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   VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08   

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https://dejure.org/2010,4315
VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08 (https://dejure.org/2010,4315)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19.01.2010 - 3 K 1723/08 (https://dejure.org/2010,4315)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 (https://dejure.org/2010,4315)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ununterbrochenes Bestehen eines Beamtenverhältnisses trotz wiederholten Eintritts in den Ruhestand aus Beamtenverhältnissen auf Zeit bei wiederholter Fortsetzung eines ursprünglich begründeten Beamtenverhältnisses

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines die Versorgungsbezüge eines Ruhestandsbeamten festsetzenden Bescheides sowie die Rückforderung bereits ausbezahlter Versorgungsbezüge; Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung von einem Jahr ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme eines Versorgungsbescheides und unberechtigte Rückforderung ausbezahlter Versorgungsbezüge; Interessenabwägung bei Berücksichtigung des vollständigen Verlustes der Versorgungsbezüge im Rahmen richterlicher Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Bürgermeister verliert Pensionsanspruch und muss die bisher überwiesene Pension teilweise zurückzahlen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Sigmaringen, 26.02.2008 - 3 K 1096/07

    Rücknahme bewilligter Versorgungsbezüge, Ermessensfehler; Verlust der Rechte als

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08
    Auf die hiergegen erhobene Klage hob die Kammer mit Urteil vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07 - diesen (ersten) Rücknahmebescheid sowie den Widerspruchsbescheid auf.

    Im vorangegangenen Klagverfahren - 3 K 1096/07 - wurde Folgendes geltend gemacht:.

    Ferner lagen dem Gericht die Gerichtsakten des dem vorliegenden Verfahren vorangegangenen Gerichtsverfahrens - 3 K 1096/07 - sowie des damaligen Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes - 3 K 837/07 - und die diesbezüglichen Gerichtsakten des Verwaltungsgerichtshofes - 4 S 1140/08 - und - 4 S 869/08 - vor.

    Die Kammer hat hierzu in ihrer Entscheidung vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07 - folgendes ausgeführt:.

    Denn erst mit Erlass des Urteils der Kammer vom 26.02.2008 - 3 K 1096/07 -, mit welchem der (erste) Rücknahmebescheid vom 16.05.2007 aufgehoben wurde, erlangte die Beklagte Kenntnis von der Ermessensfehlerhaftigkeit dieser binnen Jahresfrist getroffenen Entscheidung mit der Folge, dass ab diesem Zeitpunkt die Jahresfrist neu zu laufen begonnen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.05.1988 - 7 B 79/88 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 4 S 1438/03

    Kommunaler Wahlbeamter; Ablauf der Amtszeit; erneute Berufung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 19.01.2010 - 3 K 1723/08
    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 -) sei ein Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Dienstverhältnis möglich.

    Dies vermag aber an dem zugleich bestehenden, hier bis zum 13.10.2006, aktiven Dienstverhältnis als Bürgermeister der Beklagten nichts zu ändern (zum statusrechtlichen Nebeneinander von Ruhestand und aktivem Dienstverhältnis vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - ).

    Nichts anderes ergibt sich schließlich aus dem bereits genannten Beschluss des VGH Baden - Württemberg vom 14.09.2004 - 4 S 1438/03 - .

  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2012 - 4 S 546/11

    Wahlbeamter; Strafverurteilung; Rückforderung von Versorgungsbezügen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - zu ändern und Nr. 1 und 3 des Bescheids des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg vom 06.05.2008 in vollem Umfang und insoweit dessen Widerspruchsbescheid vom 06.08.2008 aufzuheben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 19. Januar 2010 - 3 K 1723/08 - zu ändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

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