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VG Schwerin, 15.02.2022 - 5 A 124/20 SN |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Asylrecht (Tunesien/Syrien): Erfolglose Klage gegen Rücknahme der Flüchtlingseigenschaft
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen …
Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2022 - 5 A 124/20
Ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kann sich u. a. dann ergeben, wenn sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58/96 -).Eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben im Sinne von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG liegt vor, wenn sich der Gesundheitszustand des Ausländers in seinem Heimatland alsbald nach seiner Rückkehr wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtern würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1997 - 9 C 58/96 -).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95
Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen - …
Auszug aus VG Schwerin, 15.02.2022 - 5 A 124/20
Die Annahme eines Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 5 AufenthG setzt jedoch voraus, dass ernsthafte Gründe für die Annahme bestehen, dass der Abgeschobene im aufnehmenden Land einer solchen verbotenen Behandlung unterworfen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 - 9 C 15/95 -, NVwZ 1996, 476).