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   VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17   

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VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17 (https://dejure.org/2017,49243)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14.12.2017 - 12 B 43/17 (https://dejure.org/2017,49243)
VG Schleswig, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 12 B 43/17 (https://dejure.org/2017,49243)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2017 - 2 B 11273/17

    Zum Anspruch eines Beamten auf Hinausschieben seines Ruhestandes um ein Jahr

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).

    Die Ruhestandsversetzung des Beamten mit Erreichen der Regelaltersgrenze ist dabei der gesetzmäßige Regelfall und das Hinausschieben des Ruhestands die begründungsbedürftige Ausnahme (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 17).

    Dies kann nur dann der Fall sein, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ersichtlich ist, dass in der behördlichen Personalorganisation zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 13) ein Bedarf an der Mitarbeit des Antragstellers besteht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2016 - 1 B 471/16

    Hinausschieben; Eintritt in den Ruhestand; dienstliche Belange;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Während das Entgegenstehen dienstlicher Belange ein negativ formuliertes Tatbestandsmerkmal darstellt, welches das Entstehen des Anspruchs in der Art einer Einwendung hindert, so dass es Sache des Dienstherrn ist, diejenigen - ohnehin aus seiner Sphäre herrührenden - Tatsachen plausibel und nachvollziehbar darzulegen und ggf. zu beweisen, die im Einzelfall auf das Vorliegen eines das Hinausschieben hindernden Ausnahmefalles führen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 1 B 471/16 -, juris Rn. 15), stellt das Vorliegen eines dienstlichen Interesses eine positive Voraussetzung dar (Plog / Wiedow, BBG, § 53 Rn. 0.5 mit Verweis auf Plog/Wiedow, BBG, § 41 (BBG alt) Rn. 4c).

    Außerdem lässt er es in Bezug auf die personalwirtschaftlichen Gründe i.S.v. § 53 Abs. 1b Nr. 5 BBG ausreichen, dass diese Gründe (lediglich) gegen eine Weiterbeschäftigung "sprechen", diese also nicht etwa unmöglich machen müssen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Juni 2016 - 1 B 471/16 -, juris Rn. 19).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Da das Eilverfahren hier letztlich vollständig die Bedeutung des Hauptsacheverfahrens übernimmt und endgültig über die Rechtsposition des Antragstellers entscheidet, ist allerdings abweichend vom üblichen Prüfungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz eine nicht nur summarische, sondern umfassende Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache geboten (BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 -, juris Rn. 96).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Die einstweilige Anordnung kann dann nur ergehen, wenn ein hoher Grad an Wahrscheinlichkeit für einen Erfolg in der Hauptsache besteht (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9/12 -, juris Rn. 22).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.02.2015 - 1 M 42/15

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Die ein dienstliches Interesse an dem Hinausschieben begründenden Umständen sind als Teil der Antragsbegründung folglich von dem antragstellenden Beamten darzulegen (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 1 M 42/15 -, juris Rn. 10) und es obliegt ihm im Rahmen des § 53 Abs. 1 S. 1 BBG, Anhaltspunkte für die Annahme darzulegen, der Antragsgegner habe von seiner Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Prüfung eines dienstlichen Interesses in unsachlicher Weise zu Lasten des Antragstellers Gebrauch gemacht (vgl. VG Koblenz Beschl. v. 21.6.2017 - 5 L 578/17, BeckRS 2017, 117949, Rn. 8).
  • VG Magdeburg, 07.02.2008 - 5 B 18/08
    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Saarlouis, 19.12.2014 - 2 L 2062/14

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand; hier verneint mangels Vorliegens

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Koblenz, 31.07.2009 - 6 L 823/09

    Dienstliches Interesse für ein Hinausschieben des Ruhestandsbeginns

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 2 K 605/09

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand über die Regelaltersgrenze hinaus;

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Gießen, 22.04.2008 - 5 L 729/08

    Altersgrenze für Ruhestandseintritt

    Auszug aus VG Schleswig, 14.12.2017 - 12 B 43/17
    Dem Dienstherrn kommt insoweit eine Einschätzungsprärogative und Gestaltungsfreiheit zu, so dass diese Entscheidungen gerichtlich nur dahingehend überprüfbar sind, ob die gesetzlichen Grenzen des Organisationsermessens überschritten wurden oder von diesem in unsachlicher Weise Gebrauch gemacht worden ist (VG Saarlouis, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 L 2062/14 -, juris Rn. 7; VG Saarlouis, Urteil vom 14.09.2010 - 2 K 605/09 -, juris Rn. 39; VG Koblenz, Beschluss vom 31.07.2009 - 6 L 823/09.KO -, juris Rn. 5; VG Magdeburg, Beschluss vom 07.02.2008 - 5 B 18/08 -, juris Rn. 10; VG Gießen, Beschluss vom 22.04.2008 - 5 L 729/08.GI -, juris Rn. 7; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Juli 2017 - 2 B 11273/17 -, juris Rn. 11).
  • VG Ansbach, 11.12.2007 - AN 11 K 07.01873
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts

    Die Darlegungslast für das Vorliegen eines dienstlichen Interesses im Sinne des § 35 Abs. 4 Nr. 2 HmbBG liegt bei dem Antragsteller (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.7.2019, OVG 4 S 26.19, juris Rn. 17; OVG Magdeburg, Beschl. v. 26.2.2015, 1 M 42/15, juris Rn. 12; VGH Kassel, Beschl. v. 29.11.2016, 1 B 2643/16, juris, Rn. 19; VG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2017, 12 B 43/17, juris Rn. 21; VG Hamburg, Beschl. v. 6.10.2016, 8 E 3010/16, n.v.; Brinktrine, in: BeckOK Beamtenrecht Bund, Brinktrine/Schollendorf, 18. Edition, Stand: 1.2.2019, § 53 BBG Rn. 67).
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