Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13550
VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00 (https://dejure.org/2001,13550)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.03.2001 - 4 K 1134/00 (https://dejure.org/2001,13550)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. März 2001 - 4 K 1134/00 (https://dejure.org/2001,13550)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13550) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Festsetzung der Dachform; örtliche Bauvorschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit des Erlasses von örtlichen Bauvorschriften als Bestandteil eines Bebauungsplanes nach der Änderung der Landesbauordnung (LBO) in Baden-Württemberg zum 01.01.1996; Festsetzung von Einzelheiten zur Dachgestaltung im Rahmen eines Bebauungsplans; Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VBlBW 2002, 216
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.05.2000 - 4 C 14.98

    Bauvorbescheid; Ortsbild, Beeinträchtigung des; nähere Umgebung; Baugrundstück;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Insbesondere Einzelheiten der Dachgestaltung, wie zB die Neigung des Daches, sind nicht festsetzbar (im Anschluss an BVerwG, Urt v 11.5.2000 - 4 C 14/98 -, NVwZ 2000, 1169ff).

    Nicht festsetzbar sind dagegen Dachformen oder andere Einzelheiten der Dachgestaltung wie z.B. die Dachneigung (BVerwG, Urt. v. 11.05.2000 - 4 C 14/98 -, NVwZ 2000, 1169 ff.).

    Auch wenn sich etwa der Neigungswinkel eines Daches auf das Ortsbild auswirken mag, so reicht die Störung jedenfalls nicht zu einer Beeinträchtigung des Ortsbildes im Sinne von § 34 Abs. 1 Satz 2 BauGB aus (so grundlegend zur Bedeutung des Begriffes des Ortsbildes des § 34 BauGB: BVerwG, Urt. v. 11.05.2000 - 4 C 14/98 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Zwar ist, im Unterschied zur Anwendung des Bebauungsplanes und seiner Begrenzung der Anzahl der Vollgeschosse, hier unerheblich, ob das entstehende Geschoss ein Vollgeschoss im Sinne des § 2 Abs. 6 LBO, § 20 BauNVO darstellt oder ob es sich um ein sonstiges Geschoss handelt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C18/92 -, BVerwGE 95, 277 ff.; Beschl. v. 21.06.1996 - 4 B 84/96 -, NVwZ-RR 1997, 520 f.).

    Im Gegenteil ist für das Einfügensgebot des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB anerkannt, dass der sich aus der vorhandenen Bebauung ergebende Maßstab notwendig grob und ungenau ist und regelmäßig hinter planerischen Festsetzungen zurückbleibt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - BVerwG 4 C 18/92 - BVerwGE 95, 277 ff.).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Die nähere Umgebung im Sinne des § 34 BauGB ist einmal der Bereich, auf den sich das Baugrundstück auswirkt, es also geeignet ist, auf diesen mit prägend zu wirken und weiter aber auch der Bereich, aus dem Grundstücke deutlich auf das Baugrundstück einwirken können, also das Baugrundstück zu prägen vermögen (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, BVerwGE 55, 369 ff.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg-Söfker, BauGB, Stand: September 2000 § 34 BauGB Rn. 36 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Überlegung, dass sich ein Vorhaben, dass sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sich auch in die unmittelbare Umgebung, die als Teilmenge der näheren Umgebung anders geprägt sein kann als die gesamte nähere Umgebung, einfügen muss (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, a.a.O.; Beschl. v. 10.01.1994 - 4 B 158/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 163).

  • BVerwG, 10.01.1994 - 4 B 158.93
    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Überlegung, dass sich ein Vorhaben, dass sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, sich auch in die unmittelbare Umgebung, die als Teilmenge der näheren Umgebung anders geprägt sein kann als die gesamte nähere Umgebung, einfügen muss (vgl. zu dieser Voraussetzung BVerwG, Urt. v. 26.05.1978 - 4 C 9/77 -, a.a.O.; Beschl. v. 10.01.1994 - 4 B 158/93 -, Buchholz 406.11 § 34 BauGB Nr. 163).

    Dem Beschluss des BVerwG vom 10.01.1994 (4 B 158/93 - a.a.O.) lag insoweit ein völlig anderer Sachverhalt zugrunde, als dort aufgrund der Reihenhausbebauung eine bodenrechtliche Schicksalsgemeinschaft der Eigentümer entstanden war, die ein Aufstocken eines einzelnen Hauses aufgrund § 34 Abs. 1 BauGB verbot.

  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 C 23.86

    Begriff der "städtebaulichen Vertretbarkeit" in § 34 Abs. 3 Nr. 2 BauGB

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Dies ist immer dann der Fall, wenn bauliche Anlagen entweder von ihrem Erscheinungsbild nicht die Kraft haben, die Eigenart der näheren Umgebung zu beeinflussen, die vom Betrachter also nur am Rande wahrgenommen werden, oder aber diese baulichen Anlagen eine singuläre Erscheinung, die im auffallenden Kontrast zur übrigen Bebauung steht, ist (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 15.02.1990 - 4 C 23/86 -, BVerwGE 84, 322 ff.; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: September 2000, § 34 BauGB Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.03.1993 - 4 NB 10.91

    Normenkontrolle - Nichtvorlagebeschwerde - Erkenntnisquellen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Dies wäre der Fall, wenn anzunehmen wäre, dass den grundsätzlich wirksamen Bestandteile kein dem § 1 BauGB genügender Sinn zukäme oder aber nicht angenommen werden könnte, dass der übrig bleibende Teil ohne den nichtigen Teil beschlossen worden wäre (vgl. nur BVerwG, Beschl. v. 29.03.1993 - 4 NB 10/91 -, NVwZ 1994, 270 ff.; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 7. Aufl. 1999, § 10 BauGB Rn. 8).
  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Die Frage, ob eine Straße trennendes oder verbindendes Element und die Bebauung jenseits der Straße auf die Bebauung diesseits der Straße (und umgekehrt) noch prägend wirken kann, bestimmt sich zumindest dann, wenn auf beiden Seiten der Straße die Grundstücke einer gleichen oder ähnlichen Nutzungsart unterfallen, im Wesentlichen nach dem optischen Eindruck, den die Straße hinterlässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.07.1984 - 4 C 28/83 -, DVBl 1985, 112 ff.).
  • BVerwG, 21.06.1996 - 4 B 84.96

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbau in den unbeplanten

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1134/00
    Zwar ist, im Unterschied zur Anwendung des Bebauungsplanes und seiner Begrenzung der Anzahl der Vollgeschosse, hier unerheblich, ob das entstehende Geschoss ein Vollgeschoss im Sinne des § 2 Abs. 6 LBO, § 20 BauNVO darstellt oder ob es sich um ein sonstiges Geschoss handelt (BVerwG, Urt. v. 23.03.1994 - 4 C18/92 -, BVerwGE 95, 277 ff.; Beschl. v. 21.06.1996 - 4 B 84/96 -, NVwZ-RR 1997, 520 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 1046/02

    Örtliche Bauvorschrift als Bebauungsplaninhalt; Planerhaltungsregeln

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hielt diesen Plan in seinen von den Antragstellern 1 und 3 erstrittenen und (ohne Rechtsmittel) rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 28.3.2001 - 4 K 1134/00 - (VBlBW 2002, 216 mit abl. Anm. Engel, S. 193) und - 4 K 1103/00 - für nichtig, weil seit der Änderung der LBO zum 1.1.1996 örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Bestandteil eines Bebauungsplans erlassen werden dürften.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - 8 S 2228/01

    Festsetzung einer Gebäudehöhe zum Schutz vorhandener Flachdachbebauung

    Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hielt diesen Plan in seinen von den Antragstellern 1 und 3 erstrittenen und (ohne Rechtsmittel) rechtskräftig gewordenen Urteilen vom 28.3.2001 - 4 K 1134/00 - (VBlBW 2002, 216 mit abl. Anm. Engel, S. 193) und - 4 K 1103/00 - für nichtig, weil seit der Änderung der LBO zum 1.1.1996 örtliche Bauvorschriften nicht mehr als Bestandteil eines Bebauungsplans erlassen werden dürften.
  • VG Sigmaringen, 28.03.2001 - 4 K 1103/00

    Örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung neben dem Bebauungsplan

    Wegen der Einzelheiten zum Augenschein wird auf die Anlage 2 zur Niederschrift und auf die angefertigten, der Gerichtsverfahrensakte aus dem Verfahren 4 K 1134/00 beiliegenden Bilddateien verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht