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VG Stuttgart, 15.01.2002 - 19 K 2266/01 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 15.01.2002 - 19 K 2266/01
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 03.01.2006 - 7 S 1369/03
Zur Frage der Gewährung von Sozialhilfe bei Aufwendungen für Passbilder
Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2002 - 19 K 2266/01 - wird zurückgewiesen.Auf die am 07.06.2001 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Stuttgart mit Gerichtsbescheid vom 15.01.2002 - 19 K 2266/01 - die genannten Bescheide aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, die Kosten zu übernehmen, die dem Kläger für die Herstellung von Passbildern, die zur Herstellung eines Personalausweises erforderlich waren, entstanden sind.