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   VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101   

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VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101 (https://dejure.org/2013,20516)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101 (https://dejure.org/2013,20516)
VG Ansbach, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - AN 9 K 12.01101 (https://dejure.org/2013,20516)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; hinreichende Bestimmtheit; Ermessensfehler verneint

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 26.02.2007 - 1 ZB 06.2296
    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101
    Allerdings darf eine formell rechtswidrige Nutzung aus Gründen der Verhältnismäßigkeit regelmäßig dann nicht untersagt werden, wenn sie offensichtlich genehmigungsfähig ist (BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris m.w.N.).

    Allerdings genügt es, wenn sich der Inhalt des Verwaltungsakts anhand seiner Begründung und unter Heranziehung von Umständen, die den Beteiligten bekannt sind, durch Auslegung bestimmen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 26.2.2007 - 1 ZB 06.2296 - juris m.w.N.).

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101
    Die Beklagte hat die Gründe, die ihre Ermessensentscheidung tragen, lediglich ergänzt und nicht vollständig oder in ihrem Wesensgehalt ausgewechselt (vgl. dazu BVerwG, B.v. 14.1.1999 - 6 B 133/98 - NJW 1999, 2912).
  • VG München, 24.09.2012 - M 8 S 12.3890

    Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; offensichtliche

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101
    Der Begriff des Wettbüros bezeichnet gemeinhin Räumlichkeiten, deren Nutzung primär darauf ausgerichtet ist, Sportwetten oder Wetten auf andere Ereignisse zu vermitteln, wobei - wie hier - auch ein (sekundäres) Angebot von Spielautomaten vorhanden sein kann (vgl. VG München, B.v. 24.9.2012 - M 8 S 12.3890 - juris; Rausch, DÖV 2009, 667/668).
  • VGH Bayern, 05.12.2005 - 1 B 03.2567

    Präventive Nutzungsuntersagung gegenüber Vermieter von Wohnraum

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101
    Mithin ist es für das Ergebnis der Ermessensausübung rechtlich ohne Bedeutung, ob die von der Klägerin ausgeübte Nutzung tatsächlich nicht genehmigt werden kann, wenn - aus anderen Gründen - ein Regelfall anzunehmen ist (in der Tendenz vergleichbar BayVGH, U.v. 5.12.2005 - 1 B 03.2567 - juris).
  • VGH Hessen, 30.10.1995 - 3 TG 3115/95

    Sofort vollziehbares Nutzungsverbot bei formeller Illegalität einer Maßnahme

    Auszug aus VG Ansbach, 15.05.2013 - AN 9 K 12.01101
    Unschädlich ist es, dass die nachgeschobenen Gründe nicht in Bescheidsform ergangen sind; die schriftsätzliche Ergänzung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens genügt (vgl. Hess VGH, B.v. 30.10.1995 - 3 TG 3115/95 - NVwZ-RR 1996, 487; Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand August 2012, § 114 Rn. 12 e).
  • VG Ansbach, 10.07.2019 - AN 9 K 17.00593

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Versagung einer Nutzungsänderung in

    Die hiergegen erhobene Klage der Klägerin wurde mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2013 abgewiesen (AN 9 K 12.01101).

    Hierzu zählten auch die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (9 ZB 13.1993) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2013 (AN 9 K 12.01101).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die vorgelegten Behördenakten sowie auf die Gerichtsakten (auch hinsichtlich AN 9 K 12.01101, AN 9 K 13.01321, AN 9 K 14.01375, AN 9 K 17.02194 und AN 9 K 17.02675) und auf die Niederschrift der öffentlichen mündlichen Verhandlung vom 10. Juli 2019 verwiesen.

    Zu den entstandenen Kosten würden auch die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (9 ZB 13.1993) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 15. Mai 2013 (AN 9 K 12.01101) sowie die Rechtsanwaltskosten in den weiteren Klageverfahren AN 9 K 17.02194 und AN 9 K 17.02675 zählen.

  • VG Ansbach, 30.04.2015 - AN 9 K 13.02205

    Baurecht; Nutzungsuntersagung; Wettbüro; Vergnügungsstätte; Allgemeines

    Wettbüros sind somit jedenfalls dann als Vergnügungsstätten zu qualifizieren, wenn sie nicht nur Gelegenheit zur Abgabe von Wetten und zur Entgegennahme von Gewinnen bieten, sondern zu einem wesentlichen Teil auch der Unterhaltung, dem Aufenthalt und dem geselligen Austausch dienen (vgl. VGH Baden-Württemberg v. 1.2.2007 a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz vom 14.4.2011 a.a.O.; VG Ansbach, U.v. 9.4.2014 - AN 9 K 13.01321 - und U.v. 15.5.2013 - AN 9 K 12.01411 und AN 9 K 12.01101 - VG München, U.v. 10.11.2014 - M 8 K 14.389 - und B.v. 24.9.2012 - M 8 KS 12.3890 - VG Augsburg, U.v. 13.11.2014 - AU 5 K 13.858 - und U.v. 30.1.2014 - AU 5 K 13.777 - jeweils juris).
  • VG Ansbach, 09.04.2014 - AN 9 K 13.01321

    Betriebliche Einheit mit einem Vereinsheim, das mit fünf Flachbildschirmen und

    Das Gericht hat eine gegen die Untersagung der Nutzung der Räume im Erdgeschoss des Anwesens ... als Wettbüro gerichtete Klage der Klägerin mit Urteil vom 15. Mai 2012 im Verfahren AN 9 K 12.01101 abgewiesen.
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