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   VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07   

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VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07 (https://dejure.org/2009,17711)
VG Aachen, Entscheidung vom 30.04.2009 - 4 K 1319/07 (https://dejure.org/2009,17711)
VG Aachen, Entscheidung vom 30. April 2009 - 4 K 1319/07 (https://dejure.org/2009,17711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Bemessung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einspielergebnis; Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit europarechtlichen Bestimmungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2009 - 14 A 2216/06
    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Die nun erfolgte Änderung des Steuermaßstabes ändert damit nichts an dem Befund, dass die Vergnügungssteuer auch für die hier in Rede stehenden Geldspielgeräte eine herkömmliche Gemeindesteuer bleibt, die nicht gleichartig mit bundesgesetzlich geregelten Steuern ist, vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 29. Januar 2009 - 14 A 2216/06 - und Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 A 527/05 - www.nrwe.de - jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen.

    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn eine Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt, vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 -, DVBl. 2004, 705, 708. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2009 a.a.O..

    Es handelt sich hierbei um einen wirtschaftlichen Vorgang, wobei das Gesetz es dem Steuerschuldner überlässt, die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch unter Berücksichtigung des Steuerbetrages zu wahren, vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2009 a.a.O..

    Der EuGH hat dies in zwei Urteilen festgestellt, vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 1988 - C-252/86 - sowie Urteil vom 19. März 1991 - C-109/90 - Nachweis jeweils bei: www.eurlex.europa.eu; so auch OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2009, a.a.O., wobei er allerdings im Urteil aus dem Jahre 1988 den Charakter als allgemeine proportionale Verbrauchssteuer mit dem Argument verneint hat, die Steuer werde unabhängig von den Einnahmen bereits auf das Aufstellen der Geräte erhoben.

  • VG Aachen, 14.02.2008 - 4 K 781/07

    Besteuerung von Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit nach dem Einsatz des

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt T. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 16.11.2007 - 4 L 362/07

    Berechnung des Steuersatzes zur Erhebung der Vergnügungssteuer für den

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Die dem angefochtenen Vergnügungssteuerbescheid zu Grunde liegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt T. ist auch nicht wegen eines etwaigen Verstoßes gegen ein beim Satzungsbeschluss zu beachtendes Gebot der sachgerechten Abwägung nichtig, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Eine darüber hinausgehende Kontrolle der Erwägungen und Abwägungen des Normgebers im Verlaufe des Gesetzgebungsverfahrens findet demgegenüber grundsätzlich nicht statt, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 -.

    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.

  • VG Aachen, 12.12.2008 - 4 L 102/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für das

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Die Kammer hat mit Beschluss vom 12. Dezember 2008 - 4 L 102/08 den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakte im zugehörigen Eilverfahren 4 L 102/08 sowie die vom Beklagten übersandten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Insoweit wird auf das Eilverfahren 4 L 102/08 und den dortigen Beschluss der Kammer Bezug genommen.

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Es reicht aus, wenn die Steuer auf eine Überwälzung der Steuerlast vom Steuerschuldner auf den Steuerträger angelegt ist, auch wenn eine Überwälzung nicht in jedem Einzelfall gelingt, vgl. BVerfG, Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99, 1 BvR 905/00 -, DVBl. 2004, 705, 708. OVG NRW, Beschluss vom 29. Januar 2009 a.a.O..

    Das Gericht stellt bei der Überprüfung dieser Anforderung sowohl auf die gesetzlichen Regelungen selbst als auch auf Gesetzgebungsmaterialien ab, vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 (Pendlerpauschale) - 2 BvL 1/07 -, - 2 BvL 2/07 -, - 2 BvL 1/08 -, - 2 BvL 2/08 - und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -.

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvL 1/07

    Neuregelung der "Pendlerpauschale" verfassungswidrig

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Das Gericht stellt bei der Überprüfung dieser Anforderung sowohl auf die gesetzlichen Regelungen selbst als auch auf Gesetzgebungsmaterialien ab, vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Dezember 2008 (Pendlerpauschale) - 2 BvL 1/07 -, - 2 BvL 2/07 -, - 2 BvL 1/08 -, - 2 BvL 2/08 - und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 und 1 BvR 905/00 -.
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Die Ausübung des gesetzgeberischen Ermessens als solche unterliegt dabei nicht den Maßstäben, die bei ermessensgeleiteten Verwaltungsakten anzuwenden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188.
  • VG Düsseldorf, 25.09.2006 - 25 K 4880/06

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Eine Abweichung von der allgemeinen Besteuerung liegt bezogen auf den maßgeblichen Steuertatbestand nicht vor, vgl. im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2008 - 14 B 1617/07 - VG Arnsberg, Urteil vom 24. April 2008 - 5 K 2713/06 -.; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -.
  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Welche Motive die Mitglieder eines gesetzgebenden Organs letztlich dazu bewogen haben, einer bestimmten Gesetzesfassung zuzustimmen, entzieht sich grundsätzlich einer gerichtlichen Kontrolle, vgl. VG Aachen, Urteil vom 14. Februar 2008 - 4 K 781/07 - Beschluss vom 16. November 2007 - 4 L 362/07 - Kopp / Schenke, VwGO-Kommentar, 14. Auflage, München 2007 , § 47 Rz. 113ff; a.A.: VG Köln, Urteil vom 5. März 2007 - 23 K 1704/03 - www.nrwe.de; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2005 - 3 A 228/03 - zitiert nach juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2008 - 14 B 1617/07

    Möglichkeiten der Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs bei der

    Auszug aus VG Aachen, 30.04.2009 - 4 K 1319/07
    Eine Abweichung von der allgemeinen Besteuerung liegt bezogen auf den maßgeblichen Steuertatbestand nicht vor, vgl. im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2008 - 14 B 1617/07 - VG Arnsberg, Urteil vom 24. April 2008 - 5 K 2713/06 -.; VG Düsseldorf, Urteil vom 25. September 2006 - 25 K 4880/06 -.
  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • EuGH, 03.03.1988 - 252/86

    Bergandi / Directeur général des impôts

  • EuGH, 19.03.1991 - C-109/90

    Giant / Overijse

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.06.2007 - 14 A 527/05

    Erhebung einer Vergnügungssteuer bezüglich der Aufstellung von Spielautomaten mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für

  • VG Aachen, 12.12.2008 - 4 L 102/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für das

    Die Antragstellerin hat am 30. November 2007 Klage - 4 K 1319/07 - erhoben und am 16. Januar 2008 den vorliegenden Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage gestellt.

    Die Antragstellerin beantragt, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage 4 K 1319/07 gegen den Vergnügungssteuerbescheid des Antragsgegners vom 27. September 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 31. Oktober 2007 anzuordnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Streitakte, die Gerichtsakte im zugehörigen Klageverfahren 4 K 1319/07 sowie die vom Antragsgegner übersandten Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    An der Rechtmäßigkeit der den mit der Klage 4 K 1319/07 angefochtenen Vergnügungssteuerbescheiden zu Grunde liegenden Vergnügungssteuersatzung der Stadt T. bestehen - jedenfalls soweit sie für die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide relevant ist - im Rahmen der hier allein gebotenen summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel.

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