Rechtsprechung
VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2665/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Rechtsschutz gegen die Erhebung eines Erschließungsbeitrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vornahme einer am Vorteilsprinzip ausgerichteten Ermessensentscheidung der Gemeinde als Teil des neuen landesrechtlichen Erschließungsbeitragsrecht Baden-Württemberg; Abwägungsentscheidung des Gemeinderats mit dem Ergebnis eines einheitlichen Gemeindeanteils von 5% als ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erschließungsbeitrag - Festlegung des Gemeindeanteils in der Satzung; Bestimmung der Anlage; Äquivalenzprinzip; Vorteil; Gleichheitssatz; Abwägung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2665/08
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08
Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung
Auszug aus VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2665/08
Dabei wird es entscheidend darauf ankommen, inwieweit die Erschließungsanlage auch dem Vorteil der Allgemeinheit dient." Nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 13.06.2008 - 2 K 90/08 -) ergibt sich daraus, dass § 23 Abs. 1 KAG die Gemeinden nicht ermächtigt, ohne nähere Begründung und Abwägung den Eigenanteil auf den Mindestanteil von 5 Prozent festzusetzen.
- VGH Baden-Württemberg, 30.06.2010 - 2 S 2052/09
Zur Frage des gemeindlichen Eigenanteils an den Kosten für die Herstellung von …
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24. Juni 2009 - 2 K 2665/08 - wird zurückgewiesen.das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 24.6.2009 - 2 K 2665/08 - zu ändern und den Erschließungsbeitragsbescheid der Beklagten vom 12.12.2007 aufzuheben.
- VG Stuttgart, 24.06.2009 - 2 K 2964/08
Vorauszahlung auf einen Erschließungsbeitrag
Demgegenüber kann im Rahmen einer Abwägungsentscheidung dann ein einheitlicher Gemeindeanteil von 5 % gewählt werden, wenn zukünftig im Gemeindegebiet lediglich Anbaustraßen mit (gleichmäßig) geringer Verkehrsbedeutung zur Beitragserhebung anstehen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 154 u. Urt. der Kammer vom 24.06.2009 - 2 K 2665/08 -). - VG Stuttgart, 23.09.2009 - 2 K 1438/09
Kommunales Beitragsrecht: Beteiligung einer Gemeinde an den beitragsfähigen …
Demgegenüber kann im Rahmen einer Abwägungsentscheidung dann ein einheitlicher Gemeindeanteil von 5 % gewählt werden, wenn zukünftig im Gemeindegebiet lediglich Anbaustraßen mit (gleichmäßig) geringer Verkehrsbedeutung zur Beitragserhebung anstehen (vgl. VG Stuttgart, Beschl. v. 15.12.2008 - 2 K 2794/08 -, VBlBW 2009, 154 u. Urt. der Kammer vom 24.06.2009 - 2 K 2665/08 -).