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   VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17.WI   

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VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17.WI (https://dejure.org/2018,32281)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02.02.2018 - 5 L 3980/17.WI (https://dejure.org/2018,32281)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 02. Februar 2018 - 5 L 3980/17.WI (https://dejure.org/2018,32281)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    An der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen hinsichtlich des Verbundverbotes und des Abstandsgebotes bestehen, insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 - 1 BvR 1630/12 - 1 BvR 1694/13 - 1 BvR 1874/13 - juris), keine Bedenken.

    Denn die Durchführung von Sportwetten und der Betrieb von Spielhallen sind in jeweils eigener Weise an den in § 1 GlüStV niedergelegten Zielen, insbesondere der Bekämpfung der Glücksspielsucht und der Begrenzung und Kanalisierung des Spieltriebs, ausgerichtet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - a. a. O. - juris, Rn. 122, 123).

    Ein Spielhallenkomplex besteht dem Wortlaut nach aus mindestens zwei Spielhallen, die von außen als Einheit betrachtet werden können, und von denen damit ein erhöhter Spielanreiz ausgeht (so auch: BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, a. a. O.).

    Dies folgt daraus, dass der Gesetzgeber gerade bei Spielhallenkomplexen mit vielen Spielgeräten von einer erhöhten Glücksspielsuchtgefahr aufgrund vermehrter Anreize ausgegangen ist, die dann wiederum zu erhöhter Verschuldung, psychischen und familiären Problemen führen (können) (vgl. auch § 1 Abs. 3 Nr. 1 HSpielhG; Begründung des RegE für ein Hessisches Spielhallengesetz vom 24.01.2012, LT-Drucks. 18/5186 Seite 2; BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - a. a. O. - Rn. 133, juris).

    Das BVerfG (Beschluss vom 07.03.2017 - a. a. O. -) hat dies dahingehend formuliert, dass das Verbundverbot den durch Spielhallenkomplexe erhöhten Spielanreizen entgegenwirken, also die Gefahren der Spielsucht wirksam verhindern soll.

    Soweit die Antragstellerin vorträgt, dass Investitionen in nicht unerheblichem Maße noch nicht abgeschrieben sind, begründet dies kein Recht darauf, dass Investitionen insgesamt amortisiert werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - a. a. O. -).

    Damit soll das Abstandsgebot - wie auch das Verbundverbot - zur Verhinderung und Bekämpfung von Spielsucht dadurch beitragen, dass ein Spieler auf dem Weg von einer Spielhalle zur nächsten "auf andere Gedanken kommt" (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - a. a. O. - Rn. 135).

    Dazu hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 07.03.2017 (a. a. O.) ausgeführt:.

  • VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17

    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Anwendung findet dies nur in atypischen Ausnahmesituationen und Grenzfällen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650, Rn. 30).

    Der Härtefall soll solchen Spielhallenbetreibern Befreiungen einräumen, die im Vertrauen auf eine ursprünglich unbefristet geltende Genehmigung für den Betrieb ihrer Spielhalle Investitionen getätigt haben, die sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist noch nicht - jedenfalls nicht in erheblichem Umfang - amortisiert haben und die sich auch nicht auf andere Weise als durch den Betrieb einer Spielhalle nutzbar machen lassen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650).

    Es ist auch nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (VG Oldenburg, Urteil vom 16.5.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650).

    Welche Kriterien die zuständige Behörde hierbei anwendet und wie sie diese allgemein und im konkreten Einzelfall gewichtet, steht grundsätzlich in ihrem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - m. w. N., BeckRS 2017, 110650; VG Osnabrück, Urteil vom 17.05.2017 - 1 A 294/16 - juris).

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    § 15 Abs. 1 S. 3 HSpielhG ist demnach als Einzelfallkorrektiv zu sehen (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017 - 5 A 104/16 - juris, Rn. 33).

    Jedenfalls ist darin keine unbillige Härte zu erkennen (vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017 - 5 A 104/16 - juris, Rn. 33).

  • VG Osnabrück, 17.05.2017 - 1 A 294/16

    Auswahlverfahren; Erlaubnis, glücksspielrechtliche; Losentscheid; Losverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Welche Kriterien die zuständige Behörde hierbei anwendet und wie sie diese allgemein und im konkreten Einzelfall gewichtet, steht grundsätzlich in ihrem gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen (vgl. VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 A 14/17 - m. w. N., BeckRS 2017, 110650; VG Osnabrück, Urteil vom 17.05.2017 - 1 A 294/16 - juris).
  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Es ist zudem höchstrichterlich geklärt, dass das Verbundverbot und das Abstandsgebot konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 - juris).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Es ist zudem höchstrichterlich geklärt, dass das Verbundverbot und das Abstandsgebot konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet ist (BVerwG, Urteil vom 05.04.2017 - 8 C 16.16 -, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 4.16 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2017 - 6 S 306/16

    Erforderlichkeit einer Spielhallenerlaubnis bei Betreiberwechsel; Abstandsgebot;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Angesichts der schweren Folgen der Spielsucht und des erheblichen Suchtpotenzials des gewerblichen Automatenspiels überwiegt das Ziel der Suchtprävention und des Spielerschutzes die wirtschaftlichen Interessen der Spielhallenbetreiber, von der Verpflichtung zur Einhaltung der neuen Erlaubnisanforderungen, insbesondere hier dem Verbundverbot und dem Abstandsgebot, verschont zu bleiben (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2017 - 6 S 306/16 - juris).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Das Gesetz definiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unbillige Härte", der einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. nur: BVerwG, Urteil vom 19.04.1994 - 9 C 343.93 - juris), nicht.
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Eine Ausnahme aus Gründen der Billigkeit darf nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber zulässigerweise gewolltes oder in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 29.09.1982 - 8 C 48.82 - juris, Rn. 53).
  • VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 344.12

    Spielhallengesetz Berlin - Unterblieben der Notifizierung des Entwurfs einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 02.02.2018 - 5 L 3980/17
    Zudem dürfen sie, was § 2 Abs. 5 HSpielhG bestätigt, nicht aktiv auf Kundenbesuch ein ausgerichtet sein; und sie dürfen nicht in Sichtweite zueinander betrieben werden (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 15.2.2013 - 4 K 344.12 - juris).
  • VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13

    Straßenausbaubeitrag

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 02.02.2018 - 5 L 3980/17.WI - abgeändert.

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 02.02.2018 - 5 L 3980/17.WI - abzuändern und der Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, den Betrieb der Spielhallen I und II der Antragstellerin in der X...straße 5, 65185 Wiesbaden, über den 30.06.2017 hinaus auch ohne glücksspielrechtliche Erlaubnisse bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über die Anträge auf Erteilung glücksspielrechtlicher Erlaubnisse gemäß § 9 HSpielhG i. V. m. § 13 Abs. 2, § 2 Abs. 3 HSpielhG vorläufig zu dulden.

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