Rechtsprechung
VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10 We |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,37604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürVwZVG § 30; ThürVwZVG § 45 Abs 1; ThürVwZVG § 21; ThürVwZVG § 22
Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und Gesundheit durch eine psychische Erkrankung des Vollstreckungsschuldners; Amtshilfe; Ersatzvornahme; Gefahr für Leben und Gesundheit; psychische Erkrankung; Zwangsvollstreckung - Justiz Thüringen
Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und Gesundheit durch eine psychische Erkrankung des Vollstreckungsschuldners
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05
Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des …
Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9). - BGH, 22.11.2007 - I ZB 104/06
Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefährdung des Schuldners
Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9). - BGH, 13.03.2008 - I ZB 59/07
Umfang des rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren
Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9). - VerfGH Thüringen, 17.08.2009 - VerfGH 48/06
Verfassungsbeschwerde
Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 17. August 2009 - VerfGH 48/06 - die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde zurück.
- VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23 Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (vgl. zu einer Ersatzvornahme: VG Weimar, Beschl. v. 11. November 2010 - 1 E 947/10 We -, juris, Rn. 26, m.w.N.).