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   VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06   

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https://dejure.org/2006,29327
VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06 (https://dejure.org/2006,29327)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.01.2006 - 5 K 632/06 (https://dejure.org/2006,29327)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 5 K 632/06 (https://dejure.org/2006,29327)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbot einer Versammlung oder eines Aufzugs wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Anforderungen an die von einer Behörde zu treffende Prognose; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit auf Grund mangelnder Zuverlässigkeit des Veranstalters; ...

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Versammlung rechter Gruppen darf unter Auflagen stattfinden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann der Fall, wenn der Aufzug am 27.01.2006 stattfinden würde (vgl. Beschl. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, NJW 2001, 1409 [BVerfG 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01] = DVBI. 2001, 558).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06

    Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag;

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Soweit dem gegenüber in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (Pressemitteilung ÖVG Niedersachsen, Beschl. v. 24.01.2006 - 11 ME 20/06 -) die Auffassung vertreten wird, der 28.01.2006 stehe in einem so engen zeitlichen Zusammenhang mit dem 27.01.2006 und sei daher wegen des Mottos "Keine Demonstrationsverbote - Meinungsfreiheit" und damit der Forderung nach Straffreiheit der Volksverhetzung geeignet, nicht nur die Ehre der Opfer des Nationalsozialismus zu missachten, sondern das Anstandsgefühl der Minderheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland zu verletzen und damit den öffentlichen Frieden gravierend zu stören, vermag dem die Kammer nicht zu folgen.
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung reicht in aller Regel allein nicht aus, um ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Besen le.v. 14.05.1985 -1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395 u. v. 23.06.2004 -1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, 2814 = DVBI. 2004, 1230).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Die unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Ordnung reicht in aller Regel allein nicht aus, um ein Versammlungsverbot zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Besen le.v. 14.05.1985 -1 BvR 233, 341/81 -, BVerfGE 69, 315 = NJW 1985, 2395 u. v. 23.06.2004 -1 BvQ 19/04 -, NJW 2004, 2814 = DVBI. 2004, 1230).
  • BVerfG, 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen eine Verbotsverfügung für eine von

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Hinweise auf strafrechtliche Ermittlungen ohne Angabe des Ausgangs dieser Verfahren und auf Rechtsverstöße bei Veranstaltungen in anderen Orten ohne konkreten Bezug zu den Beteiligten der verbotenen Versammlung erfüllen diese Voraussetzungen regelmäßig nicht (vgl. BVerfG, Besohl , v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051 [BVerfG 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00] ).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81

    Jahr

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Soweit die Antragsgegnerin in der Klage- und Antragserwiderung vom 25.01.2006 ausführt, die Antragstellerin habe noch keinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.01.2006 erhoben, ist im Wege der Auslegung jedenfalls davon auszugehen, dass mit der Zustellung der gegen den Bescheid vom 20.01.2006 gerichteten Klage der Antragstellerin (5 K 631/06) zugleich bei der Antragsgegnerin der erforderliche Widerspruch eingelegt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 121, 123 [BVerwG 21.10.1983 - 8 C 162/81] ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2001 - 11 S 1594/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2001 - 11 S 1594/01

    Auslegung einer Nachricht an Behörde über vorläufigen Rechtsschutzantrag als

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Soweit die Antragsgegnerin in der Klage- und Antragserwiderung vom 25.01.2006 ausführt, die Antragstellerin habe noch keinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.01.2006 erhoben, ist im Wege der Auslegung jedenfalls davon auszugehen, dass mit der Zustellung der gegen den Bescheid vom 20.01.2006 gerichteten Klage der Antragstellerin (5 K 631/06) zugleich bei der Antragsgegnerin der erforderliche Widerspruch eingelegt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 121, 123 [BVerwG 21.10.1983 - 8 C 162/81] ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2001 - 11 S 1594/01 -).
  • VG Freiburg, 05.05.2008 - A 5 K 631/06

    Türkei, Abschiebungshindernis, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse,

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.01.2006 - 5 K 632/06
    Soweit die Antragsgegnerin in der Klage- und Antragserwiderung vom 25.01.2006 ausführt, die Antragstellerin habe noch keinen Widerspruch gegen den Bescheid vom 20.01.2006 erhoben, ist im Wege der Auslegung jedenfalls davon auszugehen, dass mit der Zustellung der gegen den Bescheid vom 20.01.2006 gerichteten Klage der Antragstellerin (5 K 631/06) zugleich bei der Antragsgegnerin der erforderliche Widerspruch eingelegt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.1983, BVerwGE 68, 121, 123 [BVerwG 21.10.1983 - 8 C 162/81] ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.11.2001 - 11 S 1594/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.2006 - 1 S 223/06

    Demonstration der rechten Szene in Stuttgart kann stattfinden

    Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Januar 2006 - 5 K 632/06 - wird zurückgewiesen.
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