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   VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17.WI   

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VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17.WI (https://dejure.org/2017,28279)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 31.07.2017 - 5 L 3868/17.WI (https://dejure.org/2017,28279)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 5 L 3868/17.WI (https://dejure.org/2017,28279)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Spielhalle im Wiesbadener Hauptbahnhof muss schließen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Zur Begründung führte die Antragsgegnerin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017 (- 1 BvR 1314/12 -, - 1 BvR 1630/12 -, - 1 BvR 1694/13 -, - 1 BvR 1894/13 - juris) u. a. aus, dass die Erlaubnis gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 HSpielhG zu versagen sei, wenn der Betrieb einer Spielhalle den Anforderungen der §§ 2 bis 8 HSpielhG nicht entspreche.

    Die Antragsgegnerin nimmt Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017 (a. a. O.), wonach die Grundsätze des Spielerschutzes die wirtschaftlichen Interessen der Betreiber überwögen.

    An der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen hinsichtlich des Verbundverbotes bestehen insbesondere im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, B. v. 07.03.2017, a. a. O.) keine Bedenken.

    Ein Spielhallenkomplex besteht dem Wortlaut nach aus mindestens zwei Spielhallen, die von außen als Einheit betrachtet werden können, und von denen damit ein erhöhter Spielanreiz ausgeht (so auch: BVerfG, B. v. 07.03.2017, a. a. O.).

    Damit war nach dem 28.10.2011 ernsthaft mit einer entsprechenden Neuregelung zu rechnen (vgl. BVerfG, B. v. 07.03.2017, a. a. O.).

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, B. v. 07.03.2017, a. a. O.) hat dies dahingehend formuliert, dass das Verbundverbot den durch Spielhallenkomplexe erhöhten Spielanreizen entgegenwirken, also die Gefahren der Spielsucht wirksam verhindern soll.

    Soweit die Antragstellerin vorträgt, dass Investitionen in nicht unerheblichem Maße noch nicht abgeschrieben sind, begründet dies kein Recht darauf, dass Investitionen insgesamt amortisiert werden können (vgl. BVerfG, B. v. 07.03.2017, a. a. O.).

  • VG Oldenburg, 16.05.2017 - 7 A 14/17

    Abstandsregelung; Auswahlentscheidung; Erlaubnis; Härtefall; Losverfahren;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Anwendung findet dies nur in atypischen Ausnahmesituationen und Grenzfällen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017 - 7 A 14/17 - BeckRS 2017/110650, Rn. 30).

    Der Härtefall soll solchen Spielhallenbetreibern Befreiungen einräumen, die im Vertrauen auf eine ursprünglich unbefristet geltende Genehmigung für den Betrieb ihrer Spielhalle Investitionen getätigt haben, die sich auch nach Ablauf der fünfjährigen Übergangsfrist noch nicht - jedenfalls nicht in erheblichem Umfang - amortisiert haben und die sich auch nicht auf andere Weise als durch Betrieb einer Spielhalle nutzbar machen lassen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017, - 7 A 14/17 -, BeckRS 2017/110650).

    Es ist auch nicht die Zielsetzung der Härtefallregelung, den Spielhallenbetreibern auch in Zukunft ausreichende Gewinnmöglichkeiten zu eröffnen (VG Oldenburg, U. v. 16.05.2017, - 7 A 14/17 -, BeckRS 2017/110650).

  • VG Lüneburg, 10.05.2017 - 5 A 104/16

    Abstandsgebot; Anhörung; Sachverhalt, atypischer; Auslegung; Härtefall;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG ist demnach als Einzelfallkorrektiv zu sehen (vgl. auch VG Lüneburg, Urteil v. 10.05.2017- 5 A 104/16, Rn. 33).

    Für den Ausnahmecharakter streitet ferner, dass im Rahmen der Einzelfallbefreiung auch die Ziele des § 1 Abs. 3 HSpielhG zu berücksichtigen sind (vgl. zum Verweis auf die Norm im GlüStV: VG Lüneburg, Urteil v. 10.05.2017- 5 A 104/16 -, Rn. 33; juris).

    Jedenfalls ist darin keine unbillige Härte zu erkennen (vgl. VG Lüneburg, U. v. 10.05.2017 - 5 A 104/16 -, Rn. 33, juris).

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Ohne dass es hierauf entscheidungserheblich ankommt, sei noch Folgendes angemerkt: Wenn man die "Verlustlage" im November 2014 und heute vergleicht - unabhängig von dem Umstand, dass ggf. ein (außer-)ordentliches Kündigungsrecht nach § 313 BGB besteht (vgl. zum Kündigungsrecht: BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12. Dies gilt nicht nur für den Miet-/Pachtvertrag über die Gewerberäume, sondern gleichermaßen auch für die Miete der Spielgeräte.), wäre die Nichtverlängerung des Mietvertrages unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten günstiger gewesen als eine Verlängerung.
  • VG Berlin, 15.02.2013 - 4 K 344.12

    Spielhallengesetz Berlin - Unterblieben der Notifizierung des Entwurfs einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Zudem dürfen sie, was § 2 Abs. 5 HSpielhG bestätigt, nicht aktiv auf Kundenbesuch ausgerichtet sein; und sie dürfen nicht in Sichtweite zueinander betrieben werden (vgl. VG Berlin, U. v. 15.02.2013 - 4 K 344.12 -, juris).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 48.82

    Kompetenzübertragung - Erhebung der Lohnsummensteuer - Sachliche Zuständigkeit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Eine Ausnahme aus Gründen der Billigkeit darf nicht gewährt werden, um ein vom Gesetzgeber zulässigerweise gewolltes oder in Kauf genommenes Ergebnis abzuwenden (BVerwG, Urt. v. 29.09.1982 - 8 C 48.82 -, Rn. 53; juris,).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 C 343.93

    Vertriebene - Härteregelung - Aufnahmebescheid - Spätgeborene - Zweite Generation

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Das Gesetz definiert den unbestimmten Rechtsbegriff "unbillige Härte", der einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. nur: BVerwG, Urteil v. 19.04.1994 - 9 C 343.93 -, juris), nicht.
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Dafür streitet auch, dass bereits zuvor die Regelungen öffentlich kritisiert worden und bereits Mitte des Jahres 2011 die Notifikation durch die EU-Kommission erfolgt ist (HessVGH, B. v. 05.09.2014 - 8 B 1036/14 -, Rn. 25; juris).
  • VG Wiesbaden, 27.08.2015 - 1 K 97/13

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Wiesbaden, 31.07.2017 - 5 L 3868/17
    Kann die gesetzlich verbürgte Gleichheit durch das abstrakt-generelle Gesetz im Einzelfall nicht garantiert werden, weil die generalisierenden Begriffe des Gesetzes in unvorhergesehenen Fallkonstellationen erhebliche sachliche oder persönliche Härten ergeben würden, muss das Ergebnis der strikten Gesetzesanwendung korrigiert werden (vgl. VG Wiesbaden, U. v. 27.08.2015 - 1 K 97/13.WI -, juris, Rn. 32).
  • VG Gießen, 29.01.2018 - 4 L 9704/17

    Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb von Spielhallen

    Die Härtefallklausel des § 15 Abs. 1 Satz 3 HSpielhG ist daher restriktiv anzuwenden (vgl. auch VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 41 - juris).

    Bereits die fünfjährige Übergangsfrist des § 15 Abs. 1 Satz 1 HSpielhG trägt dem Interesse der Spielhallenbetreiber, eine Amortisierung der in die Spielhallen getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, ausreichend Rechnung (BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 193; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 43; VG Lüneburg, Urteil vom 10.05.2017, 5 A 104/16, Rn. 36 - jeweils juris).

    Derjenige, der sich auf die Härtefallklausel beruft, muss indes darlegen, weshalb die Härte nicht durch Umstrukturierungsmaßnahmen während der fünfjährigen Übergangszeit vermieden werden konnte (VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 45; VG Oldenburg, Urteil vom 16.05.2017, 7 A 14/17, Rn.39 - jeweils juris).

    Dies wird auch bei den anderen Spielhallen, die angesichts der geänderten Gesetze geschlossen werden müssen, die Folge sein (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 54 - juris).

    Die G-AG muss sich aber auch auf die Möglichkeit verweisen lassen, vorgehaltene Spielgeräte oder andere (Einrichtungs-)Gegenstände sowie die Immobilie weiterzuverkaufen oder zu vermieten bzw. entsprechende Leasing- oder Pachtverträge zu kündigen, um wirtschaftliche Nachteile abzuwenden (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.03.2017, 1 BvR 1314/12, Rn. 194; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31.07.2017, 5 L 3868/17, Rn. 50 - jeweils juris).

  • VG Münster, 25.04.2018 - 9 L 325/18

    Keine Härtefallbefreiung wegen fehlender Amortisation von in Spielhallenbetrieb

    vgl. auch VG Arnsberg, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 L 314/17 - n. r. und n. v.; VG Gießen, Beschluss vom 29. Januar 2018 - 4 L 9704/17.GI -, juris, Rn. 65; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 5 L 3868/17.WI -, juris, Rn. 17; offengelassen VG Schwerin, Beschluss vom 11. August 2017 - 7 B 2901/17 SN -, juris, Rn. 17; zum Vorliegen einer Vorwegnahme der Hauptsache im Falle der Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilhabe an einer Veranstaltung OVG NRW, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 -, juris.
  • VG Münster, 31.10.2019 - 11 K 1213/18
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 14. Juni 2019 - 4 B 1488/18 -, juris, Rn. 26; VG Münster, Beschluss vom 25. April 2018 - 9 L 325/18 -, juris, Rn. 19; VG Wiesbaden, Beschluss vom 31. Juli 2017 - 5 L 3868/17.WI -, juris, Rn. 41; ausführlich VG Lüneburg, Urteil vom 10. Mai 2017 - 5 A 104/16 -, juris, Rn. 35 ff.
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