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VG Stuttgart, 17.12.2018 - 9 K 11428/18 |
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Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 30.10.2018 - 9 K 8194/18
- VG Stuttgart, 17.12.2018 - 9 K 11428/18
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18
Wird zitiert von ...
- VGH Baden-Württemberg, 01.02.2019 - 4 S 2770/18
Dienstpostenbesetzung; Auswahlverfahren bei Bewerbern unterschiedlicher …
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17. Dezember 2018 - 9 K 11428/18 - ist mit Ausnahme der Kostenentscheidung unwirksam.Nachdem damit die zu vollstreckende einstweilige Anordnung wegfällt, ist dem diesbezüglichen Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 17.12.2018 - 9 K 11428/18 -, durch den dem Antragsgegner ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR im Falle der Ernennung des Beigeladenen zum KTI-Leiter angedroht wurde, die Grundlage entzogen.
Das Beschwerdeverfahren 4 S 126/19 hat sich vielmehr erledigt, nachdem sich der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 17.12.2018 - 9 K 11428/18 - in der Hauptsache als gegenstandslos und unwirksam erweist.