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   VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19 We   

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VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19 We (https://dejure.org/2021,13391)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.02.2021 - 6 K 899/19 We (https://dejure.org/2021,13391)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - 6 K 899/19 We (https://dejure.org/2021,13391)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    ThürKAG § 7; AO § 251 Abs 2 Satz 1; InsO § 87; InsO § 174 Abs 1 Satz 1; InsO § 38
    Ausbaubeiträge; Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren; Abgabenrecht; Anschlussbeitragsrecht; Insolvenz; Insolvenzverfahren; Insolvenzforderung; Masseverbindlichkeit; Masseforderung; Insolvenztabelle; begründet; Begründetsein; Entstehung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 2021, 2348
  • NZI 2021, 836
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Thüringen, 27.09.2006 - 4 EO 1283/04

    Ausbaubeiträge; Geltendmachung einer Beitragsforderung im Insolvenzverfahren,

    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    Eine Beitragsforderung ist auch insolvenzrechtlich erst dann "begründet" i. S. v. § 38 InsO, wenn die persönliche Beitragspflicht entstanden ist (ThürOVG, Beschluss vom 27. September 2006, Az. 4 EO 1283/04).

    "Begründet" i. S. v. § 38 InsO ist eine Forderung dann, wenn das Schuldverhältnis schon vor Verfahrenseröffnung bestand oder der Schuldrechtsorganismus, der die Grundlage der Forderung bildet, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens geschaffen war (ThürOVG, Beschluss vom 27. September 2006 - 4 EO 1283/04 -, S. 5).

    Dementsprechend wird auch im Steuer- und Abgabenrecht nicht auf die Entstehung des Abgabenanspruchs abgestellt, sondern darauf, ob der zugrunde liegende Tatbestand, der zur Entstehung des Abgabenanspruchs führt, vom Schuldner vor der Verfahrenseröffnung bereits verwirklicht worden ist (ThürOVG, Beschluss vom 27. September 2006, a. a. O.).

    Das ist entgegen der Auffassung der Klägerin nicht schon mit Entstehen der sachlichen Beitragspflicht der Fall, sondern erst mit Entstehen der persönlichen Beitragspflicht (ThürOVG, Beschluss vom 27. September 2006 - 4 EO 1283/04 -, S. 6 f.; Driehaus in Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rdnr. 501a).

  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 4 ZEO 545/99

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; Abgabenbescheid;

    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    Deshalb sind abgabenrechtliche Bescheide grundsätzlich allein dem Insolvenzverwalter als Bekanntgabeadressaten und nicht dem Insolvenzschuldner bekanntzugeben (ThürOVG, Beschluss vom 29. November 1999 - 4 ZEO 545/99 -, ThürVGRspr. 2000, 157 = ThürVBl. 2000, 112).

    Sind Bekanntgabe- und Inhaltsadressat nicht identisch, so ist unerlässlich, dass der Bescheid erkennen lässt, wer die Abgabe schuldet, und zwar mit solcher Deutlichkeit, dass Verwechslungen hinsichtlich des Abgabenschuldners ausgeschlossen sind (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 29. November 1999 - 4 ZEO 545/99 -, a. a. O., JURIS Rdnr. 8).

  • OVG Thüringen, 31.05.2010 - 4 EO 788/06

    Maßgeblicher Grundstücksbegriff für die Anwendung satzungsrechtlicher

    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    Erst durch die Entstehung der persönlichen Beitragspflicht wird die Person des Beitragspflichtigen bestimmt und das mit dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht begründete abstrakte Beitragsschuldverhältnis in ein konkretes "verfestigt" (ThürOVG, Beschluss vom 31. Mai 2010 - 4 EO 788/06 -, S. 12; Driehaus, a. a. O., Rdnr. 501a).
  • VG Greifswald, 11.11.2003 - 3 A 1666/03
    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    Durch das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht konkretisiert sich das Beitragsschuldverhältnis lediglich auf ein bestimmtes Grundstück, nicht hingegen auf eine bestimmte Person (a. A. VG Greifswald, Urteil vom 11. November 2003 - 3 A 1666/03 -, zitiert nach JURIS Rdnr. 14; Vehslage, NVwZ 2003, 776, 777).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 7 C 61.95

    Offene Vermögensfragen - Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über das

    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    1996, 48; Urt. vom 26. September 1996 - 7 C 61/95 -, VIZ 1997, 34 = ZOV 1997, 43 = Buchholz 428 § 3b VermG Nr. 3).
  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 25.94

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus VG Weimar, 25.02.2021 - 6 K 899/19
    Dabei kann dahinstehen, ob die Klagebefugnis vollumfänglich bereits daraus folgt, dass der Kläger aufgrund seiner im Rahmen des Insolvenzverfahrens aus § 80 Abs. 1 der Insolvenzordnung - InsO - folgenden Befugnis zur Verwaltung des Vermögens der D GmbH berechtigt ist, die das Grundstück H in H (Gemarkung H, Flur 2, Flurstück a) betreffenden Rechte dieser Gesellschaft im eigenen Namen vor Gericht geltend zu machen (so genannte Partei kraft Amtes; vgl. BVerwG, Urt. vom 31. August 1995 - 7 C 25/94 -, ZIP 1995, 1681 = VIZ 1996, 35 = ZOV 4 6 K 899/19 We.
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