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   VG Stuttgart, 01.03.2007 - 1 K 4166/04   

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https://dejure.org/2007,23055
VG Stuttgart, 01.03.2007 - 1 K 4166/04 (https://dejure.org/2007,23055)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01.03.2007 - 1 K 4166/04 (https://dejure.org/2007,23055)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 01. März 2007 - 1 K 4166/04 (https://dejure.org/2007,23055)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Kostenerstattung für die Verwahrung eines beschlagnahmten gefährlichen Hundes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Kostenbescheids für die Unterbringung eines beschlagnahmten Hundes; Entstehen eines öffentlich-rechtlichen Verwahrverhältnisses durch Übergabe eines Hundes an ein privates Tierheim

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2000 - 1 S 1862/99

    Beschlagnahme eines Liegerades - Radwegbenutzungspflicht

    Auszug aus VG Stuttgart, 01.03.2007 - 1 K 4166/04
    Diese Vorschrift verpflichtet die Polizei, die Beschlagnahme unter Kontrolle zu halten und fortlaufend von Amts wegen prüfen, ob die Aufrechterhaltung der Beschlagnahme noch gerechtfertigt ist oder ob die Sache dem Betroffenen zurückgegeben werden kann (VGH Bad.-Württ., VBlBW 2001, 100).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.05.2007 - 1 S 1422/06

    Eigentumsübergang bei Einziehung einer Sache; Verwahrkostenhaftung nach

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. März 2005 -1 K 4166/04 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 1. März 2005 - 1 K 4166/04 - zu ändern und den Kostenbescheid der Beklagten vom 24. Juni 2004 und der Widerspruchsbescheid des Landratsamts Göppingen vom 21. September 2004 aufzuheben, .

  • VG Karlsruhe, 16.01.2014 - 3 K 3444/13

    Untersagung der Tierhaltung und Fortnahme der Tiere wegen Unterernährung und

    Zwar spricht vieles dafür, dass die Voraussetzungen einer Fortnahme nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 1. Teilsatz TierSchG gegeben sind; auf Basis der vorliegenden Informationen ist jedoch offen, ob die Antragsgegnerin die Vorgaben des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die nach § 16a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 2. Teilsatz Alt. 2 TierSchG im Vorfeld einer dauerhaften Eigentumsentziehung grundsätzlich erforderliche Fristsetzung (vgl. zur ausnahmsweisen Entbehrlichkeit einer Fristsetzung allerdings VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris, Rn. 14) und die Eröffnung der Möglichkeit einer Abgabe der Tiere an vom Antragsteller benannte Dritte (vgl. VG Stuttgart, Urt. v. 01.03.2007 - 1 K 4166/04 -, juris, Rn. 4) hinreichend beachtet hat.
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