Rechtsprechung
   VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.927   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,9252
VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.927 (https://dejure.org/2021,9252)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - W 5 K 20.927 (https://dejure.org/2021,9252)
VG Würzburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - W 5 K 20.927 (https://dejure.org/2021,9252)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,9252) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    GVG § 17 Abs. 1 S. 2; VwGO § 90
    Beiladung, Prozeßbevollmächtigter, Verwaltungsakte mit Doppelwirkung, Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, Begünstigender Verwaltungsakt, Baugenehmigungsbescheid, Erteilte Baugenehmigung, Verwaltungsgerichte, Postzustellungsurkunde, Aufhebung, Anderweitige ...

  • rewis.io

    Beiladung, Prozeßbevollmächtigter, Verwaltungsakte mit Doppelwirkung, Bekanntgabe eines Verwaltungsakts, Begünstigender Verwaltungsakt, Baugenehmigungsbescheid, Erteilte Baugenehmigung, Verwaltungsgerichte, Postzustellungsurkunde, Befähigung zum Richteramt, Aufhebung, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Nachbarklage gegen Erweiterung eines Hospizes

    Auszug aus VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.927
    Mit Schriftsatz ihres Prozessbevollmächtigten vom 15. Juni 2020, bei Gericht eingegangen per Fax am selben Tag, ließen die beiden weiteren Miteigentümer des Grundstücks Fl.Nr. ...4 und der Kläger - der Kläger zu 3) im dortigen Verfahren - gegen den Bescheid der Beklagten vom 13. Mai 2020 Klage erheben; diese wird unter dem Az. W 5 K 20.792 geführt.

    Sie brachte Folgendes vor: Die Klage W 5 K 20.792 sei am 19. Juni 2020 bei der Beklagten eingegangen.

    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt: Die vom Kläger im Verfahren W 5 K 20.792 zusammen mit den weiteren dortigen Klägern erhobene Klage betreffe exakt denselben Bescheid wie die im hiesigen Verfahren erhobene Klage.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den weiteren Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte W 5 K 20.792 sowie die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Die Drittanfechtungsklage im hiesigen Verfahren betrifft denselben Streitgegenstand wie die im Verfahren W 5 K 20.792, da jeweils die Aufhebung der Baugenehmigung der Beklagten vom 13. Mai 2020 (Az. 2223-2019) mit der Behauptung des Klägers, dieser Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten, begehrt wird.

    Form, Inhalt und Bescheidsdatum der den weiteren Klägern im Verfahren W 5 K 20.792 am 15. Mai 2020 zugestellten (Nachbar-)Ausfertigung (von der der Kläger wohl Kenntnis erlangt haben muss, wenn er hiergegen Klage erheben ließ) sowie der dem Bevollmächtigten des Klägers am 19. Juni 2020 zugestellten (Nachbar-)Ausfertigung erweisen sich als identisch.

  • BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92

    Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter

    Auszug aus VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.927
    Bei der Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO) ist nach Auffassung der Rechtsprechung der Streitgegenstand die Behauptung des Klägers, der angefochtene Verwaltungsakt sei rechtswidrig und verletze ihn in seinen Rechten (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256, 257).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
    Auszug aus VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.927
    Dies ist im Verwaltungsprozess der prozessuale Anspruch, der einerseits durch den Klageantrag, d.h. durch die erstrebte Rechtsfolge (Klageanspruch) und andererseits durch den konkreten Sachverhalt, auf dem der Streit beruht (Klagegrund) gebildet wird (zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff, vgl. BVerwG, U.v. 10.5.1994 - 9 C 501.93 - BVerwGE 96, 24, 25; Wolff in BeckOK VwGO, 56. Edition, § 90 Rn. 11).
  • VG Würzburg, 25.03.2021 - W 5 K 20.792

    Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche

    Mit weiterem Schriftsatz vom 17. Juli 2020 erhob der Klägerbevollmächtigte "vorsorglich zur Fristwahrung gegen den Bescheid der Stadt W. vom 13.05.2020, uns zugestellt am 19.06.2020, Az. 2223-2019 für den Kläger zu 3) Klage", die unter dem Az. W 5 K 20.927 geführt wird.

    Die Klage im Verfahren W 5 K 20.927 wurde mit Urteil vom heutigen Tage als unzulässig abgewiesen.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den weiteren Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte W 5 K 20.927 sowie die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht