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   VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610   

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VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610 (https://dejure.org/2012,8037)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610 (https://dejure.org/2012,8037)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. März 2012 - AN 1 K 11.02610 (https://dejure.org/2012,8037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    EntwässerungsgebührenDer Erlass eines Gebührenbescheides durch eine Stadtwerke GmbH im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft als Abgabengläubigerin hat die Rechtswidrigkeit, aber nicht die Nichtigkeit des Gebührenbescheides zur Folge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • OVG Thüringen, 14.12.2009 - 4 KO 482/09

    Benutzungsgebührenrecht; Unzulässige Erhebung von Wasser- und Abwassergebühren

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Die Grenze der Verwaltungs- oder Erfüllungshilfe ist überschritten, wenn der Helfer eigenständig die vollständige Einzelveranlagung übernimmt, d. h. Daten ermittelt, Satzungsnormen anwendet, rechtliche Tatbestände prüft und Bescheide - wenn auch in fremdem Namen - erlässt (OVG Weimar, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09).

    Die Nichtigkeitsfolge ist zudem deshalb abzulehnen, weil die für den Erlass der angefochtenen Bescheide zuständigen Beklagten (bis 1.1.2005 die Beklagte zu 1., danach die Beklagte zu 2.)) wie bereits oben bereits dargestellt an der Festsetzung der Gebühren - wenn auch nur in allgemeiner Form im Wege der Beauftragung der Stadtwerke ... GmbH - mitgewirkt und ihr den Charakter einer allein von einer juristischen Person des Privatrechts unbefugt getroffenen hoheitlichen Maßnahme genommen haben (vgl. VG Köln, Urteil vom 24.5.2010 - 14 K 1092/10; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI).

  • VG Ansbach, 21.11.2006 - AN 1 K 06.00581
    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Es werde auf das in einem Verfahren gegen die Beklagten ergangene Urteil vom 21.11.2006 - AN 1 K 06.00581 verwiesen.

    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    2003, 65; VG Dresden, Urteil vom 16.2.2010 - 2 K 2069/07; VG Ansbach, Urteil vom 21.11.2006 - AN 1 K 06.00581; VG Leipzig, Urteil vom 12.1.1998 - 6 K 1284/96, LKV 1999, 241).

  • VGH Hessen, 17.03.2010 - 5 A 3242/09

    Zulässigkeit der Übertragung einer Aufgabe zur Erstellung und zum Erlass eines

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Entschieden habe dies ausdrücklich unter anderem in einer vergleichbaren Konstellation der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09, NVwZ 2010, S. 1254.

    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. HessVGH, Urteil vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05, NordÖR 2006, 263 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02, SächsVBl.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2006 - 2 LB 9/05

    Gebührenerhebung durch Stadtwerke

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Von einer Hilfstätigkeit kann erst recht keine Rede sein, wenn darüber hinaus praktisch die gesamte öffentliche Aufgabe von einem privaten Dritten erfüllt wird (vgl. HessVGH, Urteil vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; OVG Weimar, a.a.O.; OVG SH, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05, NordÖR 2006, 263 ff.; SächsOVG, Beschluss vom 22.11.2002 - 4 BS 341/02, SächsVBl.

  • VG Gießen, 03.11.2009 - 8 K 221/09

    Gebührenbescheid

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Die Nichtigkeitsfolge ist zudem deshalb abzulehnen, weil die für den Erlass der angefochtenen Bescheide zuständigen Beklagten (bis 1.1.2005 die Beklagte zu 1., danach die Beklagte zu 2.)) wie bereits oben bereits dargestellt an der Festsetzung der Gebühren - wenn auch nur in allgemeiner Form im Wege der Beauftragung der Stadtwerke ... GmbH - mitgewirkt und ihr den Charakter einer allein von einer juristischen Person des Privatrechts unbefugt getroffenen hoheitlichen Maßnahme genommen haben (vgl. VG Köln, Urteil vom 24.5.2010 - 14 K 1092/10; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI).

  • VG Köln, 24.05.2011 - 14 K 1092/10

    Erlass eines Abwassergebührenbescheides durch die BELKAW GmbH als juristische

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

    Die Nichtigkeitsfolge ist zudem deshalb abzulehnen, weil die für den Erlass der angefochtenen Bescheide zuständigen Beklagten (bis 1.1.2005 die Beklagte zu 1., danach die Beklagte zu 2.)) wie bereits oben bereits dargestellt an der Festsetzung der Gebühren - wenn auch nur in allgemeiner Form im Wege der Beauftragung der Stadtwerke ... GmbH - mitgewirkt und ihr den Charakter einer allein von einer juristischen Person des Privatrechts unbefugt getroffenen hoheitlichen Maßnahme genommen haben (vgl. VG Köln, Urteil vom 24.5.2010 - 14 K 1092/10; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI).

  • BVerwG, 18.06.1980 - 6 C 55.79

    Verfassungswidrigkeit des Wehrpflichtänderungsgesetzes - Schriftlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Verwaltungsakt oder eine andere Handlungsform der Verwaltung vorliegt, als auch der Frage, welchen Inhalt die Regelung hat, kommt es grundsätzlich auf den "Empfängerhorizont" an (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung, Rn. 390 ff. zu § 118 AO m.w.N; vgl. zu § 35 VwVfG: BVerwG, Urteile vom 18.6.1980 - 6 C 55/79, BVerwGE 60, 223 und vom 7.6.1991, BVerwGE 88, 286 = NVwZ 1993, 177; Kluth, Rechtsfragen der verwaltungsrechtlichen Willenserklärung, NVwZ 1990, 608, 610).

    Maßgeblich ist im Zweifel nicht das, was die Behörde gewollt oder gedacht hat, sondern der objektive Erklärungswert, d.h., wie der Bürger unter Berücksichtigung der äußeren Form, Abfassung, Begründung, Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung usw. und aller sonstigen ihm bekannten oder erkennbaren Umstände nach Treu und Glauben bei objektiver Auslegung analog §§ 157, 133 BGB die Erklärung oder das Verhalten der Behörde verstehen durfte bzw. musste (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler, a.a.O. Rn. 391; BVerwG, Urteile vom 9.6.1975 - VI C 163.73, BVerwGE 48, 279, 281 und vom 18.6.1980 - 6 C 55/79, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002

    Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Das Gericht bringe in der Entscheidung vom 1. März 2011 - AN 1 K 09.00002 sehr deutlich zum Ausdruck, dass eine Abgabenerhebung durch eine GmbH nicht rechtmäßig sei.

    Auch im Urteil vom 1.3.2011 - AN 1 K 09.00002 sei die Kammer von der bloßen Rechtswidrigkeit des dort angefochtenen Gebührenbescheides ausgegangen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2009 - 2 S 1457/09

    "Rechnung" der Stadtwerke als Verwaltungsakt?

    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Auch die Tätigkeit als Verwaltungshelfer für eine öffentlich-rechtliche Körperschaft würde eine gesetzliche Regelung voraussetzen (vgl. VGH BW, NJW 2010, Seite 1098, Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 6 RdNr. 768 m.w.N.).

    Vom Vorliegen eines Verwaltungsakts ist die Kammer bereits im Urteil vom 21. November 2006 - AN 1 K 06.00581 ausgegangen, das ebenfalls einen Abwassergebührenbescheid der Beklagten zu 2.) betraf (das Vorliegen eines Verwaltungsaktes bejahen auch: VG Potsdam, Beschluss vom 25.1.2012 - 8 L 766/11; VG Köln, Urteil vom 24.5.2011 - 14 K 1092/10; Hess. VGH, Beschluss vom 17.3.2010 - 5 A 3242/09.Z; ThürOVG, Urteil vom 14.12.2009 - 4 KO 482/09; VG Gießen, Urteil vom 3.11.2009 - 8 K 221/09.GI; OVG Schleswig, Urteil vom 15.3.2006 - 2 LB 9/05; a. A.: VGH BW, Urteil vom 15.10.2009 - 2 S 1457/09: Ein als "Rechnung" bezeichnetes Schreiben einer Stadtwerke GmbH mit einer Rechtsbehelfsbelehrung an "versteckter Stelle" besitze keine Verwaltungsaktsqualität).

  • BDiszG, 24.01.1985 - IX Bk 12/84
    Auszug aus VG Ansbach, 07.03.2012 - AN 1 K 11.02610
    Für ein generelles Mandat, das - wie hier - einer ständigen Aufgabenübertragung gleichkommt, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, weil die zugewiesene Aufgabe in Abweichung von der gesetzlich festgelegten Zuständigkeitsregelung erledigt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.6.1979 - 2 C 10/78, Buchholz 442.08 § 21 BbG Nr. 1; BDiszG, Beschluss vom 24.1.1985, IX Bk 12/84, NVwZ 1986, 866; OVG Weimar, a.a.O.; vgl. zur Beauftragung mittels eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses auch ThürOVG, Beschluss vom 27.2.2006 - 2 EO 967/05, ThürVBl. 2007, 16).
  • BFH, 07.02.2002 - VI R 80/00

    Ein nach § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ergangener

  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 10.78
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg -

  • BVerwG, 17.10.1997 - 8 C 1.96

    Gewerbesteuer - Aussetzungszinsen - Abgabenvereinbarung - Erlaß von

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • BVerwG, 27.05.2009 - 8 C 10.08

    Kommunale Selbstverwaltung; Angelegenheiten des örtlichen Wirkungskreises;

  • BVerwG, 24.02.2010 - 8 C 10.09

    Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Finanzinstrumente;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1990 - 22 A 1488/88

    Entstehung eines Gewerbesteuerserstattungsanspruchs; Geltendmachung eines

  • OVG Sachsen, 22.11.2002 - 4 BS 341/02

    Wirksamkeit eines Abwasserentsorgungsvertrags; Anspruch auf künftige Betätigung

  • OVG Thüringen, 25.07.2002 - 2 KO 591/01

    Widerruf eines Zuwendungsbescheids; Entstehen der Zinsforderung;

  • OVG Thüringen, 27.02.2006 - 2 EO 967/05

    Unzulässigkeit der Durchführung berufsordnungsrechtlicher Verfahren durch

  • VG Dresden, 16.02.2010 - 2 K 2069/07

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für die Schmutzwasserentsorgung einer

  • VG Leipzig, 12.01.1998 - 6 K 1284/96
  • VGH Bayern, 21.09.2009 - 4 BV 07.498

    Säumniszuschlag; Nichtiger Gewerbesteuermessbescheid; Rechtswidriger

  • VGH Bayern, 25.01.2010 - 20 B 09.1553

    Gebührenerhebung durch Eigenbetriebe nur bei Ermächtigung durch Satzung

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • VG Potsdam, 25.01.2012 - 8 L 766/11

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

  • VG Ansbach, 25.11.2014 - AN 1 K 14.00297

    Einschaltung eines Verwaltungshelfers bei Erlass eines Gebührenbescheides

    Soweit das Verwaltungsgericht ... hierzu ursprünglich eine andere Auffassung vertreten habe, insbesondere lediglich Rechtswidrigkeit angenommen habe (Urteil vom 7.3.2012 - AN 1 K 11.02610), so sei dies definitiv überholt.

    Zur Begründung wurde mit Schriftsatz vom 26. August 2014 vorgetragen, auf Grund der Hinweise des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschluss über die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ... vom 7. März 2012 - AN 1 K 11.02610 habe die Beklagte ihre Praxis zur Festsetzung und Zustellung der Gebührenbescheide geändert.

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