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   VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689   

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VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689 (https://dejure.org/2011,66260)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689 (https://dejure.org/2011,66260)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. Juni 2011 - AN 10 S 11.00689 (https://dejure.org/2011,66260)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fahrtenbuch; ausreichende Ermittlungen; fehlende Mitwirkung des Halters; Pflicht eines Taxiunternehmers zur Dokumentation der Taxifahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2002 - 10 S 1408/01

    Dauer einer Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage maßgeblich an der - abstrakten - Gefährlichkeit der Verkehrszuwiderhandlung orientiert (vgl. VGH BW vom 28.5.2002, 10 S 1408/01 und BayVGH vom 18.5.2010, 11 CS 10.357).

    Hier kommt auch eine mehrjährige Fahrtenbuchauflage in Betracht (VGH BW vom 28.5.2002, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.03.1994 - 11 B 130.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anordnung zur Führung eines

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Dabei darf die Behörde ihre Ermittlungstätigkeit an den Erklärungen des Fahrzeughalters ausrichten und regelmäßig auf zeitraubende, kaum Erfolg versprechende weitere Aufklärungsmaßnahmen verzichten, wenn der Fahrzeughalter erkennbar nicht gewillt ist, an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes mitzuwirken (ständige Rechtsprechung, BVerwG, Beschluss vom 1.3.1994 - VRS 88, 158 m.w.N.).

    Die Antragstellerin war somit im Rahmen der behördlichen Ermittlungshandlungen entweder nicht willens oder zurechenbar nicht fähig, weitere Angaben zu machen, weswegen weitere Ermittlungshandlungen nicht angezeigt waren (vgl. BVerwG vom 1.3.1994 - Az.: 11 B 130/93 in VRS 88, 159, OVG Münster, Urteil vom 31.3.1995 - Az.: 25 A 2798/39 in NJW 1995, 3335).

  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Daher ist es nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde bei der Bemessung der Dauer einer Fahrtenbuchauflage maßgeblich an der - abstrakten - Gefährlichkeit der Verkehrszuwiderhandlung orientiert (vgl. VGH BW vom 28.5.2002, 10 S 1408/01 und BayVGH vom 18.5.2010, 11 CS 10.357).

    Der Antragsgegner hat hinsichtlich der Dauer der Fahrtenbuchauflage auch in ausreichendem Umfang Ermessenerwägungen angestellt (vgl. zum Erfordernis ausreichender Ermessenserwägungen: BayVGH vom 18.5.2010, a.a.O.) und ist bei seiner Ermessensentscheidung unter Würdigung des Tatgeschehens ermessensfehlerfrei zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von achtzehn Monaten vorliegend sachgerecht ist.

  • BFH, 26.02.2004 - XI R 25/02

    Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei Überschussrechnung

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Hinzu kommt, dass ein Taxiunternehmer aus steuerrechtlichen Gründen zur Ermittlung seiner Einnahmen verpflichtet ist, zumindest sogenannte Schichtzettel aufzubewahren, aus den sich die Kilometerleistung der eingesetzten Fahrzeuge und das eingesetzte Personal ermitteln lässt (vgl. BFH vom 26.2.2004, XI R 25/02).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Hierbei kann sie auf die Bewertungen abstellen, die in den einschlägigen Straf- und Bußgeldvorschriften sowie in der Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung mit der Einordnung eines Delikts in das Punktsystem zum Ausdruck gebracht worden sind (so im Ergebnis auch BVerwG vom 17.5.1995, 11 C 12/94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.1995 - 25 A 2798/93

    Meßergebnisse; Standardisiertes Verfahren; Fahrtenbuch;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Die Antragstellerin war somit im Rahmen der behördlichen Ermittlungshandlungen entweder nicht willens oder zurechenbar nicht fähig, weitere Angaben zu machen, weswegen weitere Ermittlungshandlungen nicht angezeigt waren (vgl. BVerwG vom 1.3.1994 - Az.: 11 B 130/93 in VRS 88, 159, OVG Münster, Urteil vom 31.3.1995 - Az.: 25 A 2798/39 in NJW 1995, 3335).
  • BVerwG, 28.02.1964 - VII C 91.61

    Grundgesetzverstoß und Widerspruch zu den Vorschriften über ein

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Durch die Fahrtenbuchauflage soll der Fahrzeughalter zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugbenutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers im Falle eines erneuten Verkehrsverstoßes angehalten werden (vgl. BVerwGE 18, 107).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.1994 - 10 S 1215/93

    Rücknahme einer im Wege der Umschreibung erteilten deutschen Fahrerlaubnis nach

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Die Antragstellerin war somit im Rahmen der behördlichen Ermittlungshandlungen entweder nicht willens oder zurechenbar nicht fähig, weitere Angaben zu machen, weswegen weitere Ermittlungshandlungen nicht angezeigt waren (vgl. BVerwG vom 1.3.1994 - Az.: 11 B 130/93 in VRS 88, 159, OVG Münster, Urteil vom 31.3.1995 - Az.: 25 A 2798/39 in NJW 1995, 3335).
  • VGH Bayern, 28.03.2008 - 11 ZB 06.2573

    Fahrtenbuchauflage; Dokumentationsobliegenheit von Kaufleuten und

    Auszug aus VG Ansbach, 10.06.2011 - AN 10 S 11.00689
    Von der ausnahmsweisen Nichtgeltung der Zweiwochenfrist ist allerdings auszugehen, wenn ein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts oder sonstiger Gewerbetreibender Halter des Fahrzeugs ist, mit dem die Verkehrszuwiderhandlung im geschäftlichen Zusammenhang begangen worden ist (vgl. BayVGH vom 28.3.2008, 11 ZB 06.2573).
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