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   VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706   

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https://dejure.org/2020,50323
VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706 (https://dejure.org/2020,50323)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18.11.2020 - W 6 S 20.1706 (https://dejure.org/2020,50323)
VG Würzburg, Entscheidung vom 18. November 2020 - W 6 S 20.1706 (https://dejure.org/2020,50323)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; FeV § 11 Abs. 8; FeV § 13 S. 1 Nr. 1; FeV Nr. 8.3 der Anlage 4 zur
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349) wurde darauf hingewiesen, dass die geltend gemachte Diskrepanz bzw. der Vertrauensverlust weder zeitnah vorgebracht noch näher substantiiert seien, sodass die Voraussetzungen des § 11 Abs. 8 FeV vorlägen.

    Diese Verfahrensweise sei auch dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 14. November 2011 - 11 CS 11.2349 - zu entnehmen.

    Zutreffend geht das Landratsamt unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (B.v. 14.11.2011 - 11 CS 11.2349 - juris) davon aus, dass im vorliegenden Fall die Fristverlängerung zur Vorlage eines weiteren Gutachtens nur dann veranlasst gewesen wäre, wenn der Antragsteller das Gutachten vorgelegt und substantiierte Einwendungen dagegen erhoben hätte, die sich auch nicht durch eine ergänzende Stellungnahme des ärztlichen Gutachters hätten ausräumen lassen.

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Hinsichtlich der genannten Zweifel ist nicht erforderlich, dass eine Erkrankung oder ein Mangel bereits feststeht, allerdings darf die Beibringung des Gutachtens nur aufgrund konkreter Tatsachen, nicht auf einen bloßen Verdacht "ins Blaue hinein" bzw. auf Mutmaßungen, Werturteilen, Behauptungen oder dergleichen hin verlangt werden (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2001 - 3 C 13.01 - juris Rn 26).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Untersuchungsanordnung formell und materiell rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris).
  • VGH Bayern, 07.01.2020 - 11 CS 19.2237

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass allein schon die am 22. Februar 2020 festgestellte Blutalkoholkonzentration von 1, 01 mg/l AAK bzw. 2,2 Promille BAK ohne massive Ausfallerscheinungen unabhängig von einer bestehenden Abhängigkeit bereits auf einen chronischen Alkoholkonsum und damit auf ein Alkoholproblem des Antragstellers hinweist, das die Gefahr von Auffälligkeiten im Straßenverkehr in sich birgt (vgl. BayVGH, B.v. 7.1.2020 - 11 CS 19.2237 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens;

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Im Hinblick darauf, dass eine Gutachtensanordnung nicht isoliert mit Rechtsmitteln angegriffen werden kann, kann auf die strikte Einhaltung der vom Verordnungsgeber für die Rechtmäßigkeit einer solchen Anordnung aufgestellten formalen Voraussetzungen nicht verzichtet werden (vgl. BayVGH, B.v. 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596 - ZfSch 2013, 177).
  • VGH Bayern, 12.03.2007 - 11 CS 06.2028

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Einnahme morphinhaltiger

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Denn für den Fall, dass der Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO erfolgreich ist, ist nichts dafür vorgetragen und auch nicht ersichtlich, dass der Antragsgegner nicht von sich aus die Konsequenzen hieraus ziehen und dem Antragsteller seinen Führerschein zurückgeben würde (vgl. BayVGH, B.v. 12.3.2007 - 11 CS 06.2028 - juris).
  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens; Schluss

    Auszug aus VG Würzburg, 18.11.2020 - W 6 S 20.1706
    Der Schluss auf die Nichteignung ist allerdings nur zulässig, wenn die Untersuchungsanordnung formell und materiell rechtmäßig ist und die Weigerung ohne ausreichenden Grund erfolgt (BVerwG, U.v. 9.6.2005 - 3 C 25/04 - DAR 2005, 581; BayVGH, B.v. 25.6.2008 - 11 ZB 08.1123 - juris).
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