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VG Aachen, 18.05.2009 - 3 L 113/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Untersagung des Ausstellens eines nicht den Anforderungen des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) entsprechenden Produktes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Aachen, 10.03.2009 - 3 K 1729/08
Untersagung des Inverkehrbringens von Feuerwehrstiefeln mangels Antistatik; …
Auszug aus VG Aachen, 18.05.2009 - 3 L 113/09
Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - und im Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - im einzelnen ausgeführt hat, haben sowohl die von der Antragstellerin im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß Art. 11 A der Richtlinie beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Antragsgegnerin mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (im Folgenden: BGIA) hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Antragstellerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.Die im vorliegenden Verfahren auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachten Verfahrens- und Prüffehler sind identisch mit denjenigen, die sie im Klageverfahren 3 K 1729/08 geltend gemacht hat.
Insoweit wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen im Urteil der Kammer vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - verwiesen.
- VG Aachen, 20.11.2008 - 3 L 383/08
Eilantrag eines Schuhproduzenten gegen das Verbot, Feuerwehrstiefel in Verkehr zu …
Auszug aus VG Aachen, 18.05.2009 - 3 L 113/09
Wie die Kammer im Beschluss vom 20. November 2008 - 3 L 383/08 - und im Urteil vom 10. März 2009 - 3 K 1729/08 - im einzelnen ausgeführt hat, haben sowohl die von der Antragstellerin im Rahmen der Qualitätssicherung gemäß Art. 11 A der Richtlinie beauftragten Stellen als auch das im weiteren Verfahren von der Antragsgegnerin mit der Prüfung von 12 Paar Feuerwehrstiefeln aus diversen Produktionsreihen beauftragte Institut für Arbeitsschutz der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (im Folgenden: BGIA) hinsichtlich unterschiedlicher Parameter Normabweichungen festgestellt, die nach der Risikobewertung der Prüfstellen zu Gesundheitsgefahren der Benutzer führen und hinreichende Verdachtsmomente dafür liefern, dass es im laufenden Produktionsprozess der Antragstellerin immer wieder zu Normabweichungen kommt.
- VG Aachen, 10.08.2010 - 3 K 456/09
Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung mit dem Inhalt der Untersagung eines …
Den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat die Kammer mit Beschluss vom 18. Mai 2009 - 3 L 113/09 - abgelehnt.Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens, der Verfahren - 3 K 1729/08 - und - 3 L 113/09 - sowie der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen.
- LG Aachen, 24.06.2010 - 8 O 386/09
Sachmangel bei Produktion und Vertrieb von Feuerwehrstiefeln ohne gültiges …
Mit Beschluss vom 04.08.2009 hat das Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 8 B 785/09) die von der Beklagten eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 18.05.2009 (Az. 3 L 113/09) verworfen.