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   VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18   

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VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18 (https://dejure.org/2018,25466)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21.08.2018 - 7 B 103/18 (https://dejure.org/2018,25466)
VG Schleswig, Entscheidung vom 21. August 2018 - 7 B 103/18 (https://dejure.org/2018,25466)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.1991 - 9 S 2743/91

    Zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis wegen Abrechnungsbetrugs und Abgabe

    Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18
    Vielmehr ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur bei Feststellung konkreter für eine Gefahr sprechende Tatsachen möglich (vgl. bereits BVerfG, Beschluss v. 04.03.1997 - 1 BvR 327/92; BVerfG, Beschluss v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - in juris Rn. 20 ff. u. 29, zur sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung des Ruhens einer Approbation als Arzt; vgl. zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis auch VGH BW, Beschl. v. 22.11.1991 - 9 S 2743/91 -, in juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2014 - 16 B 1282/14

    Fehlende Kraftfahreignung aufgrund gelegentlichen Cannabiskonsums

    Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18
    Allerdings darf die Behörde die Anordnung eines Sofortvollzuges auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn diese zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (OVG Schleswig, Beschluss v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris Tz.5; OVG Münster, Beschluss v. 18.11.2014 - 16 B 1282/14 - juris Tz.5; Kopp/Schenke, VwGO 23.Aufl. 2017, § 80 Rn. 86 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18
    Vielmehr ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung nur bei Feststellung konkreter für eine Gefahr sprechende Tatsachen möglich (vgl. bereits BVerfG, Beschluss v. 04.03.1997 - 1 BvR 327/92; BVerfG, Beschluss v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 - in juris Rn. 20 ff. u. 29, zur sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung des Ruhens einer Approbation als Arzt; vgl. zum Widerruf einer Apothekenbetriebserlaubnis auch VGH BW, Beschl. v. 22.11.1991 - 9 S 2743/91 -, in juris Rn. 2).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2017 - 4 MB 2/17

    Anforderungen an die Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Schleswig, 21.08.2018 - 7 B 103/18
    Allerdings darf die Behörde die Anordnung eines Sofortvollzuges auf die den Verwaltungsakt selbst tragenden Erwägungen stützen, wenn diese zugleich die Dringlichkeit der Vollziehung belegen (OVG Schleswig, Beschluss v. 23.1.2017 - 4 MB 2/17 - juris Tz.5; OVG Münster, Beschluss v. 18.11.2014 - 16 B 1282/14 - juris Tz.5; Kopp/Schenke, VwGO 23.Aufl. 2017, § 80 Rn. 86 m.w.N.).
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