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   VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645   

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https://dejure.org/2018,26668
VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645 (https://dejure.org/2018,26668)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24.08.2018 - W 1 K 18.645 (https://dejure.org/2018,26668)
VG Würzburg, Entscheidung vom 24. August 2018 - W 1 K 18.645 (https://dejure.org/2018,26668)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayBhV § 48 Abs. 6; BayVwVfG Art. 32; BayBG Art. 96 Abs. 3 Buchst. a
    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei der Versäumung der Jahresfrist zur Einreichung von Beihilferechnungen

  • rewis.io

    Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei der Versäumung der Jahresfrist zur Einreichung von Beihilferechnungen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80

    Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag -

    Auszug aus VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645
    Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, U.v. 08.03.1983 - 1 C 34.80 - juris).
  • VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.1096

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645
    Bei der Antragsfrist des § 48 Abs. 6 BayBhV handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Nichtbeachtung den Beihilfeanspruch zum Erlöschen bringt (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2010 - 14 ZB 10.1096 - juris; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Länder und Kommunen, Bd. 2, § 48 Anm. 10).
  • VGH Bayern, 21.02.2022 - 24 ZB 21.1917

    Versäumung der Ausschlussfrist für beihilferechtliche Ansprüche

    Diese Möglichkeit sei durch die Verwaltungsgerichte Würzburg und Ansbach bestätigt worden (VG Würzburg, U.v. 24.8.2018 - W 1 K 18.645; VG Ansbach, U.v. 16.5.2017 - AN 1 K 16.01323).
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