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   VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238 (vormals W 6 K 12.921)   

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VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238 (vormals W 6 K 12.921) (https://dejure.org/2014,1186)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.01.2014 - W 6 K 13.1238 (vormals W 6 K 12.921) (https://dejure.org/2014,1186)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. Januar 2014 - W 6 K 13.1238 (vormals W 6 K 12.921) (https://dejure.org/2014,1186)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Dresden, 22.05.2009 - 5 L 227/09
    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Dass eine andere Kostenstelle bei einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung eine abweichende Ermessensentscheidung getroffen hat, ist im Rechtsstreit des vorliegenden Verfahrens, in dem eine eigene Entscheidung zu treffen ist, rechtlich ohne Belang (ebenso VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Weiter ist anzumerken, dass auch bei einer theoretischen Weiterverfolgung des Anspruchs angesichts bestehender Pfändungs- und Vollstreckungsschutzvorschriften keine Existenzgefährdung des Klägers zu gewärtigen wäre (vgl. VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

  • OVG Sachsen, 27.07.2009 - 2 B 381/09

    Erlass; Stundung; besondere Härte

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).

    Aber selbst wenn man den alleinigen Verweis auf die Pfändungsschutzvorschriften als zu weit gehend ansehen würde (vgl. SächsOVG, B.v. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris), wäre das vorliegend ohne Bedeutung, weil der Beklagte dem Kläger ausdrücklich eine Stundung bis 1. Mai 2014 gewährt hat und damit in jedem Fall einem grundgesetzwidrigen Eingriff in das Existenzminimum des Klägers einen Riegel vorgeschoben hat.

  • VG Würzburg, 27.02.2013 - W 6 K 12.921

    Prozesskostenhilfe; Gerichtskosten; Klage auf Erlass der Gerichtskosten;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Das Gericht lehnte den Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 27. Februar 2013 (W 6 K 12.921 - juris) ab.

    Dies hat das Gericht schon in seinem Prozesskostenhilfebeschluss vom 27. Februar 2013 (W 6 K 12.921 - juris) im Einzelnen ausgeführt.

  • VG München, 24.06.2010 - M 17 K 09.3414

    Erlass von Gerichtskosten; sachliche Billigkeitsentscheidung; keine inhaltliche

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).
  • VG München, 20.08.2009 - M 17 K 09.2091

    Erlass von Gerichtskosten

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Dahinter stehen wichtige öffentliche Gemeinwohlinteressen, wie die Schonung der steuerfinanzierten Staatskasse und der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit der Verwaltung (vgl. VG München, U.v. 24.6.2010 - M 17 K 09.3414 - juris und U.v. 20.8.2009 - M 17 K 09.2091- juris; SächsOVG, B. 27.7.2009 - 2 B 381/09 - juris; VG Dresden, B.v. 22.5.2009 - 5 L 227/09 - juris).
  • VG Würzburg, 18.05.2011 - W 6 K 10.439

    Melderecht; Meldepflicht; Wohnungsbezug als tatsächlicher Vorgang nach

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Der Kläger wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 18. Mai 2011 im Verfahren W 6 K 10.439 (juris) zur Tragung der Gerichtskosten verpflichtet.
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 10 B 10.1028

    Erlass von Verwaltungsgebühren wegen unbilliger Härte; Ermessensausübung;

    Auszug aus VG Würzburg, 27.01.2014 - W 6 K 13.1238
    Diese Ermessensentscheidung ist - im vorliegenden Einzelfall auch im Hinblick auf die behördliche Amtsermittlungspflichten einerseits und die Mitwirkungspflichten des Klägers andererseits (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.2013 - 9 B 30.13 - juris; BayVGH, U.v. 18.2.2013 - 10 B 10.1028 - BayVBl 2013, 659) - rechtlich nicht zu beanstanden.
  • VG Düsseldorf, 14.01.2015 - 13 L 2812/14

    Vollstreckungsanordnung; Erlass einer Rückforderung; Existenzgefährdung

    vgl. Verwaltungsgericht Würzburg, Gerichtsbescheid vom 27. Januar 2014 - W 6 K 13.1238, (vormals W 6 K 12.921) -, juris, Rn. 24 m.w.N.; Verwaltungsgericht München, Urteil vom 24. Juli 2008 - M 17 K 08.261 -, juris, Rn. 14 m.w.N.
  • VG Regensburg, 11.01.2017 - RO 1 K 16.1821

    Forderung des Staates wegen vorsätzlich begangener Straftat an einem Beamten

    Eine besondere Härte setzt einen Sachverhalt voraus, der noch über denjenigen hinausgeht, der nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayHO unter dem Begriff einer erheblichen Härte zu subsummieren wäre, da insoweit ein Stufenverhältnis zwischen den in Art. 59 BayHO aufgezählten Maßnahmen besteht (vgl. VG Würzburg, G.v. 27.1.2014 â?? W 6 K 13.1238 â?? juris Rn. 24).
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