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   VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10 We   

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https://dejure.org/2010,37604
VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10 We (https://dejure.org/2010,37604)
VG Weimar, Entscheidung vom 11.11.2010 - 1 E 947/10 We (https://dejure.org/2010,37604)
VG Weimar, Entscheidung vom 11. November 2010 - 1 E 947/10 We (https://dejure.org/2010,37604)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürVwZVG § 30; ThürVwZVG § 45 Abs 1; ThürVwZVG § 21; ThürVwZVG § 22
    Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und Gesundheit durch eine psychische Erkrankung des Vollstreckungsschuldners; Amtshilfe; Ersatzvornahme; Gefahr für Leben und Gesundheit; psychische Erkrankung; Zwangsvollstreckung

  • Justiz Thüringen

    Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Gefahr für Leben und Gesundheit durch eine psychische Erkrankung des Vollstreckungsschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.2005 - I ZB 10/05

    Einstellung der Räumungsvollstreckung wegen Suizidgefahr naher Angehöriger des

    Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
    Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9).
  • BGH, 22.11.2007 - I ZB 104/06

    Zulässigkeit der Räumungsvollstreckung bei Gesundheitsgefährdung des Schuldners

    Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
    Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 59/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zwangsvollstreckungsverfahren

    Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
    Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (zur Räumungsvollstreckung vgl. BGHZ 163, 66, 74; BGH NJW 2008, 1000 Tz. 9; NJW 2008, 1742 Tz. 9).
  • VerfGH Thüringen, 17.08.2009 - VerfGH 48/06

    Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VG Weimar, 11.11.2010 - 1 E 947/10
    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof wies mit Beschluss vom 17. August 2009 - VerfGH 48/06 - die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde zurück.
  • VG Cottbus, 29.06.2023 - 3 L 179/23
    Dabei kann vom Schuldner erwartet werden, dass er alles ihm Zumutbare unternimmt, um Gefahren für Leben und Gesundheit möglichst auszuschließen (vgl. zu einer Ersatzvornahme: VG Weimar, Beschl. v. 11. November 2010 - 1 E 947/10 We -, juris, Rn. 26, m.w.N.).
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