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VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zur Anwendbarkeit von Art. 20 Abs. 4 Satz 2 BayWG neben §§ 68 ff. TKG.Errichtung einer Telekommunikationslinie; Anfechtung von Nebenbestimmungen; Kostenfestsetzung für wasserrechtliches Gutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- Drs-Bund, 30.01.1996 - BT-Drs 13/3609
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Weiterhin behandelt die Gesetzesbegründung zu §§ 68 ff. TKG (BT-Drucks. 13/3609 zu §§ 49 ff. a.F.) die Frage einer Ausschlusswirkung gegenüber der wasserrechtlichen Anlagengenehmigung und deren Nebenbestimmungen nicht.Vielmehr spricht die Gesetzesbegründung lediglich davon, dass dem Bund das unentgeltliche Nutzungsrecht öffentlicher Wege für öffentliche Telekommunikationszwecke auf Grundlage des Art. 87 f Abs. 1 GG zugewiesen wurde und ihm dieses Recht bereits nach § 1 des Telegrafenwegegesetzes (TWG) der Telegrafenverwaltung zustand - dies jedoch nur in Abgrenzung zu anderen Bereichen wie z.B. Energie oder Wasser (BT-Drucks. 13/3609 zu § 49 Abs. 1 a.F.).
- VGH Baden-Württemberg, 20.03.1978 - VII 1992/77
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Aus dem Umstand, dass im Bayerischen Wassergesetz die Frage der Kostentragung für die Verlegung einer Anlage bei Veränderung des Gewässers nicht geregelt ist, ergibt sich kein Verbot einer nach Art. 20 Abs. 4 Satz 2 BayWG vorbehaltenen Auflage (vgl. auch VGH Baden Württemberg v. 20.3.1978 Az. VII 1992/77 zu § 76 Abs. 2 Satz 1 WG - juris).Sie entspricht vielmehr dem Gedanken, dass der Träger der Unterhaltungslast durch eine Anlage nicht mit Mehrkosten belastet werden soll (vgl. Art. 22 Abs. 3 BayWG; VGH Baden Württemberg v. 20.3.1978 Az. VII 1992/77 zu § 48 Abs. 2 WG - juris).
- VGH Bayern, 31.08.2011 - 8 ZB 10.1961
Wasserrechtliche Anlagengenehmigung für Erneuerung einer Brücke; Beweiswert von …
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Sie haben in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets, insbesondere der Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse, und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (BayVGH v. 21.3.2012 Az. 8 CS 11.2989; v. 19.3.2012 Az. 8 ZB 10.2343; v. 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 - alle juris).Dem Gutachten ist die Klägerin, die die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts schlicht bestritten hat, nicht substanziiert entgegentreten.
- VGH Bayern, 19.03.2012 - 8 ZB 10.2343
Berufungszulassung (abgelehnt); wasserrechtliche Bewilligung; …
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Sie haben in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets, insbesondere der Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse, und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (BayVGH v. 21.3.2012 Az. 8 CS 11.2989; v. 19.3.2012 Az. 8 ZB 10.2343; v. 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 - alle juris).Dem Gutachten ist die Klägerin, die die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts schlicht bestritten hat, nicht substanziiert entgegentreten. - VGH Bayern, 21.03.2012 - 8 CS 11.2989
Rechtsbehelfe Dritter gegen eine wasserrechtliche Plangenehmigung; …
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Sie haben in der Regel größeres Gewicht als Expertisen von privaten Fachinstituten, weil sie auf jahrelanger Bearbeitung eines bestimmten Gebiets, insbesondere der Beobachtung und Erfassung der örtlichen Gewässerverhältnisse, und nicht nur auf der Auswertung von Aktenvorgängen im Einzelfall beruhen (BayVGH v. 21.3.2012 Az. 8 CS 11.2989; v. 19.3.2012 Az. 8 ZB 10.2343; v. 31.8.2011 Az. 8 ZB 10.1961 - alle juris).Dem Gutachten ist die Klägerin, die die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamts schlicht bestritten hat, nicht substanziiert entgegentreten. - VG Leipzig, 08.10.2001 - 6 K 71/99
Anfechtung eines Kostenbescheides; Gebühr für die Bearbeitung einer allgemeinen …
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Anders als unter dem Telegrafenwegegesetz, wonach die Benutzung eines Verkehrswegs zur Errichtung oder Änderung von Telekommunikationslinien einer gesonderten Planfeststellung bedurfte (§ 7 TWG), zielt das nunmehrige Zustimmungserfordernis nach § 68 Abs. 3 Satz 1 TKG nicht darauf, die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen behördlichen Genehmigungen, auch nicht die wasserrechtliche Genehmigung nach § 36 WHG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayWG, zu ersetzen (vgl. VG Leipzig v. 8.10.2011 Az. 6 K 71/99 TMR 2002, 316; Schütz in: Beck"scher TKG-Kommentar, § 68 RdNr. 44). - VGH Bayern, 07.05.2007 - 22 ZB 06.3101
Auszug aus VG Würzburg, 19.06.2012 - W 4 K 11.491
Der Begriff "Wohl der Allgemeinheit" umfasst demnach nicht nur wasserwirtschaftliche, sondern auch sonstige, sicherheitsrechtliche Belange wie Leben, Gesundheit und Eigentum (vgl. BayVGH v. 7.5.2007 Az. 22 ZB 06.3101; v. 14.1.1986 Az. 8 B 80 A.1734 - beide juris).