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VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Hausunterricht mit Unterstützung einer nicht staatlich anerkannten Heimschule; Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Elternrechts durch die allgemeine Schulpflicht; Anspruch auf Befreiung von der Schulpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Befreiung von der Schulpflicht für ins Ausland verzogenes Kind - Klage von religiösen Eltern sowohl unzulässig als auch unbegründet
Verfahrensgang
- VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2007 - 19 A 4074/06
- BVerwG, 08.05.2008 - 6 B 65.07
- BVerfG, 09.09.2008 - 1 BvR 1663/08
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 1554/05
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Hinblick auf die Fortführung eines …
Auszug aus VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05
Es ist weiterhin nichts dafür ersichtlich, dass eine Rückkehr nach Nordrhein-Westfalen hinreichend konkret bevorsteht, vgl. hierzu Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 29. November 2005 - 19 B 1554/05 -. - BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03
Keine Verletzung grundgesetzlicher Gewährleistungen durch Ablehnung einer …
Auszug aus VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05
Dahinstehen kann, ob sich ein Anspruch auf Befreiung von der Schulpflicht aus den im Grundgesetz normierten Elternrechten (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ergeben könnte, was bereits im Hinblick darauf fraglich ist, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, 1113 und vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2006, 1094, diesen Rechten der staatliche Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG gleichgeordnet gegenübersteht, welcher durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise konkretisiert wird. - BVerfG, 31.05.2006 - 2 BvR 1693/04
Strafrechtliche Verfolgbarkeit von Verstößen gegen die Schulpflicht aus …
Auszug aus VG Aachen, 08.09.2006 - 9 K 1953/05
Dahinstehen kann, ob sich ein Anspruch auf Befreiung von der Schulpflicht aus den im Grundgesetz normierten Elternrechten (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) ergeben könnte, was bereits im Hinblick darauf fraglich ist, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse vom 29. April 2003 - 1 BvR 436/03 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2003, 1113 und vom 31. Mai 2006 - 2 BvR 1693/04 - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht 2006, 1094, diesen Rechten der staatliche Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG gleichgeordnet gegenübersteht, welcher durch die allgemeine Schulpflicht in zulässiger Weise konkretisiert wird.