Rechtsprechung
   VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,74693
VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077 (https://dejure.org/2009,74693)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077 (https://dejure.org/2009,74693)
VG Ansbach, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - AN 18 S 09.00077 (https://dejure.org/2009,74693)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,74693) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Umnutzung Wohnung-Büro; WA; Ausschluss der ausnahmsweise zulässigen Nutzung; Befreiung; Grundzüge der Planung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    Die Beschränkung der Nutzungsmöglichkeiten des eigenen Grundstücks wird dadurch ausgeglichen, dass auch die anderen Grundeigentümer diesen Beschränkungen unterworfen sind (Urteil vom 16.9.1993 - BVerwG 4 C 28.91, BVerwGE 94.151).
  • BVerwG, 18.12.2007 - 4 B 55.07

    Bebauungsplan; Art der Nutzung; gebietsfremde Nutzung; angrenzendes Baugebiet;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 18.12.2007, 4 B 55/07, BayVBl. 2008, 765) ist es anerkannt, dass die Festsetzung von Baugebieten durch einen Bebauungsplan nachbarschützende Funktion zu Gunsten der Grundstückseigentümer im jeweiligen Baugebiet hat.
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    Da das Erfordernis, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden dürfen, für alle drei Befreiungstatbestände des § 31 Abs. 2 BauGB vorliegen muss, bedarf es keines Eingehens mehr auf die einzelnen Befreiungstatbestände (BVerwG, B. v. 5.3.1999 - 4 B 5/99 in Juris).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2608

    Nutzungsuntersagung gegenüber Mietern von Wohnraum;

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    Eine wie hier baugenehmigungspflichtige Nutzung darf grundsätzlich schon dann untersagt werden, wenn die notwendige Genehmigung nicht vorliegt, allerdings darf eine wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften über die Genehmigungspflicht formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist, d.h. es ist im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH vom 5.12.2005, BayVBl. 2006, 702).
  • BVerwG, 11.05.1989 - 4 C 1.88

    Brennelement-Zwischenlager - Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflicht aus

    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    Weil und soweit der Eigentümer eines Grundstücks in dessen Ausnützung öffentlich-rechtlichen Beschränkungen unterworfen ist, kann er deren Beachtung grundsätzlich auch im Verhältnis zum Nachbarn durchsetzen (Urteil vom 11.5.1989 - BVerwG 4 C 1.88, BVerwGE 62, 61).
  • VGH Bayern, 18.02.2003 - 1 CS 02.2750
    Auszug aus VG Ansbach, 05.02.2009 - AN 18 S 09.00077
    Das öffentliche Interesse, dass die Genehmigungspflicht beachtet wird, überwiegt im allgemeinen das private Interesse, die rechtswidrige Handlung vorläufig fortsetzen zu dürfen (vgl. BayVGH vom 18.3.2003, 1 CS 02.2750).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht