Rechtsprechung
   VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23167
VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101 (https://dejure.org/2012,23167)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.06.2012 - W 3 K 09.1101 (https://dejure.org/2012,23167)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. Juni 2012 - W 3 K 09.1101 (https://dejure.org/2012,23167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,23167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wohngeld; wiederkehrende Bezüge; Einmalzahlung; missbräuchliche Inanspruchnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101
    Dies begründet sie - unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1994, Az. VIII R 79/91 - im Wesentlichen damit, dass es für die Frage der Steuerbarkeit einer Leistung nicht auf die Form der Zahlung, sondern vorrangig auf deren Sinn und Zweck ankomme.

    "Wiederkehrende Bezüge" liegen vor, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (BFH, U.v. 25.10.1994, Az. VIII R 79/91, RdNr. 27 m.w.N.; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 m.w.N.).

    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1994 (Az. VIII R 79/91 ) vermag eine abweichende Beurteilung nicht zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2012 - 12 A 2137/11

    Prüfung des Anspruchs eines Studenten auf Gewährung von Wohngeld in gesetzlicher

    Auszug aus VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101
    "Wiederkehrende Bezüge" liegen vor, wenn sie sich aufgrund eines einheitlichen Rechtsgrundes mit einer gewissen Regelmäßigkeit, wenn auch nicht immer in gleicher Höhe, wiederholen (BFH, U.v. 25.10.1994, Az. VIII R 79/91, RdNr. 27 m.w.N.; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 m.w.N.).

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezugs zu erklären ist, sich also mit anderen Worten als um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert darstellt (BVerwG, U.v. 4.11.1994, Az. 8 C 28/93 ; BayVGH, B.v. 25.11.08, Az. 12 ZB 08.1144 ; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).

    Auch das von der Beklagten angeführte Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25. Oktober 1994 (Az. VIII R 79/91 ) vermag eine abweichende Beurteilung nicht zu rechtfertigen (vgl. dazu auch OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).

  • BVerwG, 04.11.1994 - 8 C 28.93

    Wohngeld; Behandlung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

    Auszug aus VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezugs zu erklären ist, sich also mit anderen Worten als um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert darstellt (BVerwG, U.v. 4.11.1994, Az. 8 C 28/93 ; BayVGH, B.v. 25.11.08, Az. 12 ZB 08.1144 ; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).
  • VGH Bayern, 25.11.2008 - 12 ZB 08.1144

    WohngeldrechtMissbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld;Sachverhalt, der in

    Auszug aus VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101
    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der Fall, wenn die Inanspruchnahme auf einen Sachverhalt gestützt wird, der in seiner ungewöhnlichen Beschaffenheit nur aus dem Ziel des Wohngeldbezugs zu erklären ist, sich also mit anderen Worten als um dieses Zieles willen gleichsam konstruiert darstellt (BVerwG, U.v. 4.11.1994, Az. 8 C 28/93 ; BayVGH, B.v. 25.11.08, Az. 12 ZB 08.1144 ; vgl. OVG NRW, U.v. 19.3.12, Az. 12 A 2137/11 ).
  • VG Augsburg, 19.04.2011 - Au 6 K 11.116

    Wohngeld; Berücksichtigung eines Privatdarlehens

    Auszug aus VG Würzburg, 14.06.2012 - W 3 K 09.1101
    Die Zahlung der 3.000,00 EUR gehört nicht gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 5.1 WoGG a.F. i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 2 Halbsatz 1 EStG zum Jahreseinkommen der Klägerin, da es sich bei dieser Zahlung nicht um wiederkehrende Bezüge i.S.d. § 22 Nr. 1 EStG handelt (a. A. VG Augsburg, U.v. 19.4.11, Az. Au 6 K 11.116, RdNr. 32 ).
  • OVG Sachsen, 10.09.2013 - 4 A 608/11

    Wohngeld, Plausibilitätsprüfung, Berechnung Wohngeldanspruch, Gewerbetreibender,

    Nach § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG sind sonstige Einkünfte Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen, soweit sie nicht zu den in § 2 Abs. 1 Nummer 1 bis 6 bezeichneten Einkunftsarten gehören (OVG NRW, Urt. v. 19. März 2012 - 12 A 2137/11 -, juris Rn. 49, 55, 62; so auch VG Würzburg, Urt. v. 14. Juni 2012 - W 3 K 09.1101 -, juris Rn. 29 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht