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   VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16   

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VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16 (https://dejure.org/2017,24900)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11.05.2017 - 5 K 3008/16 (https://dejure.org/2017,24900)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 11. Mai 2017 - 5 K 3008/16 (https://dejure.org/2017,24900)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 , GrSen 2/84 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, Rn. 13, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, Juris).

    Das gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der - wie hier - zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen (BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, Rn. 13, Juris).

    Dabei liegt es in der Konsequenz der Ausgestaltung der Rücknahmefrist als Entscheidungsfrist, dass es die Behörde in der Hand hat, den Beginn der Frist durch eine Verzögerung des Anhörungsverfahrens hinauszuschieben (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, Rn. 15, Juris, m.w.N.).

  • VGH Bayern, 12.10.1989 - 26 B 86.02944
    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Diese Umdeutung ist gem. § 47 LVwVfG zulässig und kann auch durch das erkennende Gericht vorgenommen werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18.01.2017 - 8 C 1.16 -, Rn 15, Juris; Beschluss vom 09.04.2009 - 3 B 116.08 -, Rn. 4, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 21.11.2016 - 2 A 2864/15 -, Rn. 13, Juris; BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86/02944 -, NVwZ-RR 1991, 117; VG Minden, Urteil vom 03.11.2015 - 1 K 3556/16 -, BeckRS 2016, 51458).

    Die Feststellung, dass die Baugenehmigung erloschen ist, hält sich im Rahmen der Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde, gibt dem Eigentümer Gelegenheit, sich auf die gegebene rechtliche Situation einzustellen und trägt mit Blick auf etwaige weitere bauaufsichtliche Maßnahmen, wie etwa eine Baubeseitigungsanordnung, den Grundsätzen des geringstmöglichen Eingriffs bzw. der Verhältnismäßigkeit Rechnung (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86/02944 -, NVwZ-RR 1991, 117).

    Denn eine erloschene Baugenehmigung kann auch nicht dadurch wieder Wirksamkeit erlangen, dass die genannte Jahresfrist für eine nicht erforderliche Rücknahme abgelaufen wäre (vgl. BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86/02944 -, NVwZ-RR 1991, 117).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - 3 S 2643/11

    Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Aufhebung einer Baugenehmigung unter der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Die Frist des § 48 Abs. 4 Satz 1 LVwVfG beginnt erst zu laufen, wenn die Behörde die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts erkannt hat und ihr die weiteren für die Rücknahmeentscheidung erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984 - GrSen 1/84 , GrSen 2/84 -, Juris; BVerwG, Urteil vom 20.09.2001 - 7 C 6.01 -, Rn. 13, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, Juris).

    Die Kammer geht auch nicht der Frage nach, ob das Landratsamt möglicherweise bereits im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung wusste, dass die Genehmigung rechtswidrig ist (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 2643/11 -, Juris), nachdem die Kläger selbst auf ausdrückliche diesbezügliche Nachfrage in der mündlichen Verhandlung dergleichen - ebenso wie jegliches kollusives Zusammenwirken - verneint haben.

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Da aber auch nicht verlangt werden kann, dass das Vorhaben für den Betrieb schlechthin unentbehrlich ist, bilden die bloße Förderlichkeit einerseits und die Unentbehrlichkeit andererseits den äußeren Rahmen für das Merkmal des Dienens (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, Rn. 19, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, Rn. 25, Juris).

    Voraussetzung für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist, dass ein "vernünftiger Betriebsinhaber" - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, Rn. 19, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, Rn. 25, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2010 - 8 S 2517/09

    Zum Vorliegen eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebes i.S.d. § 35 Abs 1

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Da aber auch nicht verlangt werden kann, dass das Vorhaben für den Betrieb schlechthin unentbehrlich ist, bilden die bloße Förderlichkeit einerseits und die Unentbehrlichkeit andererseits den äußeren Rahmen für das Merkmal des Dienens (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, Rn. 19, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, Rn. 25, Juris).

    Voraussetzung für eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ist, dass ein "vernünftiger Betriebsinhaber" - auch und gerade unter Berücksichtigung des Gebots größtmöglicher Schonung des Außenbereichs - das Vorhaben mit etwa gleichem Verwendungszweck und mit etwa gleicher Gestaltung und Ausstattung für einen entsprechenden Betrieb errichten würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1972 - 4 C 9.70 -, Rn. 19, Juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2010 - 8 S 2517/09 -, Rn. 25, Juris).

  • BVerwG, 18.01.2017 - 8 C 1.16

    Abführungsbetrag; Festsetzung; Teilrücknahme; Umdeutung; Verwaltungsvermögen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Diese Umdeutung ist gem. § 47 LVwVfG zulässig und kann auch durch das erkennende Gericht vorgenommen werden (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18.01.2017 - 8 C 1.16 -, Rn 15, Juris; Beschluss vom 09.04.2009 - 3 B 116.08 -, Rn. 4, Juris; OVG NRW, Beschluss vom 21.11.2016 - 2 A 2864/15 -, Rn. 13, Juris; BayVGH, Urteil vom 12.10.1989 - 26 B 86/02944 -, NVwZ-RR 1991, 117; VG Minden, Urteil vom 03.11.2015 - 1 K 3556/16 -, BeckRS 2016, 51458).
  • BVerwG, 28.09.1994 - 11 C 3.93

    Rücknahme der Bewilligung einer Überbrückungshilfe und Rückforderung der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Ferner muss der Begünstigte tatsächlich darauf vertraut haben, dass die Rücknahmebefugnis nicht mehr ausgeübt werde, und dieses Vertrauen in einer Weise betätigt haben, dass ihm mit der sodann gleichwohl erfolgten Rücknahme ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28.09.1994 - BVerwG 11 C 3.93 -, NVwZ 1995, 703, 706).
  • BVerwG, 20.06.1994 - 4 B 120.94

    Bauplanungsrecht: Unvereinbarkeit der Inhaberschaft einer Landarbeiterstelle mit

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Das bedeutet, dass als Betriebsleiterwohnung - unter der Prämisse, dass eine ständige Anwesenheit am Ort des Betriebs überhaupt erforderlich ist - ein Wohnhaus angemessener Größe für den Betriebsinhaber oder einen Betriebsleiter und seine jeweilige Familie als dem Betrieb dienend zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.1994 - 4 B 120.94 -, Rn. 7, Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.2013 - 10 A 1606/11 -, Rn. 60, Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2013 - 10 A 1606/11

    Anspruch eines Grundstückeigentümers auf Erteilung eines bauplanungsrechtlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Das bedeutet, dass als Betriebsleiterwohnung - unter der Prämisse, dass eine ständige Anwesenheit am Ort des Betriebs überhaupt erforderlich ist - ein Wohnhaus angemessener Größe für den Betriebsinhaber oder einen Betriebsleiter und seine jeweilige Familie als dem Betrieb dienend zulässig wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.1994 - 4 B 120.94 -, Rn. 7, Juris; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 15.02.2013 - 10 A 1606/11 -, Rn. 60, Juris).
  • BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14

    Anforderungen an die Befürchtung einer Splittersiedlungsverfestigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16
    Bereits die erste Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich kann den Vorgang der Zersiedelung einleiten, zumal hiervon eine unerwünschte Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.04.2014 - 4 B 5.14 -, ZfBR 2014, 494).
  • BVerwG, 09.04.2009 - 3 B 116.08

    Versagung der Gebrauchmachung von einer in Tschechien erworbenen EU-Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.1999 - 3 S 718/99

    Sachliche Zuständigkeit bei Interessenkonflikt; Ausnutzungsfrist für

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016 - 2 A 2864/15

    Nichtentfalten von Wirkungen einer Baugenehmigung nach einem Bauherrenwechsel

  • BVerwG, 28.11.1968 - IV B 110.68

    Rechtsmittel

  • VG Minden, 03.11.2015 - 1 K 3556/13

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für eine Trocknungshalle auf einem im

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