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   VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21.TR   

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VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21.TR (https://dejure.org/2021,18516)
VG Trier, Entscheidung vom 17.05.2021 - 6 K 599/21.TR (https://dejure.org/2021,18516)
VG Trier, Entscheidung vom 17. Mai 2021 - 6 K 599/21.TR (https://dejure.org/2021,18516)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Klage gegen Maskenpflicht unzulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Klage gegen Maskenpflicht unzulässig - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage gegen Maskenpflicht unzulässig - VG Trier lehnt Klage gegen Allgemeinverfügung ab

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Die gerichtliche Feststellung muss jedoch geeignet sein, die betroffene Position des Klägers zu verbessern (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 -, juris, Rn. 13).

    Davon ist nur bei Maßnahmen auszugehen, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15 m.w.N.; vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juli 2017 - 1 BvR 1705/15 -, juris, Rn. 11).

    weiteren Nachw.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 7 A 10158/20.OVG -, juris, Rn. 28; anders wohl noch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 a.a.O., Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris, Rn. 30 f.).

  • BVerwG, 10.02.2016 - 10 B 11.15

    Bürgerbegehren gegen die Eingliederung der Gemeinde Eulatal in die Stadt

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    a) Die Annahme einer Wiederholungsgefahr erfordert das Bestehen einer konkreten bzw. hinreichend bestimmten Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen oder rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 - 10 B 11.15 -, juris, Rn. 6 m.w.N.).

    weiteren Nachw.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 7 A 10158/20.OVG -, juris, Rn. 28; anders wohl noch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 a.a.O., Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris, Rn. 30 f.).

  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens ist die Klage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft, da die von der Allgemeinverfügung (§§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes - LVwVfG -, 35 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -) für den Kläger ausgehende Beschwer mit Ablauf ihres Geltungszeitraums vor Klageerhebung restlos weggefallen ist und sich der Verwaltungsakt damit erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 -8 C 7.10 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung, 39. EL Juli 2020, § 113 Rn. 97, 100 jew. m.w.N.) 2. Die für die Anfechtungsklage geltende Klagefrist (§ 74 Abs. 1 VwGO) ist hinsichtlich des Feststellungsbegehrens nicht von Bedeutung, da sich die Anordnung bereits während des Widerspruchsverfahrens erledigt hatte und die Klagefrist nicht einmal in Gang gesetzt worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203-211, juris, Rn. 20 ff.).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    weiteren Nachw.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 7 A 10158/20.OVG -, juris, Rn. 28; anders wohl noch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 a.a.O., Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris, Rn. 30 f.).
  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Davon ist nur bei Maßnahmen auszugehen, die sich typischerweise so kurzfristig erledigen, dass sie ohne die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses regelmäßig keiner Überprüfung im gerichtlichen Hauptsacheverfahren zugeführt werden könnten (BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15 m.w.N.; vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juli 2017 - 1 BvR 1705/15 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 18.15

    Verfahrensmangel; Verfahrensrügen; Beamter; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Dem Kläger ist hinsichtlich der versäumten Frist auch nicht nach § 60 Abs. 1 VwGO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, da er jedenfalls nicht unverschuldet an der Einhaltung der Frist verhindert war, denn er hat die Sorgfalt außer Acht gelassen, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Juni 2016 - 2 B 18.15 -, juris, Rn. 11).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Bei Ungewissheit, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, ist eine konkrete Wiederholungsgefahr nicht begründet (BVerwG, Urteil vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 29.06.2011 - 8 C 7.10

    Auskunft; Auskunftserteilung; Auskunftspflicht; Auswahlplan; Befragung;

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Hinsichtlich des Feststellungsbegehrens ist die Klage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO als Fortsetzungsfeststellungsklage statthaft, da die von der Allgemeinverfügung (§§ 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes - LVwVfG -, 35 S. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes - VwVfG -) für den Kläger ausgehende Beschwer mit Ablauf ihres Geltungszeitraums vor Klageerhebung restlos weggefallen ist und sich der Verwaltungsakt damit erledigt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2011 -8 C 7.10 -, juris, Rn. 13 m.w.N.; Riese, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsgerichtsordnung, 39. EL Juli 2020, § 113 Rn. 97, 100 jew. m.w.N.) 2. Die für die Anfechtungsklage geltende Klagefrist (§ 74 Abs. 1 VwGO) ist hinsichtlich des Feststellungsbegehrens nicht von Bedeutung, da sich die Anordnung bereits während des Widerspruchsverfahrens erledigt hatte und die Klagefrist nicht einmal in Gang gesetzt worden war (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Juli 1999 - 6 C 7.98 -, BVerwGE 109, 203-211, juris, Rn. 20 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2020 - 7 A 10158/20

    Prozessfähigkeit einer Gemeinderatsfraktion nach Ablauf der Wahlperiode;

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    weiteren Nachw.; BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 a.a.O., Rn. 15; OVG RP, Urteil vom 1. Oktober 2020 - 7 A 10158/20.OVG -, juris, Rn. 28; anders wohl noch BVerwG, Beschluss vom 10. Februar 2016 a.a.O., Rn. 8; Urteil vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris, Rn. 30 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 6 B 11424/20

    Maskenpflicht in Trier Innenstadt nicht unverhältnismäßig

    Auszug aus VG Trier, 17.05.2021 - 6 K 599/21
    Der mit einer Maskenpflicht verbundene Eingriff erschöpft sich für den Kläger nämlich in einer Beschränkung seiner allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) ohne mit einer besonderen Beschwer einherzugehen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. November 2020 - 6 B 11424/20.OVG -, ESOVG, Rn. 24).
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