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   VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02   

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https://dejure.org/2003,10631
VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02 (https://dejure.org/2003,10631)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15.09.2003 - 11 K 3456/02 (https://dejure.org/2003,10631)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 15. September 2003 - 11 K 3456/02 (https://dejure.org/2003,10631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz Verhaltensprüfung des Hundes.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • VG Stuttgart (Pressemitteilung)

    Erhöhte Kampfhundesteuer ist trotz erfolgreich abgelegter Verhaltensprüfung gerechtfertigt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Der kommunale Satzungsgeber ist verpflichtet, das Gefahrenpotenzial derjenigen Hunderassen, die einer erhöhten Hundesteuer (unwiderleglich) unterworfen werden, "im Auge zu behalten" und die neuere fachwissenschaftliche Erkenntnislage zu berücksichtigen (im Anschluss an BVerwG Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 und Beschl. v. 03.07.2002 - 6 CN 8/01-, NVwZ 2003, 95).

    Was dabei in Anwendung des Gleichheitssatzes sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht allgemein und abstrakt feststellen, sondern nur in bezug auf die Eigenart des konkreten Sachbereichs, der geregelt wird (BVerwG, Urt. v. 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 unter Verweis auf BVerfGE 75, 108 ; 90, 145 ; 93, 319 ).

    Es verweist ausdrücklich auf das die erhöhte Besteuerung von so genannten Kampfhunden betreffenden Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 2000 (a.a.O.) und stellt fest:.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls im Urteil vom 19.01.2000 (a.a.O.) entschieden:.

    d) Zuletzt führen auch die einschränkenden Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seiner Entscheidung vom 19.01.2000 (a.a.O.) nicht dazu, dass bereits heute ein Verstoß der Hundesteuersatzung der Beklagten gegen materielles Recht feststellbar wäre.

    Mit Blick auf eine insoweit ausreichende potentielle Gefährlichkeit (vgl. oben) ist der kommunale Satzungsgeber auch heute noch "befugt eine in gewisser Weise "experimentelle" Regelung zu treffen" (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 a.a.O.) bzw. beizubehalten.

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Der kommunale Satzungsgeber ist verpflichtet, das Gefahrenpotenzial derjenigen Hunderassen, die einer erhöhten Hundesteuer (unwiderleglich) unterworfen werden, "im Auge zu behalten" und die neuere fachwissenschaftliche Erkenntnislage zu berücksichtigen (im Anschluss an BVerwG Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, BVerwGE 110, 265 = NVwZ 2000, 929 und Beschl. v. 03.07.2002 - 6 CN 8/01-, NVwZ 2003, 95).

    Indem er sich für seine Rechtsansicht insbesondere auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 (- 6 CN 8/01 -, NVwZ 2003, 95) beruft, übersieht er, dass es dort nicht um das Kommunalabgabenrecht (Hundesteuer), vielmehr um das Gefahrenabwehrrecht, also das klassische Polizeirecht ging.

    Gerade die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 03.07.2002 (a.a.O.) weist im übrigen nachdrücklich auf den Unterschied zwischen allgemeinem Ordnungsrecht und Abgabenrecht hin.

    Genügte das zu erkennende "Besorgnispotenzial" somit nicht für den Erlass einer Polizeiverordnung, so stellt das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 03.07.2002, a.a.O.) dem ausdrücklich die Rechtslage im Kommunalabgabenrecht gegenüber.

    Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner späteren Entscheidung vom 03.07.2002 (a.a.O.) noch bemerkt:.

  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 177/75

    Tierhalterhaftung für Deckakte

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Eine Untersuchung, ob Kampfhunde im Einzelfall so gehalten werden, dass sich ihre potentielle Gefährlichkeit nicht auswirkt, stößt wegen der teilweisen Unberechenbarkeit des tierischen Verhaltens (vgl. BGHZ 67, 129 ) schon objektiv auf Schwierigkeiten.
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Normgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 43, 291 ; 54, 173 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Normgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 43, 291 ; 54, 173 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 03.04.1974 - 1 BvR 282/73

    Bonus-Malus-Regelung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Normgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 43, 291 ; 54, 173 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Normgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 43, 291 ; 54, 173 ; 80, 1 ).
  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Die mit einer gröberen Typisierung und Generalisierung verbundenen Unzuträglichkeiten geben erst dann Anlass zur verfassungsrechtlichen Beanstandung, wenn der Normgeber eine spätere Überprüfung und fortschreitende Differenzierung trotz ausreichenden Erfahrungsmaterials für eine sachgerechtere Lösung unterlässt (vgl. BVerfGE 33, 171 ; 37, 104 ; 43, 291 ; 54, 173 ; 80, 1 ).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII C 97.58

    Höhere Hundesteuer für zweiten Hund bei Ehegatten

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    Ein solcher zulässiger Nebenzweck ist anerkanntermaßen das Ziel, die Hundehaltung einzudämmen, um die durch sie entstehenden Gefahren und Belästigungen für die Allgemeinheit zu verringern (dazu schon BVerwG, Urteil vom 9.10.1959 - VII C 97.58 - und ständig; VGH Ba.-Wü., Beschl. v. 23.01.2002 a.a.O.  m.w.N.).
  • OVG Bremen, 06.10.1992 - 1 N 1/92

    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang) - Polizeiverordnung; Kampfhunde;

    Auszug aus VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02
    aufgeführten Hunde ausnahmslos als Kampfhunde einzustufen, ist im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Mannheim, NVwZ 1992, S. 1105 ff. und NVwZ 1999, S. 1016 ff.; OVG Bremen, DÖV 1993, S. 576 ff., OVG Saarlouis, OVGE 24, S. 412 ff.) zu bejahen (im Ergebnis ebenso: BayVerfGH, BayVBl 1995, S. 76 ff.; VGH München, NVwZ 1997, S. 819 f.; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, S. 816 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

  • BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste;

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
  • VGH Bayern, 29.07.1996 - 4 B 95.1675

    Hundesteuer; höhere Hundesteuer für Kampfhunde

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde -

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95

    Kampfhund; Hundesteuer; Steuer

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2004 - 2 S 2695/03

    Auswirkungen eines Wesenstests für die steuerliche Behandlung eines

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 15. September 2003 - 11 K 3456/02 - wird abgelehnt.
  • VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01

    Abstrakte Gefahr; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; Konkrete Gefahr;

    Entsprechendes gilt hinsichtlich des sinngemäß erhobenen Einwandes der Klägerin, die Satzung der Beklagten enthalte keine Ermäßigungsregelung für Hunde, die den Wesenstest bestanden hätten (vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2003 - 11 K 3456/02 -, Juris).
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