Rechtsprechung
VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Baurecht; Nutzungsuntersagung; Umnutzung Wohnung-Büro; WA; Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzung; Befreiung; Grundzüge der Planung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (Urteil vom 16.9.1993 - BVerwG 4 C 28.91, BVerwGE 94.151). - BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07
Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18.12.2007, 4 B 55/07, BayVBl. 2008, 765) ist es anerkannt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zu Gunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat. - BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
Da das Erfordernis, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen, für alle drei Befreiungstatbestände des § 31 Abs. 2 BauGB vorliegen muss, bedarf es keines Eingehens mehr auf die einzelnen Befreiungstatbestände (BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 in Juris).
- VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608
Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum; …
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
Eine wie hier baugenehmigungspflichtige Nutzung darf grundsätzlich schon dann untersagt werden, wenn die notwendige Genehmigung nicht vorliegt, allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist, d.h. es ist im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH vom 5.12.2005, BayVBl. 2006, 702). - BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88
Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus …
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnützung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (Urteil vom 11.5.1989 - BVerwG 4 C 1.88, BVerwGE 62, 61). - VGH Bayern, 18.02.2003 - 1 CS 02.2750
Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
Das öffentliche Interesse, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird, überwiegt im allgemeinen das private Interesse, die rechtswidrige Handlung vorläufig fortsetzen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 18.3.2003, 1 CS 02.2750).
- OVG Niedersachsen, 12.06.2014 - 1 ME 67/14
Verhinderung des Berührens von Grundzügen der Planung durch die Befristung einer …
(- 2 Bs 151/13 -, NVwZ-RR 2013, 990, JURIS-Rdnrn. 12 ff.; s. a. VG Ansbach, B. v. 5.2.2009 - AN 18 S 09.00077 -, JURIS-Rdnrn. 38 - 42) verwiesen.