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   VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21   

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VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21 (https://dejure.org/2021,21757)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.07.2021 - 1 B 74/21 (https://dejure.org/2021,21757)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 1 B 74/21 (https://dejure.org/2021,21757)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2005 - 1 MB 16/05

    Begründung des Sofortvollzugs einer Ordnungsverfügung bei naturschutzrechtlichen

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Sind - im genannten Sinne - irreversible Veränderungen zu besorgen, ist eine Sofortvollzugsanordnung in der Regel angezeigt (vgl. für ein Naturschutzgebiet OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 MB 16/05 -, juris Rn. 7 m. w. N.).

    Ein besonderes Vollzugsinteresse liegt vor, wenn - wie hier - bei rechtswidrigen Eingriffen u. a. in ein geschütztes Biotop der Eintritt von nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Auswirkungen auf den Naturhaushalt verhindert werden soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 M 93/15 -, Rn. 20, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 MB 16/05 -, Rn. 7; jeweils juris).

  • OVG Bremen, 29.08.2000 - 1 A 398/99

    (Noch) hinreichende Bestimmtheit bei der Tenorierung eines Bescheides zur

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Soweit sich Festlegungen treffen lassen, müssen diese erfolgen (vgl. zur Einholung von Gutachten zu Schadensumfang und Sanierungsmaßnahmen bei Altlastenverdacht OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 50).

    Sie sind daher nicht von der Behörde im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes nach § 83 Abs. 1 Satz 1 LVwG durchzuführen, sondern können dem Verursacher des Eingriffs aufgegeben werden (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 29. August 2000 - 1 A 398/99 -, juris Rn. 46).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2016 - 2 M 93/15

    Wiederherstellung einer Streuobstwiese

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Ein besonderes Vollzugsinteresse liegt vor, wenn - wie hier - bei rechtswidrigen Eingriffen u. a. in ein geschütztes Biotop der Eintritt von nicht oder nur schwer rückgängig zu machenden Auswirkungen auf den Naturhaushalt verhindert werden soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. April 2016 - 2 M 93/15 -, Rn. 20, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 9. Februar 2005 - 1 MB 16/05 -, Rn. 7; jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.02.1992 - 2 M 4/92

    Zwangsgeld; Zwangsgeldandrohung; Effektivitätsgrundsatz

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Das Ermessen über die Höhe eines anzudrohenden Zwangsgeldes ist auszuüben mit der Tendenz einer unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit größtmöglichen Effektivität in der Verwirklichung der zu vollziehenden Ordnungsverfügung (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 2 M 4/92 -, juris).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Die Frage, ob eine beabsichtigte Eingriffshandlung die Schwelle einer erheblichen Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts überschreitet, kann von der Naturschutzbehörde in der Regel nur zutreffend bewertet werden, wenn ihr hinreichend aussagekräftiges Datenmaterial zu den lokalen Gegebenheiten des Naturhaushalts zur Verfügung steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.2000 - 4 A 18.99 -, juris).
  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Im Einzelnen richten sich die Anforderungen an die notwendige Bestimmtheit nach den Besonderheiten des jeweils anzuwendenden und mit dem Verwaltungsakt umzusetzenden materiellen Rechts (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2003 - BVerwG 6 C 20.02 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2006 - 9 B 13.05

    Gewässerunterhaltung, Umlagegebühr, Unterhaltungspflicht, Übertragbarkeit,

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Die Unterhaltungspflicht muss - diesem ökologischen Verständnis folgend - umfassender verstanden werden und beinhaltet sämtliche Wechselwirkungen, die zwischen den Flächen im Einzugsgebiet der Gewässer und dem Wasserhaushalt bestehen und bei der Entscheidung über Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gegeneinander abzuwägen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2006 - 9 B 13/05 -, juris m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Insbesondere in Fällen der Gefahrenabwehr kann dieses besondere Vollzugsinteresse aber mit dem Interesse am Erlass des Bescheides selbst identisch sein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 6. August 1991 - 4 M 109/91 -, juris).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 8 C 32.12

    Heranziehung zum Insolvenzsicherungsbeitrag nach dem Gesetz über die Verbesserung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Zu berücksichtigen ist der Empfängerhorizont des Adressaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2014 - BVerwG 8 C 32.12 -, juris Rn. 45).
  • VG Lüneburg, 20.02.2020 - 2 A 109/17

    Grünlandumbruch; Naturschutzrecht; Reitplatz; Wiederherstellungsanordnung

    Auszug aus VG Schleswig, 14.07.2021 - 1 B 74/21
    Je typischer die Gebietsstruktur eines Eingriffsbereichs ist, desto eher kann die Naturschutzbehörde dabei auch auf typisierende Merkmale und allgemeine Erfahrungen abstellen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 20. Februar 2020 - 2 A 109/17 -, juris Rn. 41-43 m. w. N.).
  • VG Regensburg, 26.09.1990 - RO 3 K 89.0968

    Zerstörung oder Beschädigung des charakteristischen Zustandes von Feuchtflächen;

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