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   VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819   

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https://dejure.org/2010,69323
VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819 (https://dejure.org/2010,69323)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819 (https://dejure.org/2010,69323)
VG Ansbach, Entscheidung vom 14. Oktober 2010 - AN 5 K 10.01819 (https://dejure.org/2010,69323)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion; Rücknahme einer rechtswidrig erteilten Aufnahmezusage Anordnung des Bundesministeriums des Innern vom 22. Juli 2009

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 19.99

    Anordnung; Aufenthaltsbefugnis; Auslegung; Ermessen; ermessenslenkende

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819
    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 2000 (1 C 19/99 - juris -) zu der insoweit mit § 23 Abs. 2 AufenthG deckungsgleichen Vorgängervorschrift des § 32 AuslG unter anderem ausgeführt, es stehe im Ermessen der obersten Landesbehörde, das lediglich durch die im Gesetz genannten Motive begrenzt sei, ob sie eine Anordnung nach § 32 AuslG treffe.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil vom 19. September 2000 (a.a.O.) ferner ausgeführt, dass ein Ausländer aus einer nach § 32 AuslG erlassenen Anordnung keinen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis herleiten könne.

  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819
    Die Jahresfrist des § 48 Abs. 4 Satz 1 VwVfG wird (erst) in Lauf gesetzt, wenn die Behörde positive Kenntnis von den Tatsachen, die die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigen, erhalten hat (BVerwG, Beschluss vom 19.12.1984, GrSen 1/84 und 2/84 - juris - Beschluss vom 4.12.2008, 2 B 60/08 - juris -).
  • VG Ansbach, 19.08.2010 - AN 5 K 10.00957

    Nr. I 2 a Verfahrensanordnung BMI vom 24.5.2007 i.d.F. vom 22.7.2009

    Auszug aus VG Ansbach, 14.10.2010 - AN 5 K 10.01819
    Die Kammer legt sie deshalb in ständiger Rechtsprechung ihren Entscheidungen in den diesbezüglichen Verfahren, insbesondere in den Verfahren wegen der Erteilung einer Aufnahmezusage an jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, zugrunde (vgl. Urteil vom 19.8.2010, AN 5 K 10.00957 - juris -).
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