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   VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20 We   

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VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20 We (https://dejure.org/2023,42988)
VG Weimar, Entscheidung vom 05.04.2023 - 5 K 158/20 We (https://dejure.org/2023,42988)
VG Weimar, Entscheidung vom 05. April 2023 - 5 K 158/20 We (https://dejure.org/2023,42988)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AfrMRK, Art 3; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c
    Irak: Abschiebungsverbot aufgrund psychischer Erkrankung und mangelndem Existenzminimum im Rückkehrfall einer Kernfamilie mit zwei Kindern

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 23.08.2018 - 1 B 42.18

    Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots in Bezug auf Bulgarien;

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Für das Vorliegen eines Abschiebungsverbotes aus § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK aufgrund der allgemeinen Lebensverhältnisse im Zielstaat ist keine Extremgefahr wie im Rahmen der verfassungskonformen Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018 - 1 B 42.18 - juris Rn. 13).

    Die Unmöglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts kann auf der Verhinderung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt oder auf dem Fehlen staatlicher Unterstützungsleistungen beruhen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.8.2018, a. a. O., Rn. 11).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Bei Prüfung von Abschiebungsverboten nach nationalem Recht wegen der Verhältnisse im Herkunftsland ist für die Gefahrenprognose im Regelfall davon auszugehen, dass Eltern und die mit ihnen zusammenlebenden minderjährigen Kinder ("gelebte" Kernfamilie) gemeinsam zurückkehren (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45/18 - Juris).
  • VGH Bayern, 08.11.2018 - 13a B 17.31918

    Kein Abschiebungsverbot für Afghanistan

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in der Vergangenheit, als es die allgemeine Lage in Afghanistan als nicht ausreichend ernst für die Feststellung einer Verletzung des Art. 3 EMRK eingestuft hat, die Notwendigkeit einer besonderen Ausnahmesituation betont (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.1.2013, a. a. O., LS 3; BayVGH, Urteil vom 8.11.2018 - 13a B 17.31918 -juris Rn. 20).
  • EGMR, 09.01.2018 - 36417/16

    X v. SWEDEN

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Dies bedeutet auch, dass ein gewisser Grad an Mutmaßung dem präventiven Schutzzweck des Art. 3 EMRK immanent sein muss und es hier daher nicht um den eindeutigen, über allen Zweifeln erhabenen Beweis gehen kann, dass der Betroffene im Falle seiner Rückkehr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt wäre (vgl. EGMR, Urteil vom 9.1.2018 - 36417/16 [X. v. Sweden] - HUDOC Rn. 50).
  • VG Aachen, 03.04.2019 - 4 K 1853/16

    Irak; Sharya; Dohuk; Region Kurdistan-Irak; humanitäre Bedingungen; Großfamilie

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Nach Überzeugung des Gerichts werden die Kläger aufgrund der Summierung negativer Faktoren in eine existenzbedrohliche Lage geraten, die den Schweregrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gem. Art. 3 EMRK erfüllt (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen gesteigerter Vulnerabilität: VG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2021 - A 5 K 2161/19 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.04.2019 - 4 K 1853/16.A -, juris; VG München, Urteil vom - M 19 K 19.31286-Juris).
  • VG Berlin, 25.01.2018 - 29 K 140.17

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Jesiden

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Aus den vorliegenden Erkenntnismitteln ergibt sich, dass die humanitäre Lage auch in der Autonomen Region Kurdistan, teilweise schwierig ist (so auch VG Oldenburg, Urteil vom 27.02.2018 - 27.02.2018 - Juris, Rdnr. 62; VG Berlin, Urteil vom 25.01.2018 - 29 K 140.17 A -Juris, Rdnr. 48, 49).
  • VG München, 27.06.2022 - M 19 K 19.31286

    Asyl, Irak: Hinsichtlich Abschiebungsverboten erfolgreiche Klage einer Familie

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Nach Überzeugung des Gerichts werden die Kläger aufgrund der Summierung negativer Faktoren in eine existenzbedrohliche Lage geraten, die den Schweregrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gem. Art. 3 EMRK erfüllt (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen gesteigerter Vulnerabilität: VG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2021 - A 5 K 2161/19 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.04.2019 - 4 K 1853/16.A -, juris; VG München, Urteil vom - M 19 K 19.31286-Juris).
  • VG Stuttgart, 06.07.2021 - A 5 K 2161/19

    Irak: Abschiebungsverbot bei psychischer Erkrankung; Sicherung Lebensunterhalt

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Nach Überzeugung des Gerichts werden die Kläger aufgrund der Summierung negativer Faktoren in eine existenzbedrohliche Lage geraten, die den Schweregrad einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gem. Art. 3 EMRK erfüllt (vgl. zu ähnlich gelagerten Fällen gesteigerter Vulnerabilität: VG Stuttgart, Urteil vom 22.07.2021 - A 5 K 2161/19 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 03.04.2019 - 4 K 1853/16.A -, juris; VG München, Urteil vom - M 19 K 19.31286-Juris).
  • VG Dresden, 26.05.2020 - 13 K 2022/18
    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Daher muss, wenn nicht sogar mit einer eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Klägerin zu 2.) aufgrund Suizidalität, zumindest mit einer drastischen Verschlechterung in Folge von Medikamentenmangel und Wartezeiten sowie mit einer erheblichen finanziellen Belastung der Familie gerechnet werden (vgl. hierzu auch VG Dresden, Urteil vom 26.05.2020 - 13 K 2022/18.A - Juris, Rn. 29 - 31).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Weimar, 05.04.2023 - 5 K 158/20
    Angesichts des sachtypischen Beweisnotstandes, in dem sich der Asylsuchende insbesondere hinsichtlich schutzbegründender Vorgänge im Herkunftsland befinden, kommt dabei dem persönlichen Vorbringen des Asylsuchenden und dessen Würdigung für die Überzeugungsbildung eine gesteigerte Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 - 9 C 109/84 -, zitiert nach juris, Rn. 16).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

  • BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89

    Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 273.86

    Subjektive Nachfluchtgründe - Asylbewerber - Widersprüchliches Vorbringen

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

  • VG Berlin, 16.04.2019 - 25 K 234.17

    Zuerkennung des Flüchtlingsstatus für einen irakischen Staatsangehörigen aufgrund

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