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   VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450   

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VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450 (https://dejure.org/2014,27326)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450 (https://dejure.org/2014,27326)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Juli 2014 - AN 10 K 13.01450 (https://dejure.org/2014,27326)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • bayern.de PDF

    Straßen- und Wegerecht einschl. Sondernutzungs- gebühren nach den Straßengesetzen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Das Verwaltungsgericht Ansbach weist Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs ab

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau des Frankenschnellwegs abgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Der Planfeststellungsbeschluss wiederspricht nicht Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen oder fortgeltenden Rechtsvorschriften, Naturschutzrecht der Länder und auch keinen anderen Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten sind und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind (s. dazu - grundlegend - BVerwG, U.v. 19.5.1998 - 4 A 9/97 - juris, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris, B.v. 28.12.2009 - 9 B 26.09).

    Das Gericht folgt hier der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. grundlegend U.v. 19.5.1998 - 4 A 9/97 - juris Rn. 25 ff. zum Schleswig-Holsteinischen Landesnaturschutzgesetz, welches in den maßgeblichen Teilen dem § 64 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG entsprach).

    Insbesondere hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass das Bundes-Immissionsschutzgesetz mit seiner aus § 3 Abs. 2 BImSchG ersichtlichen Sichtweise nicht darauf gerichtet ist, gerade Belange des Naturschutzes zu wahren und die Belange des Naturschutzes nach der gesetzgeberischen Konzeption vielmehr in den besonderen Gesetzen des Naturschutzes ihren Niederschlag gefunden haben (s. BVerwG, U.v. 19.5.1998 - 4 A 9/97, juris Rn. 29).

    Mit dem Bundesverwaltungsgericht (gemäß dessen Urteil vom 19.5.1998 a.a.O.) ist davon auszugehen, dass Mängel der Berechnungen von Schadstoffimmissionen - so sie denn vorliegen - von einem anerkannten Naturschutzverband nicht gerügt werden können, weil insoweit keine Verletzung von Vorschriften vorliegt, die (zumindest auch) den Belangen des Naturschutzes zu dienen bestimmt sind (dort: zu § 51 c Abs. 1 des Schleswig-Holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes, diese Vorschrift entsprechend § 64 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und im Übrigen bei seinerzeit identischer Fassung von § 3 Abs. 2 BImSchG).

    Schon gar nicht vermag der Kläger in diesem Zusammenhang zu rügen, dass die erstellten Verkehrsprognosen fehlerhaft seien (BVerwG vom 19.5.1998 a.a.O., juris Rn.31).

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (s. etwa BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U.v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u.a. § 3 Abs. 1 FStrG diese, Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; s. zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - juris Rn. 28).

    Wäre dieser Vortrag richtig, so kann hiermit zumindest kein Unterlassen eines Ausbaus verlangt werden (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 7).

    Die Betrachtung der 39. BImSchV und der dort festgesetzten Immissionsgrenzwerte offenbart, dass diese ausdrücklich (und nur) zum Schutz der menschlichen Gesundheit bestimmt worden bzw. Maßstab letztlich dafür sind, ab wann - mit welchen Maßnahmen auch immer - seitens der Behörden einzugreifen ist (siehe für SO 2 § 2 Abs. 1 und 2, für NO 2 § 3 Abs. 1 und 2, für PM 10 § 4, für PM 2, 5 § 5 Abs. 1 u. 2, für Blei § 6, für Benzol § 7, für CO § 8; siehe zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch die 22. BImSchV und zum insoweit nicht gegebenem Klagerecht von Naturschutzvereinen auch BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 19).

    Kann der Kläger damit von vorneherein auch nicht mit seiner Rüge der mangelnden Beachtung lufthygienischer Vorschriften gehört werden, so bedarf es keines weiteren Eingehens auf die hier bei einer objektiv-rechtlichen Prüfung letztlich zu treffende Feststellung, dass in aller Regel - und so auch hier - die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV eben keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Planfeststellung eines Vorhabens ist (gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, s. BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris, s. dazu bereits BVerwG v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris, BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris, BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris, BVerwG, Urteile vom 10.10.2012 - 9 A 18/11 und 9 A 20/11 - beide juris, BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris).

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Der Planfeststellungsbeschluss wiederspricht nicht Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen oder fortgeltenden Rechtsvorschriften, Naturschutzrecht der Länder und auch keinen anderen Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten sind und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind (s. dazu - grundlegend - BVerwG, U.v. 19.5.1998 - 4 A 9/97 - juris, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris, B.v. 28.12.2009 - 9 B 26.09).

    Die Regelung des § 64 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses auf die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins hin aus und beschränkt die Kontrolle vielmehr auf die Überprüfung der Vereinbarkeit mit jenen Bestimmungen, die den entsprechenden naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (s. BVerwG, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris Rn. 21 zur Vorgängervorschrift des § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG in der seinerzeit gültigen Fassung).

    Fehler in Verkehrsprognosen zu Straßenbauvorhaben können selbständig durch einen anerkannten Naturschutzverband ausschließlich dann mit Erfolg geltend gemacht werden, wenn infolge einer fehlerhaften Verkehrsprognose naturschutzrechtliche Belange zu Unrecht als nachrangig eingestuft worden sind bzw. wenn eine Überdimensionierung der geplanten Straße deswegen vorliegt, weil diese erheblich weniger Verkehr als prognostiziert werde aufnehmen müssen (s. BVerwG, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris Rn. 25).

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Dahinstehen kann die Antwort auf die Frage, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverband das Fehlen einer Planrechtfertigung zu rügen vermag (offen gelassen durch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - und U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - und U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12; verneint von OVG Lüneburg, U.v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 -, juris Rn. 51, s. auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09. AK).

    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (s. etwa BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U.v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u.a. § 3 Abs. 1 FStrG diese, Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; s. zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - juris Rn. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 70/09

    Klagen gegen den Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - bleiben ohne Erfolg

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Dahinstehen kann die Antwort auf die Frage, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverband das Fehlen einer Planrechtfertigung zu rügen vermag (offen gelassen durch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - und U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - und U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12; verneint von OVG Lüneburg, U.v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 -, juris Rn. 51, s. auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09. AK).

    Weiterhin obliegt anerkannten Naturschutzverbänden in einem Verbandsklageverfahren die Substantiierung erhobener naturschutzrechtlicher Einwendungen (s. grundlegend BVerwG, U.v. 22.1.2004 - 4 A 4/03 - und U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - juris Rn. 49 sowie HessVGH, U.v. 10.3.1992 - 2 UE 969/88 - juris Rn. 52 und OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09.AK - juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2008 - 7 KS 1/05

    Voraussetzungen für eine Verletzung des artenschutzrechtlichen Tötungsverbots

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Dahinstehen kann die Antwort auf die Frage, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverband das Fehlen einer Planrechtfertigung zu rügen vermag (offen gelassen durch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - und U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - und U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12; verneint von OVG Lüneburg, U.v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 -, juris Rn. 51, s. auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09. AK).

    Zu folgen ist auch dem Urteil des OVG Lüneburg (10.11.2008 - 7 KS 1/05 - juris), wonach eine dem § 64 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG entsprechende Regelung (dort § 60 c Abs. 1 NdSNatG) eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses ausschließt bzw. sie grundsätzlich auf die Überprüfung der Vereinbarkeit mit Bestimmungen von naturschutzrechtlichem Bezug beschränkt, sodass etwa Einwände eines anerkannten Naturschutzverbands zur Lärmbelastung eines an die Trasse angrenzenden Wohngebiets außerhalb seiner Rügebefugnis liegen (Rn. 43 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Ohne eine entsprechende Bedarfsfeststellung bzw. außerhalb einer solchen kommt die Einstufung einer Straße als Bundesfernstraße nicht in Betracht (vgl. zu einer "nur" zeichnerisch abgerückten Trassenführung vom gesetzlichen Bedarfsplan BVerwG, U.v. 8.1.2014 - 9 A 4/13 - juris, Rn. 31).

    Dies ist nach Überzeugung des Gerichts hier gegeben, wohingegen eine Planrechtfertigung für die Planfeststellung einer Bundesautobahn mangels entsprechender Bundesbedarfsplanung aktuell zu verneinen wäre (vgl. dazu BVerwG, U.v. 9.2.2005 - 9 A 62/03, juris Rn. 30, BVerwG, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11, juris Rn. 18 und auch BVerwG, U.v. 8.1.2014 - 9 A 4/13, juris Rn. 31).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Sowohl die straßenplanerische Konzeption der Beigeladenen wie auch diejenige des Bundes im vorliegenden Fall, also der hier schon bestehenden "Konkurrenz" zwischen dem Frankenschnellweg und den Bundesautobahnen im Umfeld von Nürnberg, als auch die tatsächlich zu erwartenden Verhältnisse sprechen dafür, dass sich der weiträumige Verkehr auf den bereits vorhandenen Bundesautobahnen abwickelt bzw. abwickeln soll (vgl. im Übrigen hierzu die "Straßenkonkurrenz" hinsichtlich des weiträumigen Verkehrs bei der dem Urteil des BVerwG v. 3.5.2013 a.a.O. zugrunde liegenden Sachlage, Rn. 13 ff. bei juris).

    Dahinstehen kann die Antwort auf die Frage, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverband das Fehlen einer Planrechtfertigung zu rügen vermag (offen gelassen durch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - und U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - und U.v. 6.11.2013 - 9 A 14.12; verneint von OVG Lüneburg, U.v. 10.11.2008 - 7 KS 1/05 -, juris Rn. 51, s. auch OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09. AK).

  • BVerwG, 28.12.2009 - 9 B 26.09

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Naturschutzverein;

    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Der Planfeststellungsbeschluss wiederspricht nicht Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes, auf Grund des Bundesnaturschutzgesetzes erlassenen oder fortgeltenden Rechtsvorschriften, Naturschutzrecht der Länder und auch keinen anderen Rechtsvorschriften, die bei der Entscheidung zu beachten sind und zumindest auch den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu dienen bestimmt sind (s. dazu - grundlegend - BVerwG, U.v. 19.5.1998 - 4 A 9/97 - juris, U.v. 19.3.2003 - 9 A 33/02 - juris, B.v. 28.12.2009 - 9 B 26.09).

    In rechtlicher Hinsicht geht das Gericht (unter anderem) davon aus, dass der Planfeststellungsbehörde in einem derartigen Verfahren eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht (vgl. etwa BVerwG, U.v. 12.3.2008 - 9 A 3/06 - juris Rn. 74 und B.v. 28.12.2009 - 9 B 26/09 - juris Rn. 12).

  • VGH Hessen, 10.03.1992 - 2 UE 969/88
    Auszug aus VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450
    Hiernach liegen Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinn des Bundesnaturschutzgesetzes bei Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen (oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels) vor, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können (vgl. hierzu OVG Saarlouis, U.v. 16.2.1990 - 7 M 1/88 - juris, HessVGH, U.v. 10.3.1992 - 2 UE 969/88 - juris sowie OVG Münster, U.v. 4.6.1993 - 7 A 3157/91 - juris).

    Weiterhin obliegt anerkannten Naturschutzverbänden in einem Verbandsklageverfahren die Substantiierung erhobener naturschutzrechtlicher Einwendungen (s. grundlegend BVerwG, U.v. 22.1.2004 - 4 A 4/03 - und U.v. 9.7.2008 - 9 A 14/07 - juris Rn. 49 sowie HessVGH, U.v. 10.3.1992 - 2 UE 969/88 - juris Rn. 52 und OVG Münster, U.v. 18.1.2013 - 11 D 70/09.AK - juris Rn. 89).

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 17.12

    Bundesfernstraße; Verkehrsbedeutung; Abstufung; autobahnparallele Bundesstraße;

  • VGH Bayern, 23.10.1990 - 8 B 89.2278
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

  • BVerwG, 26.09.2013 - 4 VR 1.13

    Kein Baustopp für Teilstrecke der Höchstspannungsleitung Hamburg/Nord - Dollern

  • BVerwG, 28.11.2013 - 9 B 14.13

    Verkehrsprognosen und Verträglichkeitsprüfung; naturschutzrechtliches

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 28.01.2009 - 7 B 45.08

    Wasserrechtliche Planfeststellung; Eingriff in Natur und Landschaft;

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 1.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; Erbengemeinschaft; Klagebefugnis; LKW-Anteil;

  • BVerwG, 06.10.2010 - 9 A 12.09

    Planfeststellung; öffentliche Auslegung von Gutachten; Einwendungsausschluss;

  • VGH Bayern, 15.02.2005 - 8 A 03.40044

    Klassifizierung als Kreisstraße

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2013 - 5 S 369/12

    Zur Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, eine erstellte

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2011 - 10 S 2102/09

    Zur Rügebefugnis eines anerkannten Umweltverbands nach dem

  • VGH Bayern, 24.02.1999 - 8 B 98.1627
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.06.1993 - 7 A 3157/91

    Anlage einer Weihnachtsbaumkultur; Eingriff in Natur und Landschaft ;

  • OVG Saarland, 16.02.1990 - 7 M 1/88

    Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Planfeststellungsverfahren;

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte mit insbesondere den gewechselten Schriftsätzen Bezug genommen und außerdem auf die beigezogenen Behördenakten sowie des Weiteren auf die über die mündliche Verhandlung gefertigte Niederschrift mit den hierbei gestellten (Eventual-)Beweisanträgen aus den Schriftsätzen eines anderen Klägers in dessen Verfahren (AN 10 K 13.01450), welches zusammen mit dem Verfahren der Kläger verhandelt worden ist.
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte mit insbesondere den gewechselten Schriftsätzen Bezug genommen und außerdem auf die beigezogenen Behördenakten sowie des Weiteren auf die über die mündliche Verhandlung gefertigte Niederschrift mit den hierbei gestellten (Eventual-)Beweisanträgen aus den Schriftsätzen eines anderen Klägers in dessen Verfahren (AN 10 K 13.01450), welches zusammen mit dem Verfahren des Klägers verhandelt worden ist.
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