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VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 D 1/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Beamtenrecht - Zwangsgeldandrohung
- rewis.io
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13
Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren; …
Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 D 1/18
Entfällt der Bezugspunkt der Auswahlentscheidung, weil die Stelle nicht mehr zu Verfügung steht oder weil sich der Dienstherr in Ausübung seiner Organisationsgewalt entschieden hat, das ausgeschriebene Amt /den Dienstposten so nicht zu vergeben, wird das hierauf bezogene Auswahlverfahren gegenstandslos (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 - 2 A 3.13 - Juris Rn. 16).Wirksam ist diese Entscheidung indes nur, wenn sie rechtmäßig ist (BVerwG, Urteil vom 03.12.2014 a.a.O).
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 2 B 10497/15
Beamtenrecht; Abbruch des Auswahlverfahrens; Konkurrentenstreitverfahren; neue …
Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 D 1/18
Er kann aber auch nach pflichtgemäßem Ermessen das vom Verwaltungsgericht als fehlerhaft angesehene Auswahlverfahren ab dem festgestellten Fehler fortsetzen, um den Fehler zu beheben und das Verfahren zeitnah abzuschließen (vgl. OVG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2015 - 2 B 10497/15 - Juris Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11
Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch; …
Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 D 1/18
Das wäre nur dann der Fall, wenn kein Bewerber innerhalb angemessener Zeit (zwei Wochen) nach Mitteilung der Abbruchentscheidung Rechtsschutz zur Fortsetzung des Stellenbesetzungsverfahrens beantragt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.11.2012 - 2 C 6.11 - Juris Rn. 12). - BVerwG, 03.11.1994 - 3 C 30.93
Rettungsdienstgesetz Sachsen-Anhalt - §§ 88, 121 VwGO, "Streitgegenstand" läßt …
Auszug aus VG Schleswig, 25.04.2018 - 12 D 1/18
Die so geregelte materielle Rechtskraft umfasst im Falle des Bescheidungsurteils nicht nur die Verpflichtung der Behörde zur Neubescheidung überhaupt, sondern auch die "Rechtsauffassung des Gerichts", so wie sie in den Entscheidungsgründen des Bescheidungsurteils niedergelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 1994 - 3 C 30/93 -, Juris, Rn. 31).