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VG Schleswig, 30.03.2022 - 2 B 3/22 |
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Volltextveröffentlichung
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- BVerwG, 18.09.2001 - 1 DB 26.01
Haushaltsrechtliche Erwägung der Vermeidung rechtsgrundloser Leistungen als …
Auszug aus VG Schleswig, 30.03.2022 - 2 B 3/22
Es bedarf vielmehr einer schlüssigen, konkreten und substantiierten Darlegung der wesentlichen Erwägungen, warum aus Sicht der Behörde gerade im vorliegenden Einzelfall ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung gegeben ist und das Interesse des Betroffenen am Bestehen der aufschiebenden Wirkung ausnahmsweise zurückzutreten hat (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 DB 26/01 -, Rn. 6, juris). - OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
Auszug aus VG Schleswig, 30.03.2022 - 2 B 3/22
Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass es für die ordnungsgemäße Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit nicht darauf ankommt, ob deren Begründung den Sofortvollzug in der Sache zu tragen vermag, oder ob das Gericht sie als unzutreffend erachtet (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 29.10.2020 - 4 MR 1/20 -, Rn. 85, juris, m.w.N.).