Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,21241
VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI (https://dejure.org/2019,21241)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI (https://dejure.org/2019,21241)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 08. Juli 2019 - 3 L 6052/17.WI (https://dejure.org/2019,21241)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,21241) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seiner Entscheidung vom 26.10.1993 (- 1 TG 1585/93 -, juris Rdnr. 32 ) ausgeführt, dass nicht ausschließlich die "Tagesform" zugunsten eines Bewerbers entscheiden dürfe, der nach dem Inhalt der Personalakte und auch der aktuellen Beurteilung leistungsmäßig (deutlich) schwächer einzustufen ist.

    Allerdings fehlt es an einer wertenden Zuordnung (vgl. zu diesem Erfordernis Hess. VGH, Beschluss vom 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34).

  • VGH Hessen, 15.05.2006 - 1 TG 395/06

    Einstweiliger Rechtsschutz - beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Beteiligung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, unterliegt der gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbaren wertenden Erkenntnis des Dienstherrn (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 15.05.2006 - 1 TG 395/06 -, juris Rdnr. 6 m.w.N).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der aktuellen Beurteilung die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - ZBR 2003, 359 und vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - DVBl. 2003, 1548, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 15.05.2006 - 1 TG 395/06 -, juris).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Dieser Maßstab gilt nicht nur für die unmittelbare Vergabe eines Amtes im statusrechtlichen Sinne, sondern auch für die dieser Ernennung vorgelagerten Auswahlentscheidungen, durch die eine zwingende Voraussetzung für die nachfolgende Ämtervergabe vermittelt wird und die Auswahl für die Ämtervergabe damit vorweggenommen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris).
  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der aktuellen Beurteilung die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - ZBR 2003, 359 und vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - DVBl. 2003, 1548, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 15.05.2006 - 1 TG 395/06 -, juris).
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt der aktuellen Beurteilung die maßgebende Bedeutung zu (vgl. BVerwG, Urteile vom 19.12.2002 - 2 C 31.01 - ZBR 2003, 359 und vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 - DVBl. 2003, 1548, vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 15.05.2006 - 1 TG 395/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2013 - 3 CE 12.2469

    Dienstliche Beurteilung als Grundlage für Auswahlentscheidung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Der Dienstherr hat dabei stets im Blick zu halten, dass eine dienstliche Beurteilung Beobachtungen über einen längeren Zeitraum abdeckt, wohingegen die funktionsbezogene Überprüfung ihrem Wesen nach einen eher punktuellen Eindruck vermittelt (vgl. OVG RP, a.a.O. Rdnr. 12; vgl. BayVGH, Beschluss vom 17.03.2013 - 3 CE 12.2469 -, juris Rdnr. 38).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.01.2019 - 2 B 11406/18

    Stellenbesetzung; Beförderung eines Beamten auf die Funktionsstelle eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Liegen mehrere Bewerbungen für die infrage stehende Stelle vor, sind die in der Auswahlentscheidung zu treffenden Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilung zu stützen (Hess. VGH, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rdnr. 21 f. und vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 29 f.; OVG RP, Beschluss vom 08.01.2019 - 2 B 11406/18 -, juris).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Hiervon ist nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Beschluss vom 20.06.2014 - 1 E 970/14 -, juris) ein Viertel anzusetzen.
  • VGH Hessen, 23.09.2015 - 1 B 707/15

    Beförderung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Liegen mehrere Bewerbungen für die infrage stehende Stelle vor, sind die in der Auswahlentscheidung zu treffenden Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilung zu stützen (Hess. VGH, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rdnr. 21 f. und vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 29 f.; OVG RP, Beschluss vom 08.01.2019 - 2 B 11406/18 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.11.2017 - 1 B 1522/17

    Zulässigkeit eines schulfachlichen Überprüfungsverfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 08.07.2019 - 3 L 6052/17
    Liegen mehrere Bewerbungen für die infrage stehende Stelle vor, sind die in der Auswahlentscheidung zu treffenden Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung auf der Grundlage des gesamten für die persönliche und fachliche Einschätzung von Eignung und Leistung der Bewerber bedeutsamen Inhalts der Personalakten in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilung zu stützen (Hess. VGH, Beschluss vom 21.11.2017 - 1 B 1522/17 -, juris Rdnr. 21 f. und vom 23.09.2015 - 1 B 707/15 -, juris Rdnr. 29 f.; OVG RP, Beschluss vom 08.01.2019 - 2 B 11406/18 -, juris).
  • VGH Hessen, 14.07.2016 - 1 B 1419/16
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

  • VGH Hessen, 08.06.1999 - 1 TG 1829/99

    Beamtenrechtliches Auswahlverfahren - Abwägungsbericht

  • VG Wiesbaden, 15.04.2020 - 3 L 1620/18

    Einzelfall einer Besetzung eines Dienstpostens mit Schulleitungsaufgaben;

    Die weitere Ausschärfung ist aber grundsätzlich der richtige Weg, weil auf dem zu vergebenden Dienstposten Schulleitungsaufgaben hinzukommen, die in dieser Form durch die Beurteilungen nicht ohne weiteres abgedeckt sind und zumindest die Bewerber mit 11 und 12 Punkten im Gesamturteil in dem 13-Punkte-System, das die einschlägigen Beurteilungsrichtlinien vorsehen, im Wesentlichen gleich beurteilt sind (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI -, juris Rdnr. 44 m.w.N.).

    Das abschließende Eignungsurteil, auf deren Grundlage die Auswahlentscheidung erfolgt, ist schließlich aufgrund einer Gesamtabwägung zu treffen, wobei die Einzelmerkmale des Anforderungsprofils nach ihrer Bedeutung für die Aufgabenwahrnehmung auf der Stelle gewichtet werden können ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI -, juris).

  • VG Wiesbaden, 23.01.2020 - 3 L 2036/18

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der einer Auswahlentscheidung nach Art. 33

    Die beschließende Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 3 L 1944/18

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 29.05.2020 - 3 L 2319/18

    Konkurrentenstreit; Dienstposten Finanzamtsvorsteher; Fehlerhafte

    Beurteilungsunterschiede in den Einzelmerkmalen von einem Punkt in einem 17-Punkte-System, das den sieben Notenstufen des Gesamturteils zugeordnet wird, sind nach Auffassung der Kammer jedenfalls nicht als signifikanter Bewertungsvorsprung anzusehen (vgl. bereits zu einem 13-Punkte-System VG Wiesbaden, Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17.WI - vgl. auch zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
  • VG Wiesbaden, 10.07.2019 - 3 L 5523/17

    Zum Beurteilungssystem im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst;

    Die Kammer ging in ihrem Beschluss vom 08.07.2019 - 3 L 6052/17 - davon aus, dass im Rahmen eines 13-Punkte-Systems, das die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte des Landes Hessen vom 14.07.2015 vorsehen, ein Bewertungsunterschied von einem Punkt nicht als wesentlicher Bewertungsvorsprung anzusehen ist (vgl. zu einem 15-Punkte-System Hess. VGH, Beschluss vom 16.05.1995 - 1 TG 772/95 - siehe anders Hess. VGH, Beschluss vom 23.09.1997 - 1 TG 2512/97 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht