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   VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17   

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https://dejure.org/2018,13511
VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17 (https://dejure.org/2018,13511)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.03.2018 - 1 K 9624/17 (https://dejure.org/2018,13511)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. März 2018 - 1 K 9624/17 (https://dejure.org/2018,13511)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Voreingenommenheit eines dienstlichen Beurteilers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dienstliche Beurteilung; Lehrer; Voreingenommenheit des Beurteilers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstliche Beurteilung - Voreingenommenheit des Beurteilers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    50 Bei der Erstellung der Beurteilung ist der Dienstherr gehalten, einer dienstlichen Beurteilung einen vollständigen Sachverhalt zugrunde zu legen (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    46 Das Anwaltsschreiben vom 15.08.2016, mit dem Einwendungen gegen die dienstliche Beurteilung erhoben wurden, ist der Sache nach als Widerspruch zu verstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2001 - 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350 = NVwZ 2002, 97 zur Zulässigkeit des Widerspruchs unmittelbar gegen die dienstliche Beurteilung).
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 10.98 -, NVwZ-RR 2000, 619; Urt. v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, VBlBW 2011, 109).
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 34.99

    Berufung gegen ein Bescheidungsurteil, mit dem der Dienstherr zur Neuerstellung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Hierfür genügt es, dass der Kläger mit einem Teil der erhobenen Einwendungen durchdringt, weil über den rechtlich unteilbaren Streitgegenstand der Rechtmäßigkeit der dienstlichen Beurteilung einheitlich zu entscheiden ist (BVerwG, Urt. v. 13.07.2000 - 2 C 34.99 - BVerwGE 111, 318).
  • BVerwG, 10.02.2000 - 2 A 10.98

    Bewährung auf einem höherwertigen Dienstposten; Dienstposten, Bewährung auf einem

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 10.98 -, NVwZ-RR 2000, 619; Urt. v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, VBlBW 2011, 109).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 A 8.03

    Umfang des Erfordernisses der Überprüfung der Eignung und Leistung des Beamten;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Der entscheidungserhebliche Zeitraum für die Feststellung der tatsächlichen Voreingenommenheit eines Beurteilers endet mit der Entscheidung des Dienstherrn über die nach der förmlichen Eröffnung und Besprechung vom Beamten vorgebrachten Gegenvorstellungen und Änderungswünsche, also regelmäßig mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides (vgl. insgesamt BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - 2 A 8.03 - Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 43 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 4 S 1655/09

    Dienstliche Beurteilung; Ermittlung der Tatsachengrundlagen

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Soweit der Dienstherr Richtlinien für die Abgabe dienstlicher Beurteilungen erlassen hat, ist vom Gericht auch zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten sind und ob sie mit den gesetzlichen Regelungen in Einklang stehen (st. Rspr.; vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.2000 - 2 A 10.98 -, NVwZ-RR 2000, 619; Urt. v. 24.11.2005 - 2 C 34.04 -, BVerwGE 124, 356; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.09.2010 - 4 S 1655/09 -, VBlBW 2011, 109).
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2010 - 5 ME 181/10

    Stützen eines Urteils über Leistung, Befähigung und fachliche Eignung eines

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.03.2018 - 1 K 9624/17
    Vielmehr muss die Ermittlung des Sachverhalts, auf den ein höchstpersönliches Werturteil gestützt werden soll, umfassend angelegt sein und darf zugängliche und greifbare Erkenntnisquellen nicht von vornherein aussparen (NdsOVG, Beschl. v. 15.09.2010 - 5 ME 181/10 -, juris Rn. 10, m.w.N.).
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