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   VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10   

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https://dejure.org/2011,22634
VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10 (https://dejure.org/2011,22634)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2011 - 5 K 3343/10 (https://dejure.org/2011,22634)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 (https://dejure.org/2011,22634)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aus dem Bundesgesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung lässt sich generell für den Bau einer Ethylen-Leitung keine Planrechtfertigung herleiten; Bei Eintritt der materiellen Präklusion können Einwendungen sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Klageverfahren ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Teilweise Baustopp für Ethylen-Pipeline-Süd

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Stuttgart, 29.03.2012 - 5 K 3728/08
    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2008 erhoben die Antragsteller Nrn. X bis X am 30.09.2008 Klagen (5 K 3728/08), desgleichen am selben Tag die Antragsteller Nrn. X und X (5 K 3725/08).

    Am selben Tag stellten die Antragsteller Nrn. X bis X sowie am 08.09.2010 die Antragstellerin Nr. X Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen (5 K 3725/08, 5 K 3728/08 und 5 K 3342/10) gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2008 in Gestalt des Änderungs-Planfeststellungsbeschlusses vom 12.07.2010.

    Die Gerichtsakten zu den Klageverfahren der Kläger (5 K 3725/08, 5 K 3728/08 und 5 K 3342/10) sind beigezogen worden.

    Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2008 haben die Antragsteller Nrn. X bis X Klagen erhoben (Antragsteller Nrn. X bis X: 5 K 3728/08; Antragsteller Nrn. X und X: 5 K 3725/08).

    Soweit die Antragsteller Nrn. X und X in ihren Klageverfahren 5 K 3728/08 mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 24.02.2009 (S. 9 ff.) unter Vorlage des vom Bürgermeister der Gemeinde M. unterzeichneten Schreibens vom 20.02.2009 (Anlage K 15, AS 379 des Klageverfahrens 5 K 3728/08) geltend machen, ihre Einwendungen seien nicht verfristet erhoben worden, weswegen sie klagebefugt seien, ist hiermit die rechtzeitige Erhebung der Einwendungen nicht ausreichend dargetan.

    Demgegenüber ist die Vollmacht vom 13.09.2008, die der Prozessbevollmächtigte der Antragsteller im Klageverfahren 5 K 3728/08 mit Schriftsatz vom 24.10.2008 für Herrn X vorlegte (AS 47), ersichtlich nicht mit X, sondern wohl nur mit X unterzeichnet.

    Tragend für das vorrangige Aussetzungsinteresse der Antragsteller Nrn. X bis X ist die Entfernung der Wohngebäude dieser Antragsteller zur EPS von weniger als 350 m. Die Entfernung von 350 m als Orientierungswert im vorliegenden Aussetzungsverfahren findet ihren Ausdruck zum einen in dem vom Prozessbevollmächtigten der Antragsteller erstmals mit Schriftsatz vom 31.03.2010 im Klageverfahren 5 K 3728/08 (AS 477) erwähnten Forschungsbericht 285: "Zu den Risiken des Transports flüssiger und gasförmiger Energieträger in Pipelines", 2009, herausgegeben von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM).

    Eine Entfernung von 350 m wird des Weiteren in dem vom Antragsgegner mit Schriftsatz des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.05.2009 (richtig: 11.05.2010) im Klageverfahren 5 K 3728/08 (AS 503) vorgelegten "Prüfungsbericht" des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 05.05.2010 "zu Fragen der Sicherheit bei Betrieb eine Rohrfernleitung der Ethylen-Pipeline-Süd X ... anlässlich der Fragen und Eingaben der X Bürgerinitiative gegen die Ethylenpipeline" (AS 505/539) genannt.

  • VG Stuttgart, 29.03.2012 - 5 K 3342/10
    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Am 03.09.2010 erhoben die Antragsteller Nrn. X, X, X und X Klagen gegen den Änderungs-Planfeststellungsbeschluss vom 12.07.2010 (5 K 3342/10).

    Am selben Tag stellten die Antragsteller Nrn. X bis X sowie am 08.09.2010 die Antragstellerin Nr. X Anträge auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen (5 K 3725/08, 5 K 3728/08 und 5 K 3342/10) gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 11.07.2008 in Gestalt des Änderungs-Planfeststellungsbeschlusses vom 12.07.2010.

    Die Gerichtsakten zu den Klageverfahren der Kläger (5 K 3725/08, 5 K 3728/08 und 5 K 3342/10) sind beigezogen worden.

    Den Änderungs-Planfeststellungsbeschluss vom 12.07.2010 haben von den Antragstellern des vorliegenden Verfahrens nur die Antragsteller Nrn. X, X, X und X mit Klagen angegriffen (5 K 3342/10).

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben;

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Bei privatnützigen Planfeststellungen mit Eingriffscharakter (aber ohne enteignungsrechtliche Vorwirkung) ist in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frage der Planrechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neu aufgeworfen worden (vgl. Urte. v. 09.11.2006 - 4 A 2001/06 -, NVwZ 2007, 445 u.V. 26.04.2007 - 4 C 12/05 -, NVwZ 2007, 1074 ; vgl. auch Paetow, NVwZ 2010, 1184, 1185).
  • BVerwG, 09.11.2006 - 4 A 2001.06

    Luftrechtliche Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; mittelbare

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Bei privatnützigen Planfeststellungen mit Eingriffscharakter (aber ohne enteignungsrechtliche Vorwirkung) ist in jüngerer Zeit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Frage der Planrechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit neu aufgeworfen worden (vgl. Urte. v. 09.11.2006 - 4 A 2001/06 -, NVwZ 2007, 445 u.V. 26.04.2007 - 4 C 12/05 -, NVwZ 2007, 1074 ; vgl. auch Paetow, NVwZ 2010, 1184, 1185).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2010 - 1 S 975/10

    Errichtung einer Ethylenpipeline - vorzeitige Besitzeinweisung

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Anders als der VGH Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 23.08.2010 - 1 S 975/10 - (NVwZ-RR 2011, 143 = VBlBW 2011, 147 = [...]), der kurzerhand keinerlei Sicherheitsbedenken sah ([...] ), hält die Kammer diese Bedenken noch nicht für ausgeräumt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 20 B 1586/07

    Inbetriebnahme der Bayer-Kohlenmonoxid-Pipeline Dormagen-Krefeld/Uerdingen

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Bezieht sich aber der Planfeststellungsbeschluss wie hier nicht auf eine Fachplanung, ist die Prüfung der Verhältnismäßigkeit nicht auf der Ebene der vorliegend wohl nicht erforderlichen Planrechtfertigung (so aber ausdrücklich OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.12.2007 - 20 B 1586/07 -, [...] , zur privatnützigen Planfeststellung einer Rohrleitungsanlage zum Befördern von Kohlenmonoxid, wobei das OVG - insoweit kaum nachvollziehbar - die Planrechtfertigung sogar am enteignungsrechtlichen Maßstab des Wohls der Allgemeinheit nachArt. 14 Abs. 3 GG misst), sondern nur im Rahmen des Abwägungsgebots vorzunehmen.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Die für das Fachplanungsrecht gesetzlich nicht geregelte Planrechtfertigung (anders die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB, vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 305) gründet auf Richterrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 59, zur straßenrechtlichen Planung mit Eingriffscharakter in individuelle Rechtspositionen Dritter).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Die für das Fachplanungsrecht gesetzlich nicht geregelte Planrechtfertigung (anders die Bauleitplanung nach § 1 Abs. 3 BauGB, vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, 305) gründet auf Richterrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.02.1975 - IV C 21.74 -, BVerwGE 48, 56, 59, zur straßenrechtlichen Planung mit Eingriffscharakter in individuelle Rechtspositionen Dritter).
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 72/04

    Rechtsschutz des von Fluglärm betroffenen Anlegers

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Das gilt nicht nur für öffentlich-rechtliche Ansprüche Dritter aus enteignendem Eingriff (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1999 - III ZR 168/97 -, BGHZ 140, 285 = NJW 1999, 1247); vielmehr kommt dem Planfeststellungsbeschluss auch privatrechtsgestaltende Wirkung durch den umfassenden Ausschluss zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zu (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2004 - VZR 72/04 -, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660).
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus VG Stuttgart, 21.03.2011 - 5 K 3343/10
    Das gilt nicht nur für öffentlich-rechtliche Ansprüche Dritter aus enteignendem Eingriff (vgl. BGH, Urt. v. 21.01.1999 - III ZR 168/97 -, BGHZ 140, 285 = NJW 1999, 1247); vielmehr kommt dem Planfeststellungsbeschluss auch privatrechtsgestaltende Wirkung durch den umfassenden Ausschluss zivilrechtlicher Ausgleichsansprüche zu (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2004 - VZR 72/04 -, BGHZ 161, 323 = NJW 2005, 660).
  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 19.12.2007 - 9 A 22.06

    Verwaltungsrechtsweg; erweiterte Prüfungskompetenz; Klagebefugnis; Schutznormen;

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 68.78

    Vereinbarkeit des ursprünglichem Planfeststellungsbeschlusses mit der durch einen

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss,

  • BVerwG, 22.09.2005 - 9 B 13.05

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Rechtsmittel; Belange

  • BVerwG, 20.12.1991 - 4 C 25.90

    Antrag auf Aufhebung von Planfeststellungsbeschlüssen - Antrag auf Gewährung

  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 22 CS 09.2542

    Änderungsplanfeststellungsbeschluss für Ethylen-Rohrleitung;

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerwG, 22.12.1980 - 7 C 84.78

    Anfechtung einer atomrechtlichen Teilgenehmigungen, Entgegenstehende

  • BVerwG, 30.07.1998 - 4 A 1.98

    Verfahrenskonzentration; Konzentrationsmaxime; Wiedereinsetzung in den vorigen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2011 - 8 S 1281/11

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen den Sofortvollzug des

    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 - geändert.

    Die Beschwerden der Antragsteller zu 1 bis 13 und 18 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21. März 2011 - 5 K 3343/10 - werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2011 - 5 K 3343/10 - zu ändern, soweit er ihre Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnt, und die aufschiebende Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.07.2008 in der Gestalt des Änderungsplanfeststellungsbeschlusses vom 12.07.2010 und der Planänderungsgenehmigungen vom 13.07.2011 und 04.08.2011 wiederherzustellen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2011 - 5 K 3343/10 - zu ändern, soweit er ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ablehnt, und die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen den Änderungsplanfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 12.07.2010 wiederherzustellen.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 21.03.2011 - 5 K 3343/10 - zu ändern, soweit er den Anträgen auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Antragsteller zu 14 bis 17 stattgibt, und diese Anträge ebenfalls abzulehnen sowie die Beschwerden der Antragsteller zu 1 bis 13 und 18 zurückzuweisen.

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