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VG Wiesbaden, 23.08.2018 - 6 K 1102/18.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Die Beklagte hat den Kläger dann nicht unnötig in das Klageverfahren gedrängt, wenn sie den wensentlichen Inhalt von ergänzenden Stellungnahmen der Prüfer, die erst nach Akteneinsicht des Klägers im Widerspruchsverfahren zum Verwaltungsvorgang gelangt sind, im ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 7 KS 25/11
Entscheidung über die Kostentragung im Falle einer Klagerücknahme im …
Auszug aus VG Wiesbaden, 23.08.2018 - 6 K 1102/18
Zu Lasten einer Behörde kommt dies etwa in Betracht, wenn ein Kläger unnötig in das Klageverfahren gedrängt worden ist (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 30.03.2011 - 7 KS 25/11 - juris, m.w.N.).