Rechtsprechung
VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 26 Abs 1 S 2 BeamtStG
Beteiligung des Personalrats bei Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung eines Polizeibeamten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Dienstunfähigkeit; Mitbestimmung des Personalrats; Mitwirkung des Personalrats; Feststellung der Polizeidienstfähigkeit; Untersuchungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 05.11.2010 - 6 P 18.09
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Allzuständigkeit des Personalrats; …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Zur Begründung trägt er im Wesentlichen unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 -) vor, der Personalrat sei entgegen § 70 Abs. 1 Nr. 2, § 71 Abs. 1 und Abs. 2, § 81 Abs. 1 S. 1 LPersVG nicht beteiligt worden.Die schleswig-holsteinische Regelung (§ 51 Abs. 1 S. MBG SH), die Gegenstand der bundesverwaltungsgerichtlichen Entscheidung vom 05.11.2010 (- 6 P 18.09 -, juris) war, ist demgegenüber weiter gefasst und erfasst ausdrücklich auch Maßnahmen, die einzelne Beschäftigte betreffen oder sich auf sie auswirken können.
Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung bisher als mitbestimmungspflichtige Maßnahme angesehen hat, unterschieden sich die zugrunde liegenden landesrechtlichen Personalvertretungsgesetze (Schleswig Holstein: Beschluss vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - Rheinland-Pfalz: Beschluss vom 24.06.2014 - 6 P 1.14 - beide juris) wesentlich von der Systematik des baden-württembergischen Personalvertretungsrechts mit seinen abschließend aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen.
- BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10
Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Die gegenüber einem Beamten ergangene Anordnung, sich zur Klärung seiner Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, ist mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt, sondern eine gemischt dienstlich-persönliche Weisung (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerwG vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 -, juris).Dem Beamten bekannte Umstände müssen in der Anordnung von der zuständigen Stelle zumindest so umschrieben sein, dass für den Betroffenen ohne weiteres erkennbar wird, welcher Vorfall oder welches Ereignis zur Begründung der Aufforderung herangezogen wird (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012 - 2 C 17.10 -, juris; vgl. insoweit auch Ziff. 29.1.
- BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11
Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Dementsprechend muss sich der Dienstherr bereits im Vorfeld des Erlasses nach entsprechender sachkundiger ärztlicher Beratung zumindest in den Grundzügen darüber klar werden, in welcher Hinsicht Zweifel am körperlichen Zustand oder der Gesundheit des Beamten bestehen und welche ärztlichen Untersuchungen zur endgültigen Klärung geboten sind (BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, BVerwGE 146, 347-357, Rn. 23).
- BVerwG, 24.06.2014 - 6 P 1.14
TV-L; Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; Globalantrag; …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Soweit das Bundesverwaltungsgericht die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung bisher als mitbestimmungspflichtige Maßnahme angesehen hat, unterschieden sich die zugrunde liegenden landesrechtlichen Personalvertretungsgesetze (Schleswig Holstein: Beschluss vom 05.11.2010 - 6 P 18.09 - Rheinland-Pfalz: Beschluss vom 24.06.2014 - 6 P 1.14 - beide juris) wesentlich von der Systematik des baden-württembergischen Personalvertretungsrechts mit seinen abschließend aufgezählten Mitbestimmungstatbeständen. - BVerwG, 10.01.2006 - 6 P 10.04
Arbeitszeit; Altersermäßigung; Pflichtstunden; Lehrer; Hebung der …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Der Begriff der Verwaltungsanordnung beschreibt in seiner personalvertretungsrechtlichen Bedeutung jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft; die Regelung muss allgemeingültigen Charakter für den Geschäftsbereich der Dienststelle haben (BVerwG, Beschluss vom 10.01.2006 - 6 P 10.04 -, Rn. 9, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.1988 - 15 S 1357/87 -, ZRB 1989, 158). - VGH Bayern, 02.02.2016 - 6 CE 15.2591
Anordnung betriebsärztlicher Untersuchung wegen Zweifeln an der Dienstfähigkeit
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Eine weitere Eingrenzung war dem Antragsgegner aufgrund der im Zeitpunkt der Untersuchungsanordnung vorliegenden Informationen nicht möglich und daher auch nicht erforderlich (ebenso zu einer vergleichbaren Fallgestaltung Bay. VGH, Beschluss vom 02.02.2016 - 6 CE 15.2591 -, juris). - VGH Bayern, 12.12.2012 - 3 CE 12.2121
Rechtscharakter der Weisung des Dienstherrn zu amtsärztlicher Untersuchung
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Anders als etwa die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung im Fahrerlaubnisrecht kann die Anordnung einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Dienstfähigkeit bei Nichtbefolgung disziplinarrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen und bereits die bloße Einleitung eines Disziplinarverfahrens kann sich nachteilig auf das Beamtenverhältnis - und zwar auch im Außenverhältnis - auswirken (Bay. VGH, Beschluss vom 12.12.2012 - 3 CE 12.2121 -, juris, dort allerdings bei bereits angedrohten Disziplinarmaßnahmen). - VGH Baden-Württemberg, 06.09.1988 - 15 S 1357/87
Zur Mitwirkung des Personalrats bei Festlegung einer …
Auszug aus VG Stuttgart, 12.02.2018 - 10 K 1859/18
Der Begriff der Verwaltungsanordnung beschreibt in seiner personalvertretungsrechtlichen Bedeutung jede Regelung, welche die Dienststelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Rechte als Dienstherr oder Arbeitgeber gegenüber allen ihren Beschäftigten, jedenfalls aber gegenüber einer unbestimmten Anzahl ihrer Beschäftigten trifft; die Regelung muss allgemeingültigen Charakter für den Geschäftsbereich der Dienststelle haben (BVerwG…, Beschluss vom 10.01.2006 - 6 P 10.04 -, Rn. 9, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.09.1988 - 15 S 1357/87 -, ZRB 1989, 158).
- VG Düsseldorf, 03.07.2018 - 2 L 1722/18
Rechtmäßige Untersuchung durch den polizeiärztlichen Dienst zum Zwecke der …
vgl. VG Stuttgart, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 10 K 1859/18 -, juris, Rn. 13.Denn dem Beamten stehen gegen solche "nachteilige Auswirkungen" vgl. zu diesem Aspekt: VG Stuttgart, Beschluss vom 12. Februar 2018 - 10 K 1859/18 -, juris, Rn. 13.