Rechtsprechung
VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beschlagnahme von Kopien eines Ausweises - Straftatbegehung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschlagnahme und Einziehung von im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellten Ablichtungen von ungültigen Ausweisdokumenten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- VGH Baden-Württemberg, 22.02.1995 - 1 S 3184/94
Beschlagnahme eines Lichtbildfilms; Einschreiten der Polizei zum Schutz des …
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).Daraus folgt, dass grundsätzlich eine Prognose zu erstellen ist, ob eine entsprechende Störungslage besteht (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 20. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).
Bei der Prognose über die Annahme einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr ist jedoch auch das Vorverhalten einer Person zu berücksichtigen (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).
- VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 2018/00
Passeinziehung wegen Titelmissbrauchs
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Kopien von Pässen und Personalausweisen, in denen zu Unrecht ein Ordensname eingetragen ist, können nach §§ 33, 34 PolG (PolG BW) beschlagnahmt und eingezogen werden, wenn die Gefahr besteht, dass ihr Inhaber sie zur Begehung von Straftaten einsetzt (vgl auch Urteil der Kammer vom 24.07.2001 - 2 K 2018/00).Auch der Antrag des Klägers nach § 80 Abs. 5 VwGO auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid der Beklagten vom 03. Mai 2000 wurde von der Kammer mit Beschluss vom 23. August 2000 (2 K 1257/00) abgelehnt; seine gegen diesen Bescheid gerichtete Klage wurde mit Urteil vom heutigen Tag abgewiesen (2 K 2018/00).
- VGH Baden-Württemberg, 15.07.1999 - 1 S 1038/98
Einziehung von Ausweisen wegen zu Unrecht eingetragenen Ordensnamens und Begehung …
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Die vom Kläger hiergegen erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht Freiburg mit Urteil vom 22. Mai 1997 - 5 K 1883/96 - abgewiesen; seine Berufung blieb ohne Erfolg (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.1999 - 1 S 1038/98).
- VGH Baden-Württemberg, 25.06.1986 - 1 S 3262/85
Versagung der Erlaubnis für ein Moto-Cross-Rennen aus Gründen des Naturschutzes
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Der Schutz der öffentlichen Sicherheit umfasst und fordert den Schutz subjektiver Rechtsgüter und Rechte des Einzelnen, den Schutz der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie die Durchsetzung der in der objektiven Rechtsordnung begründeten Verhaltenspflichten (vgl. z.B. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 25. Juni 1986, NVwZ 1988, 166). - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1997 - 1 S 2446/96
Beschlagnahme von Bauwagen und Wohnwagen wegen Störung der öffentlichen …
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.2000 - 1 S 2239/99
Beschlagnahme eines Pressefilms wegen Verletzung des Rechts am eigenen Bild
Auszug aus VG Sigmaringen, 24.07.2001 - 2 K 847/01
Eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit liegt nach der Rechtsprechung vor, wenn der Eintritt eines Schadens nach allgemeiner Erfahrung sofort oder in allernächster Zeit als gewiss anzusehen ist, falls nicht eingeschritten wird (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10. Juli 2000, VBlBW 2001, 102 ff.; Urteil v. 15. April 1997, NVwZ-RR 1998, 173 f.; Urteil v. 22. Februar 1995, NVwZ-RR 1995, 527 ff.).