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   VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05   

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VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05 (https://dejure.org/2007,40921)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15.01.2007 - 5 K 95/05 (https://dejure.org/2007,40921)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 5 K 95/05 (https://dejure.org/2007,40921)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht

    Kein Anspruch einer Gemeinde auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde gegenüber dem Landratsamt auf Ausweisung eines Wasserschutzgebietes; Bestehen einer gemeindlichen Klagebefugnis in Form eines subjektiven Rechts auf Erlass einer Wasserschutzgebietsverordnung; Schutz von Gewässern im Interesse der derzeit ...

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch der Gemeinde Achstetten auf Festsetzung eines Wasserschutzgebiets

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 03.11.1988 - 7 C 115.86

    Kontrolldichte

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Trotz in der Literatur geäußerter Bedenken (vgl. Kopp / Schenke, VwGO, 13. Auflage, Rdnr. 13 zu § 47) hält das Gericht eine verfassungsrechtliche Streitigkeit nicht für gegeben, da eine solche nur dann zu bejahen wäre, wenn die Auslegung und Anwendung verfassungsrechtlicher Normen den eigentlichen Kern des Rechtsstreits bilden würde oder - anders ausgedrückt -, wenn das streitige Rechtsverhältnis entscheidend vom Verfassungsrecht geformt wäre (BVerwG, Urteil vom 03.11.1988 - 7 C 115/86 -, zitiert nach JURIS).

    Trotz auch hierzu in Literatur und Rechtsprechung geäußerter Zweifel, ob eine Normerlassklage überhaupt im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden kann, hält das Gericht mit der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung eine solche Möglichkeit für gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1988, a.a.O.; VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, zitiert nach JURIS).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1999 - 1 S 1652/98

    Normerlassklage - Rechtsverordnung zwecks Ermöglichung des Austritts aus einer

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Trotz auch hierzu in Literatur und Rechtsprechung geäußerter Zweifel, ob eine Normerlassklage überhaupt im Verwaltungsrechtsweg verfolgt werden kann, hält das Gericht mit der wohl herrschenden Meinung in der Rechtsprechung eine solche Möglichkeit für gegeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.11.1988, a.a.O.; VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1999 - 1 S 1652/98 -, zitiert nach JURIS).

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Klagen auf Erlass von Rechtsnormen neben der allgemeinen Feststellungsklage auch die Leistungsklage in Betracht kommen kann, sofern sich das Begehren in einem Leistungsanspruch artikulieren lässt (vgl. hierzu VGH Bad.Württ., Urteil vom 26.10.1999, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1986 - 5 S 2831/84

    Festsetzung eines Wasserschutzgebiets im Einzugsbereich eines Gewerbegebiets

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    hat, die qualitativ besseres Wasser zu günstigeren Anschlusskosten anbietet (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24.03.1986 - 5 S 2831/84 -, ZfW 87, 39, 40).
  • BVerwG, 07.09.1989 - 7 C 4.89

    Landkreis - Kreisrat - Selbstständige Tätigkeit - Verdienstausfallentschädigung -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Mit einem Normenkontrollantrag kann nur die Überprüfung der Gültigkeit einer - untergesetzlichen - Rechtsnorm begehrt werden, das Verfahren nach § 47 VwGO ist rein kassatorischer Art. Eine entsprechende Anwendung der Vorschrift auf den Erlass von Normen kommt nicht in Betracht (BVerwG, Urteil vom 07.09.1989 - 7 C 4/89 - Bay.VGH, Urteil vom 15.12.1980 - 22 B - 822/79 -, jeweils zitiert nach JURIS; vgl. auch Jörg Schmidt in Eyermann, VwGO, 12. Auflage, Rdnr. 17 ff. zu § 47 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 C 3.98

    Trinkwasserversorgung; Wassergewinnungsanlage; Planfeststellung; Vorkehrungen;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Danach gehört zwar auch die gemeindliche Trinkwasserversorgung zum eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (BVerwG, Urteil vom 12.08.1999 - 4 C 3/98 -, Thüringisches OVG, Beschluss vom 26.02.1997 - 2 EO 624/96 -, jeweils zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 17.10.2005 - 7 BN 1.05

    Wasserschutzgebiet; Festsetzung; Rechtsverordnung; Verfahren;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Insoweit geht es um eine Opportunitätsentscheidung, und zwar um die Ausübung eines Entschließungsermessens, bei dem sich die verwaltungsgerichtliche Kontrolle auf die Einhaltung der allgemeinen Ermessensgrenzen (vgl. § 114 VwGO) beschränkt (vgl.Breuer, a.a.O., Rdnr. 872; BVerwG, Beschluss vom 17.10.2005 - 7 BN 1/05 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 05.02.1992 - 7 B 15.92

    Klagemöglichkeit einer Gemeinde - Rechtsaufsichtliche Beanstandung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Auch bei der Leistungsklage, die in der Verwaltungsgerichtsordnung nicht besonders geregelt ist, ist nach herrschender Meinung § 42 Abs. 2 VwGO entsprechend anzuwenden (BVerwG, Beschluss vom 05.02.1992 - 7 B 15/92 - mit Rechtsprechungsnachweisen, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 15.03.1968 - IV C 5.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Um eine solche handelt es sich bei der Ausweisung eines Wasserschutzgebietes, da dieses nach § 19 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz - WHG - i.V.m. § 110 Abs. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg - WG - durch Rechtsverordnung festgesetzt wird (vgl. auch schon BVerwG, Urteil vom 15.03.1968 - IV C 5.67 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 11.03.1970 - IV C 59.67

    Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen einen gemeindlichen Verwaltungsakt im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11.03.1970 - IV C 59.67 - (DÖV 70, 605, 607) ausgeführt, dass § 19 WHG - der in der damaligen Fassung inhaltlich im Wesentlichen mit der heutigen Fassung übereinstimmte - der Klägerin (ebenfalls einer Gemeinde, die Trägerin der öffentlichen Wasserversorgung war) keine Rechte vermittle.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1997 - 8 S 374/97

    Antragsbefugnis eines Wasserzweckverbands im Normenkontrollverfahren gegen eine

    Auszug aus VG Sigmaringen, 15.01.2007 - 5 K 95/05
    Auch der Bayrische Verwaltungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 18.05.1990 - 22 B 88.763 -, (ZfW 91, 41, 42) ausgeführt, dass sich für die Träger öffentlicher Wasserversorgung einschließlich der Gemeinden generell keine Ansprüche auf Festsetzung eines Schutzgebiets, auf seine Beibehaltung oder auf Verweigerung einer Ausnahme von einer Festsetzung ergäben; die Bestimmungen seien in Bezug auf Träger öffentlicher Wasserversorgung also nicht drittschützend; die Berücksichtigung von deren Interessen sei rechtlich nicht mehr als ein schlichter Reflex (vgl. des weiteren VGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.06.1997 - 8 S 374/97 -, zitiert nach JURIS, wonach der Antragsteller als Träger der öffentlichen Wasserversorgung keinen Anspruch auf Beibehaltung eines Wasserschutzgebiets habe, und Hess. VGH, Urteil vom 14.09.1995 - 5 UE 3330/94 -, der - wenn auch im Rahmen der Frage, ob der Erlass einer Rechtsverordnung eine Amtshandlung im Sinne des Kostenrechts darstellt - ausführt, dass kein subjektives Recht auf Erlass einer Schutzgebietsverordnung besteht).
  • OVG Thüringen, 26.02.1997 - 2 EO 624/96

    Widerspruch; Dritter; Zulassung eines Betriebsplans; Gemeinde;

  • VGH Hessen, 14.09.1995 - 5 UE 3330/94

    Wasserschutzgebietsfestsetzung ist keine gebührenpflichtige Amtshandlung -

  • VGH Bayern, 18.05.1990 - 22 B 88.763
  • OVG Saarland, 16.02.2010 - 2 A 390/09

    Nachbarliches Einschreitensbegehren hinsichtlich eines genehmigten

    (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 21.6.2006 - 5 K 95/05 -, OVG des Saarlandes, Beschluss vom 11.12.2007 - 2 Q 36/06 -).
  • OVG Saarland, 09.02.2017 - 2 B 388/16

    Beseitigung eines Wintergartens im Wege der Ersatzvornahme bei psychischer

    Die gegen die Beseitigungsverfügung eingelegten Rechtsbehelfe der Antragsteller blieben erfolglos.(vgl. das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.6.2006 - 5 K 95/05 - und den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 11.12.2007 - 2 Q 36/06 -) Zur Abwendung der Beseitigung wurde den Antragstellern mit Bauschein vom 12.4.2007 die Genehmigung erteilt, als Austauschmittel den Rückbau des Wintergartens unter Errichtung einer Gebäudeabschlusswand vorzunehmen.
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