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   VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20   

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VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20 (https://dejure.org/2020,8478)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27.04.2020 - 3 K 1422/20 (https://dejure.org/2020,8478)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 (https://dejure.org/2020,8478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drogeriemarkt darf sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Biberach a.d.Riß: Drogeriemarkt darf sein gesamtes Sortiment ohne räumliche Abtrennung verkaufen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Bremen, 23.04.2020 - 1 B 107/20

    Coronaverordnung: Begrenzung der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter ist

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).

    Zwar ist der Antragsgegnerin grundsätzlich zuzustimmen, dass eine pauschale Angabe der Verkaufsfläche ein gewisses Indiz hinsichtlich des Überwiegens eines Mischsortiments - insbesondere im Rahmen der Attraktivität und Anziehungskraft des Warenangebotes - zukommt, und Angaben über den Umsatz den zuständigen Behörden regelmäßig nicht vorliegen, zumal die Verkaufsfläche leicht zu ermitteln ist (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20, S. 8 ff. des Beschlusses).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2020 - 13 B 398/20

    Eilantrag gegen die Schließung von Einzelhandelsgeschäften erfolglos

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 CS 20.611

    Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels wegen Corona-Virus (Covid-19)

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Dagegen überwiegt das Interesse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs in aller Regel, wenn sich der Rechtsbehelf als offensichtlich begründet erweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. April 2005 - 4 VR 1005.04, BVerwGE 123, 241-247, juris Rn. 12).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 VR 31.95, juris Rn. 16).
  • BVerwG, 29.04.1974 - IV C 21.74

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei Schaffung von

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Bleibt der Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache bei der in dem Aussetzungsverfahren nur möglichen summarischen Prüfung offen, kommt es auf eine reine Abwägung der widerstreitenden Interessen an (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 1974 - IV C 21.74, juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 89/20

    Verbot Öffnung der Verkaufsstelle ... in Bremen - Coronavirus - Corona;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Die Intensität der mit der Schließung verbundenen Eingriffe in die Berufsfreiheit ist für jeden einzelnen betroffenen Betrieb, der sich auf Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann, ausgesprochen hoch (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. April 2020 - 1 S 925/20, juris Rn. 37 ff.; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 06. April 2020 - 13 B 398/20.NE, juris Rn. 36 ff.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 89/20, juris Rn. 31 ff.; Beschluss vom 23. April 2020 - 1 B 107/20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. März 2020 - 20 CS 20.611, juris Rn. 9 ff.).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Diese Abwägung fällt in der Regel zu Lasten des Antragstellers aus, wenn bereits im Aussetzungsverfahren bei summarischer Prüfung zu erkennen ist, dass sein Rechtsbehelf offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04, juris Rn. 15 ff.; BVerwG, Beschluss vom 09. September 1996 - 11 VR 31.95, juris Rn. 16).
  • OVG Bremen, 14.04.2020 - 1 B 95/20

    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes gem. IfSG - analoge Anwendung; Corona;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 27.04.2020 - 3 K 1422/20
    Allerdings hat die Antragstellerin vorliegend ergänzende Angaben über den Umsatz und den Mengenbestand des streitgegenständlichen Betriebes gemacht (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 14. April 2020 - 1 B 95/20, S. 6 des Beschlusses).
  • VG Cottbus, 08.01.2021 - 8 L 596/20

    Infektionsschutzrecht

    Als denkbare Bemessungskriterien kommen etwa die Verkaufs- bzw. Regalfläche, das Produktvolumen oder die erzielten Umsätze in Betracht; maßgeblich dürfte letztlich eine mit Blick auf den Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems an den konkreten Verhältnissen des Einzelfalles ausgerichtete - überschlägige - Gesamtbetrachtung sein (vgl. hierzu auch Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 -, juris Rn. 31 ff.; Verwaltungsgericht Magdeburg, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 B 149/20 -, juris Rn. 11).

    Weder die vorgelegte Sortimentsliste noch der Grundriss der Verkaufsstelle mit den eingezeichneten Regalen lassen ein solches Überwiegen erkennen, wobei die Verkaufsfläche allein im Hinblick auf die unterschiedlichen (Verpackungs-)Größen der Produkte als Bewertungskriterium ohnehin nicht ausreichen dürfte (vgl. ebenso: Verwaltungsgericht Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 -, juris Rn. 39).

  • VG Halle, 04.01.2021 - 1 B 506/20

    Öffnungsverbot für ein Ladengeschäft mit Mischsortiment nach der 9.

    Aus diesem Grund hat das Gericht den Vortrag der Antragstellerin in einer Gesamtschau gewürdigt (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 27. April 2020 - 3 K 1422/20 - juris, Rn. 42) und ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Filiale der Antragstellerin in A-Stadt gemäß § 7 Abs. 3 Satz 2 der 9. SARS-CoV-2-EindV geschlossen zu halten ist.
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