Rechtsprechung
VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,26668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayBhV § 48 Abs. 6; BayVwVfG Art. 32; BayBG Art. 96 Abs. 3 Buchst. a
Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei der Versäumung der Jahresfrist zur Einreichung von Beihilferechnungen - rewis.io
Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei der Versäumung der Jahresfrist zur Einreichung von Beihilferechnungen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 73 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Beihilfe | Antragsfrist: Materiell-rechtliche Ausschlussfrist
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 08.03.1983 - 1 C 34.80
Rechtzeitigkeit des Widerspruchs - Widerspruchsfrist - Wiedereinsetzungsantrag - …
Auszug aus VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645
Verschuldet ist ein Fristversäumnis dann, wenn der Betroffene nicht die Sorgfalt walten lässt, die für einen gewissenhaften, seine Rechte und Pflichten sachgerecht wahrnehmenden Beteiligten geboten und ihm nach den gesamten Umständen zumutbar ist (BVerwG, U.v. 08.03.1983 - 1 C 34.80 - juris). - VGH Bayern, 15.09.2010 - 14 ZB 10.1096
Keine ernstlichen Zweifel
Auszug aus VG Würzburg, 24.08.2018 - W 1 K 18.645
Bei der Antragsfrist des § 48 Abs. 6 BayBhV handelt es sich um eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist, deren Nichtbeachtung den Beihilfeanspruch zum Erlöschen bringt (vgl. BayVGH, B.v. 15.9.2010 - 14 ZB 10.1096 - juris; Mildenberger, Beihilferecht in Bund, Länder und Kommunen, Bd. 2, § 48 Anm. 10).
- VGH Bayern, 21.02.2022 - 24 ZB 21.1917
Versäumung der Ausschlussfrist für beihilferechtliche Ansprüche
Diese Möglichkeit sei durch die Verwaltungsgerichte Würzburg und Ansbach bestätigt worden (VG Würzburg, U.v. 24.8.2018 - W 1 K 18.645; VG Ansbach, U.v. 16.5.2017 - AN 1 K 16.01323).