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   VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170   

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https://dejure.org/2009,73197
VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170 (https://dejure.org/2009,73197)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - W 4 S 09.170 (https://dejure.org/2009,73197)
VG Würzburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - W 4 S 09.170 (https://dejure.org/2009,73197)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Abfälle zur Verwertung nach der Grünen Liste; Verbringung in einen anderen Mitgliedstaat der EG und dauerhafte Lagerung dort

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.2007 - 7 C 5.07

    Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des; Abfallbesitz; Abfallerzeuger, Besitz des;

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 28.06.2007, BVerwGE 129, 93 = NVwZ 2007, 1185 = BayVBl. 2008, 26) bleibt ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz überträgt, weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2005 - 10 S 1208/04

    Illegaler Abfallexport; Rückführungskosten; Störer; Zweckveranlasser

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Nach der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (U.v. 22.11.2005, NVwZ 2007, 481 = ZUR 2006, 266 zur Vorgängerregelung) ist der in § 6 Abs. 1 Satz 1 AbfVerbrG 1994 verwendete und auf den illegalen Abfallexport bezogene unbestimmte Rechtsbegriff "in sonstiger Weise beteiligt" nicht nach den Grundsätzen der Beihilfe im Strafrecht zu konkretisieren.
  • VGH Bayern, 15.03.1999 - 22 B 95.2164

    Wasserrechtliche Anordnung und Ersatzvornahmekosten; Altlastensanierung

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Dabei ist es grundsätzlich Sache der Veranlasser, der Behörde schadensmindernde und Kosten sparende Alternativvorschläge, auf die sie sich berufen wollen, im Zeitpunkt der Notwendigkeit des Einschreitens konkret darzulegen (BayVGH, U.v. 15.03.1999, BayVBl. 2000, 149; U.v. 15.11.1994 Az.: 22 CS 92.2450).
  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Die Antragstellerin erhob am 23. Dezember 2008 Klage (Nr. W 4 K 08.2290), die sie nach mehreren Ersuchen um Fristverlängerung mit Schriftsatz vom 7. Mai 2009 begründete.
  • VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.1309

    Beseitigung illegal abgelagerter Schlammfangrückstände

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu entschieden, eine Anordnung sei in diesem Sinne nicht Erfolg versprechend, wenn die zu treffenden Maßnahmen dringlich seien und der Pflichtige nicht in der Lage sei oder nicht hinreichend eindeutig die Bereitschaft erkennen lasse, der Dringlichkeit der Maßnahmen entsprechend tätig zu werden (U.v. 13.02.2001, 20 B 00.1309, BayVBl. 2002, 146 = NVwZ-RR 2002, 429).
  • VGH Bayern, 10.12.2009 - 20 B 09.45

    Rückführungspflicht von Abfällen innerhalb der EG

    Auszug aus VG Würzburg, 02.07.2009 - W 4 S 09.170
    Unter "betreffende Abfälle" können nur diejenigen Abfälle verstanden werden, die vom Pflichtigen konkret an den im Bescheid genannten Standort verbracht wurden (VG München, U.v. 05.06.2008 ; Berufung zugelassen vom BayVGH, Az.: 20 B 09.45).
  • VG Würzburg, 31.05.2011 - W 4 K 08.2290

    Abfallverbringung nach Tschechien; Abfall zur Verwertung (Grüne Liste); Abfall

    Mit Beschluss der Kammer vom 2. Juli 2009 (Nr. W 4 S 09.170) wurde der Antrag der Klägerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage zum überwiegenden Teil abgewiesen.
  • VG München, 23.09.2010 - M 17 K 09.3082

    Kosten für Rückführung von illegal nach Tschechien verbrachten Abfällen,

    Für illegale Verbringungen enthält die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 keine Übergangsvorschrift (so auch VG Würzburg v. 2.7.2009 W 4 S 09.170 - juris).
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