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   VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904   

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https://dejure.org/2012,43423
VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904 (https://dejure.org/2012,43423)
VG Würzburg, Entscheidung vom 05.09.2012 - W 2 K 11.904 (https://dejure.org/2012,43423)
VG Würzburg, Entscheidung vom 05. September 2012 - W 2 K 11.904 (https://dejure.org/2012,43423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitrag; gefangenes Hinterliegergrundstück; ehemaliger Bachlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.03.2011 - 6 B 09.1830

    Straßenausbaubeitragsrecht; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten;

    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Die durch den Beigeladenen veranlasste Grundstücksübertragung des Grundstücks Fl.Nr. ...4 auf den Sohn ist auch nicht rechtsmissbräuchlich (vgl. insbesondere BayVGH v. 14.03.2011 Az. 6 B 09.1830), da der Beigeladene hierfür einen einleuchtenden Grund glaubhaft machen konnte.

    Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 b KAG i.V.m. § 42 AO) liegt vor, wenn mit der Eigentumsübertragung einzig die Vermeidung (oder Verminderung) einer Beitragspflicht verfolgt wird, sie zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist und sie durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BayVGH v. 14.03.2011 Az. 6 B 09.1830; v. 14.07.2005 Az. 6 B 02.2128).

  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Bei Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine andere Gemeindestraße angrenzen, zu differenzieren (BayVGH v. 29.04.2009 Az. 6 ZB 07.2050 ; v. 15.04.2010 BayVBl 2011, 149).

    Im Fall eines gefangenen Hinterliegergrundstücks ist es für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Grundstückseigentümer eine "rechtlich gewährleistete Möglichkeit des Überquerens" des Anliegergrundstücks zur ausgebauten Straße bzw. eine "rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück" zur ausgebauten Straße hat (BayVGH v. 02.08.2001 Az. 6 B 96.3626 ; v. 15.04.2010 Az. 6 B 08.1849 BayVBl 2011, 149; v. 01.06.2011 Az. 6 BV 10.2467 ).

  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 6 BV 10.2467

    Straßenausbaubeitrag; Erneuerung; Ortsstraße (Einrichtung); Beginn und Ende einer

    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Im Fall eines gefangenen Hinterliegergrundstücks ist es für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Grundstückseigentümer eine "rechtlich gewährleistete Möglichkeit des Überquerens" des Anliegergrundstücks zur ausgebauten Straße bzw. eine "rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück" zur ausgebauten Straße hat (BayVGH v. 02.08.2001 Az. 6 B 96.3626 ; v. 15.04.2010 Az. 6 B 08.1849 BayVBl 2011, 149; v. 01.06.2011 Az. 6 BV 10.2467 ).
  • VGH Bayern, 29.04.2009 - 6 ZB 07.2050

    Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; nicht gefangene

    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Bei Hinterliegergrundstücken ist allerdings nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwischen den sog. gefangenen Hinterliegergrundstücken, die ausschließlich über das jeweils vorgelagerte Anliegergrundstück eine Verbindung zum gemeindlichen Verkehrsnetz haben und den anderen sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücken, deren rückwärtige oder seitliche Teilflächen ihrerseits an eine andere Gemeindestraße angrenzen, zu differenzieren (BayVGH v. 29.04.2009 Az. 6 ZB 07.2050 ; v. 15.04.2010 BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226

    Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende

    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Den Eigentümern von Flächen, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH v. 10.07.2002 BayVBl 2003, 176/177; v. 18.06.2010 Az. 6 BV 09.1226 BayVBl 2010, 726/727; v. 14.04.2011 Az. 6 BV 08.3183 ).
  • VGH Bayern, 02.08.2001 - 6 B 96.3626
    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Im Fall eines gefangenen Hinterliegergrundstücks ist es für die Erhebung eines Straßenausbaubeitrags ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Grundstückseigentümer eine "rechtlich gewährleistete Möglichkeit des Überquerens" des Anliegergrundstücks zur ausgebauten Straße bzw. eine "rechtlich verlässliche Benutzbarkeit der Zufahrt über das Anliegergrundstück" zur ausgebauten Straße hat (BayVGH v. 02.08.2001 Az. 6 B 96.3626 ; v. 15.04.2010 Az. 6 B 08.1849 BayVBl 2011, 149; v. 01.06.2011 Az. 6 BV 10.2467 ).
  • VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 11.880

    Ortsumgehung Lederdorn vorerst gestoppt

    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Im Übrigen wird auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 5. September 2012, auf das weitere schriftsätzliche Vorbringen der Parteien sowie auf den Inhalt der einschlägigen Verwaltungsakten und den Inhalt der Gerichtsakten der Verfahren W 2 S 10.1359, W 2 S 10.1360, W 2 K 11.804, W 2 K 11.868, W 2 K 11.880, W 2 K 11.902 und W 2 K 11.903, welche Gegenstand des Verfahrens waren, Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 14.07.2005 - 6 B 02.2128
    Auszug aus VG Würzburg, 05.09.2012 - W 2 K 11.904
    Ein Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (Art. 13 Abs. 1 Nr. 2 b KAG i.V.m. § 42 AO) liegt vor, wenn mit der Eigentumsübertragung einzig die Vermeidung (oder Verminderung) einer Beitragspflicht verfolgt wird, sie zur Erreichung des erstrebten wirtschaftlichen Ziels unangemessen ist und sie durch wirtschaftliche oder sonstige beachtliche außersteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (BayVGH v. 14.03.2011 Az. 6 B 09.1830; v. 14.07.2005 Az. 6 B 02.2128).
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