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   VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18   

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VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.05.2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - 2 B 6/18 (https://dejure.org/2018,15024)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2017 - 1 MB 19/17

    Inhaltliche Bestimmtheit einer Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Die Genehmigung erging als Reaktion auf einen von den Beteiligten zuvor geführten Rechtsstreit (2 B 51/17, 1 MB 19/17), in welchem eine der Beigeladenen am 04.08.2017 erteilte Baugenehmigung wegen fehlender Festlegungen zur Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen als zu unbestimmt gewertet wurde.

    Soweit im Verfahren 1 MB 19/17 zur Vorgängergenehmigung das Fehlen "einer auf einer konkreten Datenbasis erstellten Prognose der Geräuschimmissionen des zu beurteilenden Vorhabens unter weiterer Berücksichtigung der aus dem Betrieb resultierenden Vorbelastung nebst betriebsbedingtem Fahrzeugverkehr" sowie das Fehlen ggf. erforderlicher nachbarschützenden Regelungen in der Genehmigung gerügt wurden, wurde diesen Gesichtspunkten nunmehr hinreichend Rechnung getragen.

  • VG Schleswig, 02.11.2017 - 2 B 51/17

    Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Die Genehmigung erging als Reaktion auf einen von den Beteiligten zuvor geführten Rechtsstreit (2 B 51/17, 1 MB 19/17), in welchem eine der Beigeladenen am 04.08.2017 erteilte Baugenehmigung wegen fehlender Festlegungen zur Vermeidung unzumutbarer Lärmimmissionen als zu unbestimmt gewertet wurde.

    Schließlich wird - wie bereits im Beschluss der Kammer vom 02.11.2017 (2 B 51/17) - darauf hingewiesen, dass im Teil B des Bebauungsplans Nr. 18 der Gemeinde A-Stadt unter Ziff. 8.1 u.a. festgelegt ist, dass Terrassen und Balkone mit Ausrichtung nach Süden und Osten unzulässig sind.

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, Rn. 22; Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Rn. 30, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei kann desto mehr an Rücksichtnahme verlangt werden, je empfindlicher und schutzwürdiger die Stellung dessen ist, dem die Rücksichtnahme im gegebenen Zusammenhang zugutekommt; umgekehrt braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, desto weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher und unabweisbarer die von ihm mit dem Bauvorhaben verfolgten Interessen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, Rn. 22; Urt. v. 27.08.1998 - 4 C 5.98 -, Rn. 30, beide zit. nach juris).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 18; Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, Rn. 12, beide zit. n. Juris).
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Dabei ist zu beachten, dass das Gebot zur Rücksichtnahme keine allgemeine Härteklausel ist, die über den speziellen Vorschriften des Städtebaurechts steht (BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128/98 -, Rn. 6, zit. n. juris).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Für eine einzelfallbezogene Beurteilung der Zumutbarkeitsgrenze aufgrund tatrichterlicher Würdigung lässt das normkonkretisierende Regelungskonzept der TA Lärm - abgesehen von der ergänzenden Prüfung im Sonderfall nach Nr. 3.2.2 - nur insoweit Raum, als die TA Lärm insbesondere durch Kann-Vorschriften (z. B. Nr. 6.5 Satz 3 und Nr. 7.2) und Bewertungsspannen (z. B. Nr. A.2.5.3 des Anhangs der TA Lärm) Spielräume eröffnet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.11.2012 - 4 C 8.11 -, Rn. 18; Urt. v. 29.08.2007 - 4 C 2.07 -, Rn. 12, beide zit. n. Juris).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 19.01.1989 - 7 C 77/87 -, Rn. 27, juris, Hervorhebungen nicht im Original) hat zur Frage der Beurteilung der Erheblichkeit von Geräuschen, konkret im Zusammenhang mit Immissionen eines Sportplatzes, folgendes ausgeführt:.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2014 - 10 S 1663/11

    Anspruch auf Untersagung des Betriebs von phonoakustischen und pyrotechnischen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    In dem von den Antragstellern zitierten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urt. v. 04.11.2014 - 10 S 1663/11 -, juris) entschied das Gericht unter Heranziehung der soeben genannten bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung, dass eine entsprechende Anwendung der TA Lärm für die rechtliche Bewertung der Erheblichkeit der Immissionen im Einzelfall nicht in Betracht kam.
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.2014 - 1 MB 18/14

    Bedrängende oder erdrückende Wirkung eines niedrigeren Bauvorhabens als das Haus

    Auszug aus VG Schleswig, 28.05.2018 - 2 B 6/18
    Wie weit das nachbarrechtliche Bestimmtheitserfordernis im Einzelfall reicht, beurteilt sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht (OVG Schleswig, Beschl. v. 06.08.2014 - 1 MB 18/14 -, Rn. 9, zit. n. Juris).
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