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   VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17.TR   

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VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17.TR (https://dejure.org/2018,36254)
VG Trier, Entscheidung vom 18.09.2018 - 3 K 14676/17.TR (https://dejure.org/2018,36254)
VG Trier, Entscheidung vom 18. September 2018 - 3 K 14676/17.TR (https://dejure.org/2018,36254)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Dienstentfernung eines Polizeibeamten wegen erheblicher Straftaten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Polizeibeamter darf wegen erheblicher Straftaten aus dem Dienst entfernt werden - Schwerwiegende Dienstvergehen in Form von Betrugsstraftaten, Diebstahl und Schulden rechtfertigen Dienstentfernung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Lässt sich ein Beamter etwa bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG, Beschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris).

    Nicht die Vorstellung eines jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris) Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen.

    Maßnahmebemessung grundsätzlich auf einen Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015, a.a.O., juris).

    Weist ein Dienstvergehen indes hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010, a.a.O. und vom 18. Juni 2015, a.a.O.; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris).

    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteiischen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme dagegen keine indizielle oder präjudizielle Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24/16 -, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher in der Praxis maßgebliche Einstufung eines Dienstvergehens als Zugriffsdelikt zulasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichgestellten Delikt, für das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebemessung sein soll, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigen, aufgegeben (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.4 -, vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Darüber hinaus liegen auch keine sonstigen entlastenden Umstände vor, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris).

  • BVerwG, 05.07.2016 - 2 B 24.16

    Strafvollzugsbeamter; Geheimnisverrat; Amtsverschwiegenheit;

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Bei einem innerdienstlichen Dienstvergehen, bei dem der Beamte gerade nicht wie jeder andere Bürger, sondern in seiner dienstlichen Pflichtenstellung und damit als Garant einer unparteiischen und gesetzestreuen Verwaltung betroffen ist, kommt dem ausgeurteilten Strafmaß bei der Bestimmung der konkreten Disziplinarmaßnahme dagegen keine indizielle oder präjudizielle Bedeutung zu (BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016 - 2 B 24/16 -, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9/14 -, juris).

    Disziplinarbefugnis eigenständig und ohne präjudizielle Bindung an die konkreten strafrechtlichen Bemessungserwägungen zu treffen ist, ist zu entscheiden, wie das innerdienstlich begangene Dienstvergehen zu gewichten ist und ob der Beklagte sodann unter Einbeziehung des außerdienstlich strafbewehrten Verhaltens das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit endgültig verloren hat und deshalb aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Juli 2016, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher in der Praxis maßgebliche Einstufung eines Dienstvergehens als Zugriffsdelikt zulasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichgestellten Delikt, für das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebemessung sein soll, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigen, aufgegeben (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.4 -, vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    entlastenden "anerkannten" Milderungsgründe, die typisierend Beweggründe oder Verhaltensweisen des betroffenen Beamten erfassen, die regelmäßig Anlass für eine noch positive Persönlichkeitsprognose geben, zugute (Geringwertigkeit des Zugriffsobjekts: BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris; unbedachte.

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    - 36 - - 36 Mit Urteil vom 10. Dezember 2015 (- 2 C 6/14 -, juris) hat das Bundesverwaltungsgericht in Abkehr von seiner bisherigen Judikatur klargestellt, dass die Ausrichtung der grundsätzlichen Zuordnung eines Dienstvergehens zu einer der Disziplinarmaßnahmen im Sinne des § 5 BDG (hier: § 3 LDG) am gesetzlich.

    entlastenden "anerkannten" Milderungsgründe, die typisierend Beweggründe oder Verhaltensweisen des betroffenen Beamten erfassen, die regelmäßig Anlass für eine noch positive Persönlichkeitsprognose geben, zugute (Geringwertigkeit des Zugriffsobjekts: BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6/14 -, 13. Dezember 2012 - 2 WD 29.11 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris; unbedachte.

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Nicht die Vorstellung eines jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris) Für die disziplinarrechtliche Ahndung von außerdienstlichen Straftaten mit einem Strafrahmen.

    Weist ein Dienstvergehen indes hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010, a.a.O. und vom 18. Juni 2015, a.a.O.; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Aus der Intensität der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen, umgekehrt vermag ein insbesondere außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht zu rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 2012 - 2 B 133.11 -, juris).

    Weist ein Dienstvergehen indes hinreichenden Bezug zum Amt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010, a.a.O. und vom 18. Juni 2015, a.a.O.; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 -, juris).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Darüber hinaus liegen auch keine sonstigen entlastenden Umstände vor, deren Gewicht in ihrer Gesamtheit dem Gewicht der anerkannten Milderungsgründe vergleichbar ist (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 -, vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein (BVerwG Urteile vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 - und 23. Juli 2013 - 2C 63.11 - juris).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Trier, 18.09.2018 - 3 K 14676/17
    Damit hat das Bundesverwaltungsgericht die bisher in der Praxis maßgebliche Einstufung eines Dienstvergehens als Zugriffsdelikt zulasten des Dienstherrn oder einem diesem gleichgestellten Delikt, für das die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis grundsätzlich Richtschnur für die Maßnahmebemessung sein soll, wenn die veruntreuten Beträge oder Werte insgesamt die Schwelle der Geringwertigkeit deutlich übersteigen, aufgegeben (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.4 -, vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verletzung des Schuldprinzips durch Aberkennung des Ruhegehalts eines

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 25.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

  • BVerwG, 06.06.2007 - 1 D 2.06

    Telekombeamter des gehobenen Dienstes (Rechtsabteilung); erstinstanzliche

  • BVerwG, 11.06.2002 - 1 D 31.01

    Fahrkartenverkäuferin der Bahn; unrechtmäßige Belastung eines Bahnkunden mit 98

  • BVerwG, 13.12.2012 - 2 WD 29.11

    Dienstvergehen; Kameradendiebstahl; Griff in die Kameradenkasse; geringwertige

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 09.05.2001 - 1 D 22.00

    Zustellbeamtin der Post; Durchführung der Hauptverhandlung trotz Nichterscheinens

  • BVerwG, 05.03.2014 - 2 B 111.13

    Entfernen eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Gesamtwürdigung

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

  • OVG Sachsen, 18.09.2014 - 2 B 60/14

    Besetzungsverfahren, beabsichtigter Abbruch, Rechtsschutzbedürfnis

  • BVerwG, 13.05.1997 - 1 D 44.96

    Disziplinarrechtliche Folgen bei unbefugter Verwendung amtlich anvertrauten

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verletzung des Grundrechts auf ein faires gerichtliches Verfahren im

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 25.02.2016 - 2 B 1.15

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile im Disziplinarverfahren

  • BVerwG, 13.11.2017 - 2 B 21.17

    Bindung des Berufungsgericht auf die tatsächlichen Feststellungen des

  • BVerwG, 28.12.2011 - 2 B 74.11

    Vorliegen einer Divergenz bei Bestehen eines Rechtssatzwiderspruchs der Gerichte

  • BVerwG, 27.07.1994 - 1 D 66.93

    Dienstgradherabsetzung eines Kassenführers in der Wehrbereichsverwaltung -

  • VG Trier, 21.06.2022 - 3 K 802/22

    Dienstentfernung JVA Beamtin

    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; Beschluss vom - 25 - - 25 14. Mai 2012 - 2 B 146.11 -, NVwZ-RR 2012, 658; Urteil der erkennenden Kammer vom 18. September 2018 - 3 K 14676/17.TR -, juris).
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