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VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorgehen gegen einen enteignungsrechtlichen ein Grundstück zwangsweise mit einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zur Duldung einer Erdgasleitung belastenden Planfeststellungsbeschluss; Zulässigkeit der Entziehung oder der Beschränkung von Grundeigentum bei ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2004 - 11 D 116/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Enteignungsmaßnahme in Gestalt der …
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09
Im Rahmen der Abwägung kann die jahrelange tatsächliche Inanspruchnahme eines Grundstückes zu Zwecken der öffentlichen Energieversorgung - wie vorliegend - entsprechend berücksichtigt werden (OVG Münster, Urteil vom 09. Januar 2004 - 11 D 116/02 -, juris).Insbesondere ist es sachgerecht, wenn bei der Trassenwahl bereits in der Vergangenheit vorhandene Belastungen erneuert oder sogar verstärkt werden und auf diese Weise weitere Eingriffe in Natur und Landschaft verhindert werden (OVG Münster, Urteil vom 09. Januar 2004, aaO).
- BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89
Grundrechtskonkretisierende Normen
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09
Eine Grundstücksnutzung gegenüber einem Vorhaben ist umso schutzwürdiger, je weniger sie durch Störfaktoren bereits tatsächlich vorbelastet ist; umgekehrt wirkt jedoch eine Vorbelastung sich schutzmindernd aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 07. Juli 1978 - 4 C 79/76 - und vom 29. Januar 1991 - 4 C 51/89 -, beide juris). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09
Eine Grundstücksnutzung gegenüber einem Vorhaben ist umso schutzwürdiger, je weniger sie durch Störfaktoren bereits tatsächlich vorbelastet ist; umgekehrt wirkt jedoch eine Vorbelastung sich schutzmindernd aus (vgl. BVerwG, Urteile vom 07. Juli 1978 - 4 C 79/76 - und vom 29. Januar 1991 - 4 C 51/89 -, beide juris). - BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82
Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes
Auszug aus VG Schleswig, 20.01.2011 - 12 A 193/09
Eine Enteignung zugunsten eines privatrechtlichen Unternehmens ist dann zulässig, wenn diesem durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes die Erfüllung einer dem Gemeinwohl dienenden Aufgabe zugewiesen und zudem sichergestellt ist, dass es zum Nutzen der Allgemeinheit geführt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 1984 - 1 BvL 28/82 - juris).