Rechtsprechung
   VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7082
VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379 (https://dejure.org/2019,7082)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26.02.2019 - W 1 K 18.1379 (https://dejure.org/2019,7082)
VG Würzburg, Entscheidung vom 26. Februar 2019 - W 1 K 18.1379 (https://dejure.org/2019,7082)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7082) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SG § 46 Abs. 3a, § 55 Abs. 3
    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf Entlassung aus der Bundeswehr

  • rewis.io

    Anspruch einer Soldatin auf Zeit auf Entlassung aus der Bundeswehr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 12.09.2006 - 15 ZB 06.112
    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Eine berufliche Umorientierung oder geänderte Einstellung zum Soldatenberuf reichen ebenfalls nicht aus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 183.67 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 118f.).

    Die Ausführungen der Klägerin im Zusammenhang mit der begehrten Stelle bei der Bundespolizei verweisen im Grundsatz auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine besondere Härte dann vorliegt, wenn die gesicherte Erwartung auf eine bestimmte berufliche Ausbildung oder auf Ausübung des erlernten Berufs endgültig verloren geht oder nur mit einem zusätzlichen unverhältnismäßigen Zeitverlust erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1997 - 8 C 21/97 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Zu der Einschätzung, dass eine besondere Härte im Falle der Klägerin nicht gegeben ist, trägt auch der Umstand bei, dass die Klägerin ihren Dienst nicht aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern aufgrund freier Willensentschließung leistet (vgl. BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris).

    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr vielmehr allein im Rahmen einer Entlassung nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zu § 40 Abs. 7 SG, der im Zusammenhang mit einer Dienstzeitverkürzung ebenfalls auf den Begriff der dienstlichen Interessen abstellt und insoweit vergleichbar ist: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris; Walz/Eichen/Sohm, a.a.O., § 40 Rn. 47).

    Bei einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden, jedoch statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (vgl. zur insoweit vergleichbaren Situation des § 40 Abs. 7 SG: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 40 Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2014 - 7 S 30.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Beschwerde; Zeitsoldat; Verkürzung der

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr vielmehr allein im Rahmen einer Entlassung nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zu § 40 Abs. 7 SG, der im Zusammenhang mit einer Dienstzeitverkürzung ebenfalls auf den Begriff der dienstlichen Interessen abstellt und insoweit vergleichbar ist: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris; Walz/Eichen/Sohm, a.a.O., § 40 Rn. 47).

    Bei einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden, jedoch statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (vgl. zur insoweit vergleichbaren Situation des § 40 Abs. 7 SG: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 40 Rn. 50).

  • VG Augsburg, 13.02.2014 - Au 2 K 13.48

    Verkürzung der Dienstzeit eines Zeitsoldaten; Dienstliches Interesse;

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Nach der Systematik des Soldatengesetzes können persönliche Interessen an einem vorzeitigen Ausscheiden aus der Bundeswehr vielmehr allein im Rahmen einer Entlassung nach § 55 Abs. 3 SG berücksichtigt werden (vgl. zu § 40 Abs. 7 SG, der im Zusammenhang mit einer Dienstzeitverkürzung ebenfalls auf den Begriff der dienstlichen Interessen abstellt und insoweit vergleichbar ist: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris; Walz/Eichen/Sohm, a.a.O., § 40 Rn. 47).

    Bei einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden, jedoch statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (vgl. zur insoweit vergleichbaren Situation des § 40 Abs. 7 SG: BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 30.6.2014 - OVG 7 S 30.14 - juris; VG Augsburg, U. v. 13.2.2014 - Au 2 K 13.48 - juris Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 40 Rn. 50).

  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 183.67

    Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Eine berufliche Umorientierung oder geänderte Einstellung zum Soldatenberuf reichen ebenfalls nicht aus (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 183.67 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris; Walz/Eichen/Sohm, SG, 3. Aufl. 2016, § 46 Rn. 118f.).

    Soweit die Klägerin vorgetragen hat, dass sie in ein Bundesbeamtenverhältnis auf Lebenszeit wechseln könne und diese Stelle eine lebenszeitliche finanzielle Absicherung biete, so führt auch dies nicht zu einer anderen Einschätzung, da eine berufliche Umorientierung zur Feststellung einer besonderen Härte - wie oben dargelegt - nicht ausreicht, zumal diese vorliegend - angesichts des Wunsches nach lebenszeitlicher finanzieller Absicherung - erkennbar auch wesentlich von materiellen Überlegungen getragen wird (vgl. BVerwG, U.v. 16.4.1970 - VIII C 183.67 - juris).

  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Willkürlich ist eine Entscheidung nur dann, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Entscheidung nicht willkürlich (BVerfG, B.v. 7.5.2014 - 1 BvR 3571/13, 1 BvR 3572/13 - juris).
  • BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Die Ausführungen der Klägerin im Zusammenhang mit der begehrten Stelle bei der Bundespolizei verweisen im Grundsatz auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach eine besondere Härte dann vorliegt, wenn die gesicherte Erwartung auf eine bestimmte berufliche Ausbildung oder auf Ausübung des erlernten Berufs endgültig verloren geht oder nur mit einem zusätzlichen unverhältnismäßigen Zeitverlust erfüllt werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.1997 - 8 C 21/97 - juris; BayVGH, B.v. 12.9.2006 - 15 ZB 06.112 - juris).
  • VGH Bayern, 28.05.2008 - 11 C 08.889

    Fassung des Klageantrags bei auf Erteilung einer Fahrerlaubnis gerichtetem

    Auszug aus VG Würzburg, 26.02.2019 - W 1 K 18.1379
    Der nachträglichen Klageerweiterung steht auch die Klagefrist des § 74 Abs. 2 VwGO nicht entgegen, da die fristgerecht erhobene Anfechtungsklage den Eintritt der Bestandskraft des Ablehnungsbescheides verhindert hat (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 28.5.2008 - 11 C 08.889 - juris m.w.N.).
  • VG Ansbach, 16.11.2021 - AN 16 E 21.00614

    Bewerbungsverfahrensanspruch Einstellungsbewerber, Wechsel eines Berufssoldaten

    Bei einer allein im öffentlichen Interesse bestehenden, jedoch statuswirksamen Vorschrift ist die Rechtsschutzgewährleistung auf den Schutz vor einer willkürlichen Anwendung beschränkt (vgl. VG Würzburg, U.v. 26.02.2019 - W 1 K 18.1379 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht